Ausgangssituation Die zentrale IT für GSI und FAIR betreibt und nutzt verschiedene Hardware-Komponenten des Herstellers IBM, von denen vor allen Dingen die beiden IBM TS4500-Tape-Libraries (zusammen mit deren Peripherie) eine zentrale und unverzichtbare IT-Infrastruktur für die Daten-Sicherheit bei GSI und FAIR darstellen. Da der derzeit bestehende Wartungsvertrag im Sommer 2023 seine maximal mögliche Vertragslaufzeit erreicht hat, wird eine neue Ausschreibung für einen Nachfolgevertrag notwendig. Aus diesem Grund schreibt GSI einen Wartungsvertrag für die Wartung der IBM-Systeme (Hard- und Software) aus. Wir versichern hiermit, dass alle in der beigefügten Geräteliste aufgeführte Hardware vollständiges Eigentum der GSI ist. Geplanter Vertragsstart ist der 01.08.2023. Zu vergebender Leistungsumfang für den Wartungsvertrag Die Wartung umfasst sowohl die Hardware, als auch die verwendeten Software-Produkte ('System Firmware'/"Microcodes") auf bzw. für jegliche durch den Vertrag abgedeckte Hardware. 1. Hardwarewartung Der Vertrag umfasst: - Wartung und Unterstützung bei Hardware-Problemen - Incident-Erfassung erfolgt primär per E-Mail oder Webinterface - eine Meldung per Telefon muss zusätzlich möglich sein - Übernahme des Incident-Handlings für Systeme unter noch laufendem IBM-Support - Die Geräteliste wird regelmäßig (üblicherweise einmal im Jahr) überprüft: Dabei können alte, nicht mehr genutzte Geräte/Komponenten ausgetragen und eventuelle neue Geräte/Komponenten in die Wartung aufgenommen werden. - Werden während der Vertragslaufzeit Geräte gestrichen, müssen die dafür bereits gezahlten Beträge ab dem Folgemonat der Streichung anteilig gutgeschrieben und ausgezahlt werden. - Werden während der Vertragslaufzeit Geräte neu in die Liste aufgenommen, dürfen diese ab dem Folgemonat der Aufnahme anteilig in Rechnung gestellt werden. - Sowohl die Streichung von Geräten als auch die Aufnahme von neuen Systemen, in den hier ausgeschriebenen Wartungsvertrag, erfolgt nach Absprache mit dem jeweiligen zuständigen Ansprechpartner und ist jederzeit möglich. 2. Softwarepflege Bekanntlich fordert der Hersteller IBM für den Zugriff auf Firmware-Upgrades einen bestehenden Wartungsvertrag bzw. einen "Rückversicherungs-Vertrag" mit IBM selbst. Daher wird zwingend von den Anbietern gefordert, dass sie für GSI einen entsprechenden, kontinuierlich laufenden Vertrag mit dem Hersteller IBM für alle durch diesen ausgeschriebenen Vertrag abgedeckten Hardware-Komponenten abschließen, um Zugriff auf diese benötigten Upgrades zu ermöglichen: Der Wartungsvertrag muss es den GSI-Mitarbeitenden immer und zu jeder Zeit ermöglichen, uneingeschränkt über das entsprechende IBM-Portal ("Fix Central") auf die aktuellen Software-Updates und Microcodes für alle Komponenten aus der jeweils gültigen Geräteliste, die dem Wartungsvertrag zugrunde liegt, zugreifen und diese herunterladen zu können. Wird eine Wartungsdurchführung direkt durch den Hersteller IBM angeboten, ist die Forderung damit automatisch erfüllt. 3. Optional abrufbare Leistungen für Hard- und Software Während der Vertragslaufzeit sollen u. a. folgende Leistungen abgerufen werden können: - Technische Umbauarbeiten/Umzugs-Arbeiten an der IBM-Hardware - Fehlersuche bei speziellen Hardware- und/oder Treiberproblemen/Inkompatibilitäten im Zusammenspiel mit den Betriebssystemen (Linux/AIX) Ein Anspruch auf solche Abrufe besteht für den AN nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen
Referenznummer: 23/2600007366
Kurze Beschreibung:
Ausgangssituation
Die zentrale IT für GSI und FAIR betreibt und nutzt verschiedene Hardware-Komponenten des Herstellers IBM, von denen vor allen Dingen die beiden IBM TS4500-Tape-Libraries (zusammen mit deren Peripherie) eine zentrale und unverzichtbare IT-Infrastruktur für die Daten-Sicherheit bei GSI und FAIR darstellen.
