Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Support-, Wartungs- und Entwicklungsvertrags für das webbasierte Geoinformationssystem „ImmoGIS“ des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Auftrag umfasst die ganzheitliche Betreuung der Individualsoftware ImmoGIS, insbesondere: 3rd-Level-Support für die ImmoGIS-Individualsoftware, Wartung und Pflege der Software (Fehlerbehebung, Updates, Patches), Kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Anwendung an neue fachliche und technische Anforderungen. Der Auftragnehmer stellt hierfür eigene Support- und Entwicklungsumgebungen bereit und arbeitet eng mit dem Auftraggeber (LIG) und dem IT-Dienstleister Dataport, bei dem das Verfahren betrieben wird, zusammen. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ImmoGIS
Referenznummer: DP31-202600017
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Support-, Wartungs- und Entwicklungsvertrags für das webbasierte Geoinformationssystem „ImmoGIS“ des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Auftrag umfasst die ganzheitliche Betreuung der Individualsoftware ImmoGIS, insbesondere: 3rd-Level-Support für die ImmoGIS-Individualsoftware, Wartung und Pflege der Software (Fehlerbehebung, Updates, Patches), Kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Anwendung an neue fachliche und technische Anforderungen. Der Auftragnehmer stellt hierfür eigene Support- und Entwicklungsumgebungen bereit und arbeitet eng mit dem Auftraggeber (LIG) und dem IT-Dienstleister Dataport, bei dem das Verfahren betrieben wird, zusammen.
Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Support-, Wartungs- und Entwicklungsvertrags für das webbasierte Geoinformationssystem „ImmoGIS“ des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Auftrag umfasst die ganzheitliche Betreuung der Individualsoftware ImmoGIS, insbesondere: 3rd-Level-Support für die ImmoGIS-Individualsoftware, Wartung und Pflege der Software (Fehlerbehebung, Updates, Patches), Kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Anwendung an neue fachliche und technische Anforderungen. Der Auftragnehmer stellt hierfür eigene Support- und Entwicklungsumgebungen bereit und arbeitet eng mit dem Auftraggeber (LIG) und dem IT-Dienstleister Dataport, bei dem das Verfahren betrieben wird, zusammen.
Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: 605c80e8-fc57-4472-bb1b-a1620e0409db
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 20359
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2030-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: (gem. Teil C - Leistungsbewertungsmatrix)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-04 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-20 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.1.1)]
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt:
• 3 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und
• 3 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und
• 1 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden (insbesondere durch Cybervorfälle) je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Ziffer 2.2.1.2.1.1), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften vom führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Erklärung von dem Hauptauftragnehmer einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsschutz nachzuweisen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.1.1)]
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt:
• 3 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und
• 3 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und
• 1 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden (insbesondere durch Cybervorfälle) je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Ziffer 2.2.1.2.1.1), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften vom führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Erklärung von dem Hauptauftragnehmer einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsschutz nachzuweisen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.1.1)]
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden, anzugeben. (Das heißt, wenn die Angebotsfrist bspw. am 30.06.2026 endet, können Referenzen aus dem Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 eingereicht werden). Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 12 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Definition „Erfolgreich abgeschlossen“:
Ein Auftrag oder Projekt gilt in diesem Zusammenhang als „erfolgreich abgeschlossen“, wenn
• der Vertrag seit mindestens einem Jahr zur Anwendung kommt,
• der Auftrag bzw. das Projekt planmäßig verlaufen ist,
• die vereinbarte Vertragslaufzeit ohne vorzeitige Beendigung erfüllt wurde, und
• keine erheblichen Mängel vorliegen, die zu einer nicht unerheblichen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen geführt haben.
Ergibt die Überprüfung der Referenz durch den Referenz-Ansprechpartner, dass die erbrachte Leistung erhebliche Mängel aufweist und wesentliche Vertragsbestandteile nicht erfüllt wurden, so wird die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ eingestuft. Dies gilt gleichermaßen für laufende Projekte.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Hierzu zählen insbesondere Leistungen aus dem Bereich GEO-IT-/Fachanwendungsbetrieb, Support, Wartung und/oder Weiterentwicklung entsprechender Fachanwendungen.
• Darüber hinaus wird bzgl. der Angabe von Referenzprojekten berücksichtigt, dass der Bieter über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behörden bzw. sonstigen öffentlichen Stellen verfügt und auf deren Bedarfe, insbesondere zur Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen und Vorgaben, eingestellt ist bzw. diese in der Projektumsetzung berücksichtigt wurden.
