Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber wird aus den jeweils erzielten Punktwerten aus den nachstehenden Kriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein Gesamtergebnis „Leistungsfähigkeit“ nach errechnet. Aufgrund der erreichten Punktzahl bildet die Vergabestelle eine Rangfolge der Bewerber (siehe Ziffer 5.5.). Bei gleicher Punktzahl werden in der Rangfolge vor-rangig Bewerber berücksichtigt, die im Kriterium „Technische/Berufliche Leistungsfähigkeit - Referenz“ einen höheren Punktwert erzielt haben und bei weiterer Punktgleichheit im Kriterium „Technische/Berufliche Leistungsfähigkeit - Qualifiziertes Personal“ einen höheren Punktwert erzielt haben.
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Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:
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a) Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
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[Auswertung der Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 2.2.1.2)]
Für das Kriterium „Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags“ erhält der Bewerber einen Punktwert gemäß den nachfolgenden Bewertungsregeln.
Angegebener Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils für sich genommen
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• mehr als 1.000.000,00 Euro (netto) = 7 Punkte
• mehr als 1.500.000,00 Euro (netto) = 15 Punkte
• mehr als 2.000.000,00 Euro (netto) = 30 Punkte.
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Der Auftraggeber zieht zur Bewertung die Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 2.2.1.2) heran, deren verpflichtende Einreichung bereits im Mindestkriterium „Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“ geregelt ist.
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Bei Bewerbergemeinschaften oder beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. werden die angegebenen Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
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Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
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Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punkte gemäß den nachfolgenden Be-wertungsregeln. Für jede Referenz sind höchstens 10 Punkte zu erreichen.
Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, welche den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entsprechen.
Bei der Bewertung des Kriteriums „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ werden die Referenzen anhand der im Folgenden aufgelisteten Kriterien bewertet. Die Bewertung erfolgt je Kriterium mit der Maßgabe, ob das jeweilige Kriterium in der eingereichten Referenz abgedeckt bzw. dargestellt wird. Wird ein Kriterium vollständig erfüllt, so erhält die Referenz für dieses Kriterium die erreichbare Punktzahl.
Von allen eingereichten Referenzen, fließen nur die drei Referenzprojekte in die Einzelbetrachtung der eingereichten Referenzen ein, die die höchste Bewertung aus allen vom Bewerber eingereichten Referenzen erreichen.
Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als drei Referenzen keine Nachteile entstehen.
Der Hinweis, dass nur die drei am höchsten bewerteten aller eingereichten vergleichbarer Referenzen berücksichtigt werden, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen zu bewerten, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. In die Gesamtbewertung der Referenzen fließen lediglich die drei eingereichten Referenzprojekte ein, die den höchsten Punktwert erreichen.
Folglich sind für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referenzen“ insgesamt höchstens 30 Punkte erreichbar.
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Kriterium 1) Anwendungsbereich
Das Kriterium ist erfüllt, wenn das Referenzprojekt einen personalspezifischen Anwendungsbereich betrifft.
5 Punkte
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Kriterium 2) Sprachraum
Das Kriterium ist erfüllt, wenn das Referenzprojekt im deutschsprachigen Raum umgesetzt worden ist.
2,5 Punkte
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Kriterium 3) Endnutzerzahl
Das Kriterium ist erfüllt, wenn das Referenzprojekt ein Projekt mit einer Endnut-zerzahl von mehr als 1000 Endnutzer*innen betrifft.
• 1001 – 3000 Endnutzer*innen: 0,85 Punkte
• 3001 – 5000 Endnutzer*innen: 1,7 Punkte
• ab 5001 Endnutzer*innen: 2,5 Punkte
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b) Anzahl Qualifiziertes Personal:
[Auswertung Angaben zu Qualifiziertes Personal (eVergabe Kriterium 2.2.2.3)]
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Für das Kriterium „Anzahl qualifiziertes Personal“ erhält der Bewerber einen Punktwert gemäß nachfolgenden Bewertungsregeln. Insgesamt sind 30 Punkte erreichbar.
Anzahl der deutschsprachigen (Level C1) Supportmitarbeiter in Vollzeit (wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden) im letzten angeschlossenen Geschäftsjahr:
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• ab 4 Mitarbeiter*innen: 7 Punkte
• ab 6 Mitarbeiter*innen: 15 Punkte
• ab 10 Mitarbeiter*innen: 30 Punkte
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Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. werden die Personalkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.