Da der derzeit bestehende Wartungsvertrag im Sommer 2023 seine maximal mögliche Vertragslaufzeit erreicht hat, wird eine neue Ausschreibung für einen Nachfolgevertrag notwendig.
Aus diesem Grund schreibt GSI einen Wartungsvertrag für die Wartung der IBM-Systeme (Hard- und Software) aus. Wir versichern hiermit, dass alle in der beigefügten Geräteliste aufgeführte Hardware vollständiges Eigentum der GSI ist.
Geplanter Vertragsstart ist der 01.08.2023.
Zu vergebender Leistungsumfang für den Wartungsvertrag
Die Wartung umfasst sowohl die Hardware, als auch die verwendeten Software-Produkte ('System Firmware'/"Microcodes") auf bzw. für jegliche durch den Vertrag abgedeckte Hardware.
1. Hardwarewartung
Der Vertrag umfasst:
- Wartung und Unterstützung bei Hardware-Problemen
- Incident-Erfassung erfolgt primär per E-Mail oder Webinterface - eine Meldung per Telefon muss zusätzlich möglich sein
- Übernahme des Incident-Handlings für Systeme unter noch laufendem IBM-Support
- Die Geräteliste wird regelmäßig (üblicherweise einmal im Jahr) überprüft:
Dabei können alte, nicht mehr genutzte Geräte/Komponenten ausgetragen und eventuelle neue Geräte/Komponenten in die Wartung aufgenommen werden.
- Werden während der Vertragslaufzeit Geräte gestrichen, müssen die dafür bereits gezahlten Beträge ab dem Folgemonat der Streichung anteilig gutgeschrieben und ausgezahlt werden.
- Werden während der Vertragslaufzeit Geräte neu in die Liste aufgenommen, dürfen diese ab dem Folgemonat der Aufnahme anteilig in Rechnung gestellt werden.
- Sowohl die Streichung von Geräten als auch die Aufnahme von neuen Systemen, in den hier ausgeschriebenen Wartungsvertrag, erfolgt nach Absprache mit dem jeweiligen zuständigen Ansprechpartner und ist jederzeit möglich.
2. Softwarepflege
Bekanntlich fordert der Hersteller IBM für den Zugriff auf Firmware-Upgrades einen bestehenden Wartungsvertrag bzw. einen "Rückversicherungs-Vertrag" mit IBM selbst. Daher wird zwingend von den Anbietern gefordert, dass sie für GSI einen entsprechenden, kontinuierlich laufenden Vertrag mit dem Hersteller IBM für alle durch diesen ausgeschriebenen Vertrag abgedeckten Hardware-Komponenten abschließen, um Zugriff auf diese benötigten Upgrades zu ermöglichen:
Der Wartungsvertrag muss es den GSI-Mitarbeitenden immer und zu jeder Zeit ermöglichen, uneingeschränkt über das entsprechende IBM-Portal ("Fix Central") auf die aktuellen Software-Updates und Microcodes für alle Komponenten aus der jeweils gültigen Geräteliste, die dem Wartungsvertrag zugrunde liegt, zugreifen und diese herunterladen zu können.
Wird eine Wartungsdurchführung direkt durch den Hersteller IBM angeboten, ist die Forderung damit automatisch erfüllt.
3. Optional abrufbare Leistungen für Hard- und Software
Während der Vertragslaufzeit sollen u. a. folgende Leistungen abgerufen werden können:
- Technische Umbauarbeiten/Umzugs-Arbeiten an der IBM-Hardware
- Fehlersuche bei speziellen Hardware- und/oder Treiberproblemen/Inkompatibilitäten im Zusammenspiel mit den Betriebssystemen (Linux/AIX)
Ein Anspruch auf solche Abrufe besteht für den AN nicht.
Die zentrale IT für GSI und FAIR betreibt und nutzt verschiedene Hardware-Komponenten des Herstellers IBM, von denen vor allen Dingen die beiden IBM TS4500-Tape-Libraries (zusammen mit deren Peripherie) eine zentrale und unverzichtbare IT-Infrastruktur für die Daten-Sicherheit bei GSI und FAIR darstellen.
Da der derzeit bestehende Wartungsvertrag im Sommer 2023 seine maximal mögliche Vertragslaufzeit erreicht hat, wird eine neue Ausschreibung für einen Nachfolgevertrag notwendig.