• Zusätzlich wird berücksichtigt, ob die Referenzleistungen im Rahmen einer kontinuierlichen Leistungserbringung erbracht wurden (z. B. Betrieb, Support oder Weiterentwicklung im laufenden Betrieb).
• Weiterhin wird berücksichtigt, ob die Referenzprojekte eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare kontinuierliche Leistungsbindung aufweisen. Hierzu ist ein durchschnittlicher Leistungsumfang von mindestens 150 Stunden pro Monat oder eine vergleichbare Größenordnung (z. B. entsprechende Team- oder Betriebsleistung) nachzuweisen.
Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Sollten die eingereichten Referenzen nicht die geforderten Mindestangaben erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehr als drei Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit drei Referenzen, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegeln, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehr als drei Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weisen der Auftraggeber und die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Der Auftraggeber und die Vergabestelle geben für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings gehen der Auftraggeber und die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von drei vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als drei Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst drei vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber und die Vergabestelle davon ausgehen, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.1.1)]
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden, anzugeben. (Das heißt, wenn die Angebotsfrist bspw. am 30.06.2026 endet, können Referenzen aus dem Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 eingereicht werden). Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 12 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Definition „Erfolgreich abgeschlossen“:
Ein Auftrag oder Projekt gilt in diesem Zusammenhang als „erfolgreich abgeschlossen“, wenn
• der Vertrag seit mindestens einem Jahr zur Anwendung kommt,
• der Auftrag bzw. das Projekt planmäßig verlaufen ist,
• die vereinbarte Vertragslaufzeit ohne vorzeitige Beendigung erfüllt wurde, und
• keine erheblichen Mängel vorliegen, die zu einer nicht unerheblichen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen geführt haben.
Ergibt die Überprüfung der Referenz durch den Referenz-Ansprechpartner, dass die erbrachte Leistung erhebliche Mängel aufweist und wesentliche Vertragsbestandteile nicht erfüllt wurden, so wird die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ eingestuft. Dies gilt gleichermaßen für laufende Projekte.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Hierzu zählen insbesondere Leistungen aus dem Bereich GEO-IT-/Fachanwendungsbetrieb, Support, Wartung und/oder Weiterentwicklung entsprechender Fachanwendungen.
• Darüber hinaus wird bzgl. der Angabe von Referenzprojekten berücksichtigt, dass der Bieter über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behörden bzw. sonstigen öffentlichen Stellen verfügt und auf deren Bedarfe, insbesondere zur Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen und Vorgaben, eingestellt ist bzw. diese in der Projektumsetzung berücksichtigt wurden.
• Zusätzlich wird berücksichtigt, ob die Referenzleistungen im Rahmen einer kontinuierlichen Leistungserbringung erbracht wurden (z. B. Betrieb, Support oder Weiterentwicklung im laufenden Betrieb).
• Weiterhin wird berücksichtigt, ob die Referenzprojekte eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare kontinuierliche Leistungsbindung aufweisen. Hierzu ist ein durchschnittlicher Leistungsumfang von mindestens 150 Stunden pro Monat oder eine vergleichbare Größenordnung (z. B. entsprechende Team- oder Betriebsleistung) nachzuweisen.
Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Sollten die eingereichten Referenzen nicht die geforderten Mindestangaben erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehr als drei Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit drei Referenzen, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegeln, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehr als drei Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weisen der Auftraggeber und die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Der Auftraggeber und die Vergabestelle geben für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings gehen der Auftraggeber und die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von drei vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als drei Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst drei vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber und die Vergabestelle davon ausgehen, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Angaben zum Qualifizierten Personal (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.2.1)]
Der Bieter hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 2.2.2.2.2.1 eVergabe-Kriterium „Qualifiziertes Personal“ darzulegen, dass er über ausreichendes qualifiziertes Personal zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.
Hierzu ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass für die Ausführung des Auftrags mindestens drei fachlich geeignete Personen im Unternehmen beschäftigt sind, die im Auftragsfall eingesetzt werden können.
Als fachlich geeignet gelten Personen, die
• ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Geoinformatik, Informatik, Geodäsie oder in einer vergleichbaren Fachrichtung besitzen
oder
• über gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die auf anderem Wege erworben wurden und zur ordnungsgemäßen Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befähigen.
Der Bieter hat im Rahmen der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Gleichwertigkeit etwaiger alternativer Qualifikationen von ihm beurteilt werden kann und sichergestellt ist.
