Herausgabe des Crailsheimer Stadtblatts (Amtsblatt)

Stadt Crailsheim

Herausgabe des Crailsheimer Stadtblatts (Amtsblatt)
Wöchentliche Herausgabe und Verteilung
des städtischen Amtsblattes Auflage ca. 17.500

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-10 Auftragsbekanntmachung
2023-12-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Kurze Beschreibung:
Herausgabe des Crailsheimer Stadtblatts (Amtsblatt) Wöchentliche Herausgabe und Verteilung des städtischen Amtsblattes Auflage ca. 17.500
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwäbisch Hall 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Crailsheim
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 74564
Postort: Crailsheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.crailsheim.de 🌏
E-Mail: baumanagement@crailsheim.de 📧
Telefon: +49 7951/403-1307 📞
Fax: +49 7951/403-2142 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport-elvis.de/browseVerdingungsunterlagen.html#ELVISID:E82428751 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-14 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 134-424784
ABl. S-Ausgabe: 134

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herausgabe des Crailsheimer Stadtblatts (Amtsblatt)
Wöchentliche Herausgabe und Verteilung
des städtischen Amtsblattes Auflage ca. 17.500
Geschätzter Gesamtwert: 300 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird auf 3 Jahre festgelegt. Der Vertrag wird automatisch um jeweils ein Jahr fortgeführt, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende (spätestens zum 30.06. eines Jahres) von einem der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Er kann maximal dreimal verlängert werden. Das Recht einer außerordentlichen Kündigung bei Verletzung der vertraglichen Pflichten bleibt davon unberührt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Carmen Wildt
Internetadresse: www.crailsheim.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport-elvis.de/browseVerdingungsunterlagen.html#ELVISID:E82428751 🌏
URL der Teilnahme: www.subreport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721/9263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkehrsvertrag geschlossen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.
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Quelle: OJS 2023/S 134-424784 (2023-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 223 393 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 237-745294
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 134-424784
ABl. S-Ausgabe: 237

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-23 📅
Name: Krieger-Verlag GmbH
Postort: 74568 Blaufelden
Land: Deutschland 🇩🇪
Schwäbisch Hall 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 223 393 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 237-745294 (2023-12-05)