Aus diesem Grund schreibt GSI einen Wartungsvertrag für die Wartung der IBM-Systeme (Hard- und Software) aus. Wir versichern hiermit, dass alle in der beigefügten Geräteliste aufgeführte Hardware vollständiges Eigentum der GSI ist.
Geplanter Vertragsstart ist der 01.08.2023.
Zu vergebender Leistungsumfang für den Wartungsvertrag
Die Wartung umfasst sowohl die Hardware, als auch die verwendeten Software-Produkte ('System Firmware'/"Microcodes") auf bzw. für jegliche durch den Vertrag abgedeckte Hardware.
1. Hardwarewartung
Der Vertrag umfasst:
- Wartung und Unterstützung bei Hardware-Problemen
- Incident-Erfassung erfolgt primär per E-Mail oder Webinterface - eine Meldung per Telefon muss zusätzlich möglich sein
- Übernahme des Incident-Handlings für Systeme unter noch laufendem IBM-Support
- Die Geräteliste wird regelmäßig (üblicherweise einmal im Jahr) überprüft:
Dabei können alte, nicht mehr genutzte Geräte/Komponenten ausgetragen und eventuelle neue Geräte/Komponenten in die Wartung aufgenommen werden.
- Werden während der Vertragslaufzeit Geräte gestrichen, müssen die dafür bereits gezahlten Beträge ab dem Folgemonat der Streichung anteilig gutgeschrieben und ausgezahlt werden.
- Werden während der Vertragslaufzeit Geräte neu in die Liste aufgenommen, dürfen diese ab dem Folgemonat der Aufnahme anteilig in Rechnung gestellt werden.
- Sowohl die Streichung von Geräten als auch die Aufnahme von neuen Systemen, in den hier ausgeschriebenen Wartungsvertrag, erfolgt nach Absprache mit dem jeweiligen zuständigen Ansprechpartner und ist jederzeit möglich.
2. Softwarepflege
Bekanntlich fordert der Hersteller IBM für den Zugriff auf Firmware-Upgrades einen bestehenden Wartungsvertrag bzw. einen "Rückversicherungs-Vertrag" mit IBM selbst. Daher wird zwingend von den Anbietern gefordert, dass sie für GSI einen entsprechenden, kontinuierlich laufenden Vertrag mit dem Hersteller IBM für alle durch diesen ausgeschriebenen Vertrag abgedeckten Hardware-Komponenten abschließen, um Zugriff auf diese benötigten Upgrades zu ermöglichen:
Der Wartungsvertrag muss es den GSI-Mitarbeitenden immer und zu jeder Zeit ermöglichen, uneingeschränkt über das entsprechende IBM-Portal ("Fix Central") auf die aktuellen Software-Updates und Microcodes für alle Komponenten aus der jeweils gültigen Geräteliste, die dem Wartungsvertrag zugrunde liegt, zugreifen und diese herunterladen zu können.
Wird eine Wartungsdurchführung direkt durch den Hersteller IBM angeboten, ist die Forderung damit automatisch erfüllt.
3. Optional abrufbare Leistungen für Hard- und Software
Während der Vertragslaufzeit sollen u. a. folgende Leistungen abgerufen werden können:
- Technische Umbauarbeiten/Umzugs-Arbeiten an der IBM-Hardware
- Fehlersuche bei speziellen Hardware- und/oder Treiberproblemen/Inkompatibilitäten im Zusammenspiel mit den Betriebssystemen (Linux/AIX)
Ein Anspruch auf solche Abrufe besteht für den AN nicht.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-30 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 102-321391
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgangssituation
Die zentrale IT für GSI und FAIR betreibt und nutzt verschiedene Hardware-Komponenten des Herstellers IBM, von denen vor allen Dingen die beiden IBM TS4500-Tape-Libraries (zusammen mit deren Peripherie) eine zentrale und unverzichtbare IT-Infrastruktur für die Daten-Sicherheit bei GSI und FAIR darstellen.
Die zentrale IT für GSI und FAIR betreibt und nutzt verschiedene Hardware-Komponenten des Herstellers IBM, von denen vor allen Dingen die beiden IBM TS4500-Tape-Libraries (zusammen mit deren Peripherie) eine zentrale und unverzichtbare IT-Infrastruktur für die Daten-Sicherheit bei GSI und FAIR darstellen.