Eine Vorlage von Nachweisen oder personenbezogenen Unterlagen mit Angebotsabgabe ist nicht erforderlich.
Sollten die Angaben des Bieters den geforderten Mindestwert von 3 fachlich geeigneten Personen nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist in diesem Fall zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz eignungsleihender bzw. privilegierter Unterauftragnehmer erfolgt die Bewertung der personellen Ausstattung auf Grundlage der jeweils abgegebenen Eigenerklärungen der beteiligten Unternehmen. In diesen Fällen sind die Angaben in der eVergabe für alle beteiligten Unternehmen separat zu erfassen und mit der jeweiligen Unternehmensbezeichnung zu kennzeichnen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Angaben zum Qualifizierten Personal (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.2.1)]
Der Bieter hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 2.2.2.2.2.1 eVergabe-Kriterium „Qualifiziertes Personal“ darzulegen, dass er über ausreichendes qualifiziertes Personal zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.
Hierzu ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass für die Ausführung des Auftrags mindestens drei fachlich geeignete Personen im Unternehmen beschäftigt sind, die im Auftragsfall eingesetzt werden können.
Als fachlich geeignet gelten Personen, die
• ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Geoinformatik, Informatik, Geodäsie oder in einer vergleichbaren Fachrichtung besitzen
oder
• über gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die auf anderem Wege erworben wurden und zur ordnungsgemäßen Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befähigen.
Der Bieter hat im Rahmen der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Gleichwertigkeit etwaiger alternativer Qualifikationen von ihm beurteilt werden kann und sichergestellt ist.
Eine Vorlage von Nachweisen oder personenbezogenen Unterlagen mit Angebotsabgabe ist nicht erforderlich.
Sollten die Angaben des Bieters den geforderten Mindestwert von 3 fachlich geeigneten Personen nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist in diesem Fall zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz eignungsleihender bzw. privilegierter Unterauftragnehmer erfolgt die Bewertung der personellen Ausstattung auf Grundlage der jeweils abgegebenen Eigenerklärungen der beteiligten Unternehmen. In diesen Fällen sind die Angaben in der eVergabe für alle beteiligten Unternehmen separat zu erfassen und mit der jeweiligen Unternehmensbezeichnung zu kennzeichnen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Angaben zur IT-Sicherheit (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.3.1)]
Im eVergabe-Kriterium Maßnahmen zur IT-Sicherheit sind die erforderlichen Angaben zu machen.
Mit dem Angebot vollständig einzureichen ist folgende Zertifizierung:
- DIN EN ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig)
Die Angaben zu den „Maßnahmen zur IT-Sicherheit“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig besitzt.
Als gleichwertig werden insbesondere andere Zertifizierungen oder geeignete Nachweise anerkannt, die belegen, dass ein Informationssicherheitsmanagementsystem implementiert ist und die Anforderungen an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen in vergleichbarer Weise erfüllt werden.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis von dem Unternehmen einzureichen, welches den betreffenden Leistungsteil, für den/die das IT-Sicherheitsmanagement relevant ist, ausführen wird.
Sollte der geforderte Nachweis nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Angaben zur IT-Sicherheit (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.3.1)]
Im eVergabe-Kriterium Maßnahmen zur IT-Sicherheit sind die erforderlichen Angaben zu machen.
Mit dem Angebot vollständig einzureichen ist folgende Zertifizierung:
- DIN EN ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig)
Die Angaben zu den „Maßnahmen zur IT-Sicherheit“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig besitzt.
Als gleichwertig werden insbesondere andere Zertifizierungen oder geeignete Nachweise anerkannt, die belegen, dass ein Informationssicherheitsmanagementsystem implementiert ist und die Anforderungen an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen in vergleichbarer Weise erfüllt werden.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis von dem Unternehmen einzureichen, welches den betreffenden Leistungsteil, für den/die das IT-Sicherheitsmanagement relevant ist, ausführen wird.
Sollte der geforderte Nachweis nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport,
• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport,
• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Nationale Registrierungsnummer: 825ee8f3-cd43-4d39-83ca-0f6607503c62
Abteilung: Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
Postanschrift: Postfach 301741
Postleitzahl: 20306
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postfach 30 17 41
20306 Hamburg
Telefon: +49 40 42823-1690
Fax: +49 40 427923080
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postfach 30 17 41
20306 Hamburg
Telefon: +49 40 42823-1690
Fax: +49 40 427923080
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 128-465854 (2026-07-03)