Da der derzeit bestehende Wartungsvertrag im Sommer 2023 seine maximal mögliche Vertragslaufzeit erreicht hat, wird eine neue Ausschreibung für einen Nachfolgevertrag notwendig.
Aus diesem Grund schreibt GSI einen Wartungsvertrag für die Wartung der IBM-Systeme (Hard- und Software) aus. Wir versichern hiermit, dass alle in der beigefügten Geräteliste aufgeführte Hardware vollständiges Eigentum der GSI ist.
Geplanter Vertragsstart ist der 01.08.2023.
Zu vergebender Leistungsumfang für den Wartungsvertrag
Die Wartung umfasst sowohl die Hardware, als auch die verwendeten Software-Produkte ('System Firmware'/"Microcodes") auf bzw. für jegliche durch den Vertrag abgedeckte Hardware.
1. Hardwarewartung
Der Vertrag umfasst:
- Wartung und Unterstützung bei Hardware-Problemen
- Incident-Erfassung erfolgt primär per E-Mail oder Webinterface - eine Meldung per Telefon muss zusätzlich möglich sein
- Übernahme des Incident-Handlings für Systeme unter noch laufendem IBM-Support
- Die Geräteliste wird regelmäßig (üblicherweise einmal im Jahr) überprüft:
Dabei können alte, nicht mehr genutzte Geräte/Komponenten ausgetragen und eventuelle neue Geräte/Komponenten in die Wartung aufgenommen werden.
- Werden während der Vertragslaufzeit Geräte gestrichen, müssen die dafür bereits gezahlten Beträge ab dem Folgemonat der Streichung anteilig gutgeschrieben und ausgezahlt werden.
- Werden während der Vertragslaufzeit Geräte neu in die Liste aufgenommen, dürfen diese ab dem Folgemonat der Aufnahme anteilig in Rechnung gestellt werden.
- Sowohl die Streichung von Geräten als auch die Aufnahme von neuen Systemen, in den hier ausgeschriebenen Wartungsvertrag, erfolgt nach Absprache mit dem jeweiligen zuständigen Ansprechpartner und ist jederzeit möglich.
2. Softwarepflege
Bekanntlich fordert der Hersteller IBM für den Zugriff auf Firmware-Upgrades einen bestehenden Wartungsvertrag bzw. einen "Rückversicherungs-Vertrag" mit IBM selbst. Daher wird zwingend von den Anbietern gefordert, dass sie für GSI einen entsprechenden, kontinuierlich laufenden Vertrag mit dem Hersteller IBM für alle durch diesen ausgeschriebenen Vertrag abgedeckten Hardware-Komponenten abschließen, um Zugriff auf diese benötigten Upgrades zu ermöglichen:
Bekanntlich fordert der Hersteller IBM für den Zugriff auf Firmware-Upgrades einen bestehenden Wartungsvertrag bzw. einen "Rückversicherungs-Vertrag" mit IBM selbst. Daher wird zwingend von den Anbietern gefordert, dass sie für GSI einen entsprechenden, kontinuierlich laufenden Vertrag mit dem Hersteller IBM für alle durch diesen ausgeschriebenen Vertrag abgedeckten Hardware-Komponenten abschließen, um Zugriff auf diese benötigten Upgrades zu ermöglichen:
Der Wartungsvertrag muss es den GSI-Mitarbeitenden immer und zu jeder Zeit ermöglichen, uneingeschränkt über das entsprechende IBM-Portal ("Fix Central") auf die aktuellen Software-Updates und Microcodes für alle Komponenten aus der jeweils gültigen Geräteliste, die dem Wartungsvertrag zugrunde liegt, zugreifen und diese herunterladen zu können.
Der Wartungsvertrag muss es den GSI-Mitarbeitenden immer und zu jeder Zeit ermöglichen, uneingeschränkt über das entsprechende IBM-Portal ("Fix Central") auf die aktuellen Software-Updates und Microcodes für alle Komponenten aus der jeweils gültigen Geräteliste, die dem Wartungsvertrag zugrunde liegt, zugreifen und diese herunterladen zu können.
Wird eine Wartungsdurchführung direkt durch den Hersteller IBM angeboten, ist die Forderung damit automatisch erfüllt.
3. Optional abrufbare Leistungen für Hard- und Software
Während der Vertragslaufzeit sollen u. a. folgende Leistungen abgerufen werden können:
- Technische Umbauarbeiten/Umzugs-Arbeiten an der IBM-Hardware
- Fehlersuche bei speziellen Hardware- und/oder Treiberproblemen/Inkompatibilitäten im Zusammenspiel mit den Betriebssystemen (Linux/AIX)
Ein Anspruch auf solche Abrufe besteht für den AN nicht.
Rahmenbedingungen für den Wartungsvertrag
Es wird ein EVB-IT-Instandhaltungsvertrag zugrunde gelegt.
1. Laufzeit
Der Wartungsvertrag für die Wartung der IBM Systeme beginnt am 01.08.2023 und läuft insgesamt 4 Jahre, also bis 31.07.2027.
Dabei ist zu beachten, dass manche Hardware-Komponenten erst zu einem späteren Zeitpunkt (05.01.2024) in diesen Wartungsvertrag aufgenommen werden, da bis zu diesem Zeitpunkt noch eine beim Hardware-Kauf eingeschlossene Garantie/Wartung direkt beim Hersteller besteht. Für jede Komponente ist die jeweiligen "Startzeit" in der Geräteliste separat ausgewiesen [Spalte F: "Neue Wartung ab:"].
Dabei ist zu beachten, dass manche Hardware-Komponenten erst zu einem späteren Zeitpunkt (05.01.2024) in diesen Wartungsvertrag aufgenommen werden, da bis zu diesem Zeitpunkt noch eine beim Hardware-Kauf eingeschlossene Garantie/Wartung direkt beim Hersteller besteht. Für jede Komponente ist die jeweiligen "Startzeit" in der Geräteliste separat ausgewiesen [Spalte F: "Neue Wartung ab:"].
2. Service-Level
GSI erwartet die bei IBM geltenden Service Level. Der hier ausgeschriebene Wartungsvertrag fordert "IBM On-site Repair, 72 Hours Committed Fix Time Monday-Sunday 00:00-24:00, 365 days a year".
Jeder Vor-Ort-Einsatz ist vorab per E-Mail und/oder Telefon mit den Ansprech-Personen der zuständigen Fachgruppe bei GSI abzustimmen - auch, weil für jeden "externen Besuch" eine konkrete, namentliche Vor-Anmeldung an die Pforte der GSI notwendig/erforderlich ist.
Jeder Vor-Ort-Einsatz ist vorab per E-Mail und/oder Telefon mit den Ansprech-Personen der zuständigen Fachgruppe bei GSI abzustimmen - auch, weil für jeden "externen Besuch" eine konkrete, namentliche Vor-Anmeldung an die Pforte der GSI notwendig/erforderlich ist.
Die üblichen Bürozeiten bei GSI sind Montag-Freitag 09:00 - 17:00.
Die Wiederherstellungszeiten werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wie folgt definiert: IBM On-site Repair, 72 Hours Committed Fix Time Monday-Sunday 00:00-24:00, 365 days a year
3. Optionale Leistungen
Die optionalen Leistungen werden nach Angebotseinholung durch die Ansprech-Personen der zuständigen Fachgruppe mit GSI-Bestellung (Nummernkreis 4500xxxxxx) beauftragt und nach Ausführung und Rechnungsstellung mit Zahlungsziel 30 Tage netto bezahlt.
4. qualifiziertes Fachpersonal / Benennung der ausführenden [relevanten] Personen:
Es gibt für den Auftraggeber eine feste (administrative) Ansprechperson beim Auftragnehmer und feste Support-/Service-Techniker:innen im Mitarbeiterpool des Auftragnehmers.
Der Anbieter bestätigt, dass im Wartungs-/Service-Fall bei Einsätzen vor Ort AUSSCHLIESSLICH Techniker:innen zum Einsatz kommen, welche über die - während der gesamten Vertragslaufzeit - jeweils aktuellen "Produkt-Zertifizierungen" (nicht älter als drei Jahre) verfügen.
Der Anbieter bestätigt, dass im Wartungs-/Service-Fall bei Einsätzen vor Ort AUSSCHLIESSLICH Techniker:innen zum Einsatz kommen, welche über die - während der gesamten Vertragslaufzeit - jeweils aktuellen "Produkt-Zertifizierungen" (nicht älter als drei Jahre) verfügen.
Nach Auftragserteilung ist dem Auftraggeber zu benennen, wer die Wartung in unserem Hause vornehmen wird.
Außerdem verpflichtet sich der Auftragnehmer eine Namens-Liste der für den Einsatz bei GSI vorgesehenen Techniker:innen zur Verfügung zu stellen und die entsprechenden Zertifizierungen beizulegen. Sollte Wartung direkt von IBM angeboten werden, entfällt diese Forderung logischerweise, da bei IBM-Technikern die entsprechenden Zertifikate vorausgesetzt werden.
Außerdem verpflichtet sich der Auftragnehmer eine Namens-Liste der für den Einsatz bei GSI vorgesehenen Techniker:innen zur Verfügung zu stellen und die entsprechenden Zertifizierungen beizulegen. Sollte Wartung direkt von IBM angeboten werden, entfällt diese Forderung logischerweise, da bei IBM-Technikern die entsprechenden Zertifikate vorausgesetzt werden.
Aufgrund der Regelungen bei GSI, müssen die in Frage kommenden Personen namentlich bekannt/erfasst sein und außerdem eine entsprechende Sicherheits-Unterweisung (online) erhalten haben, bevor sie auf dem GSI Campus tätig werden dürfen. Es können lediglich diese benannten und zertifizierten Techniker:innen Zugang zu unseren Anlagen bekommen.
Aufgrund der Regelungen bei GSI, müssen die in Frage kommenden Personen namentlich bekannt/erfasst sein und außerdem eine entsprechende Sicherheits-Unterweisung (online) erhalten haben, bevor sie auf dem GSI Campus tätig werden dürfen. Es können lediglich diese benannten und zertifizierten Techniker:innen Zugang zu unseren Anlagen bekommen.
Alle vor Ort eingesetzten Techniker müssen aus Sicherheitsgründen, die deutsche Sprache gut beherrschen.
5. Zahlungsmodalitäten/Abrechnung
Die Abrechnung des Wartungsvertrages erfolgt einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit (August 2023) nach Zuschlagserteilung und entsprechender Rechnungstellung.
Beschreibung der Optionen:
Optional abrufbare Leistungen für Hard- und Software
Während der Vertragslaufzeit sollen u. a. folgende Leistungen abgerufen werden können:
- Technische Umbauarbeiten/Umzugs-Arbeiten an der IBM-Hardware
- Fehlersuche bei speziellen Hardware- und/oder Treiberproblemen/Inkompatibilitäten im Zusammenspiel mit den Betriebssystemen (Linux/AIX)
Ein Anspruch auf solche Abrufe besteht für den AN nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Wartung hat durch qualifiziertes Fachpersonal mit einer entsprechenden "Produkt-Zertifizierung" für die zu wartenden Komponenten zu erfolgen. Diese ist mit den Angebot vorzulegen und wird als Ausschlusskriterium auf Eignungsebene festgelegt.
Sollte Wartung direkt von IBM angeboten werden, entfällt diese Forderung logischerweise, da bei IBM-Technikern die entsprechenden Zertifikate vorausgesetzt werden.
Alle vor Ort eingesetzten Techniker müssen aus Sicherheitsgründen, die deutsche Sprache gut beherrschen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: 2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:
I. Eignungskriterien
1. Zertifikate (Ausschlusskriterium)
Die Wartung hat durch qualifiziertes Fachpersonal mit einer entsprechenden "Produkt-Zertifizierung" für die zu wartenden Komponenten zu erfolgen. Diese ist mit den Angebot vorzulegen und wird als Ausschlusskriterium auf Eignungsebene festgelegt.
Sollte Wartung direkt von IBM angeboten werden, entfällt diese Forderung logischerweise, da bei IBM-Technikern die entsprechenden Zertifikate vorausgesetzt werden.
Alle vor Ort eingesetzten Techniker müssen aus Sicherheitsgründen, die deutsche Sprache gut beherrschen.
II. Zuschlagskriterien
100 % Preis
Beim Preis geht die Summe der Preise für alle Geräte und Jahre in die Wertung ein.
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1RQVSTSZ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie hierzu in der Bekanntmachung den Punkt VI. 3) Zusätzliche Angaben, der die gesamte Rechtsmittelbelehrung enthält, die hier aus Platzgründen nicht eingefügt werden kann.
Bitte um Beachtung unter SONSTIGES
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 102-321391 (2023-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 195830.92 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-24 📅
Name: Profi Engineering Systems AG
Postanschrift: Gräfenhäuser Straße 85b
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-8290-7673📞
E-Mail: g.rumland@profi-ag.de📧
Land: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 195830.92 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2023/S 144-457720 (2023-07-24)