Das Klärwerk Stahnsdorf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) wurde in seinen Grundelementen im Jahr 1931 in Betrieb genommen und in den vergangenen Jahrzehnten umfangreich saniert und erweitert. Ein Gutachten zum baulichen Zustand zeigt eine erhebliche Schädigung durch Alkali-Kieselsäure-Reaktion und die Erfordernis, diese nicht sanierungsfähigen Betonbauteile durch einen Neubau zu ersetzen. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung für Berlin und das Brandenburger Umland sowie unter Betrachtung der Möglichkeiten zur Erweiterung der Klärwerkskapazitäten ist der Neubau am Standort Stahnsdorf mit doppelter Trockenwetterreinigungsleistung geplant. Im März 2024 wurde die Generalplanung für den Klärwerks-Neubau beauftragt. Die Planungen befinden sich aktuell in der Leistungsphase 2. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür notwendigen Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-16.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ing. Neubau Klärwerk Stahnsdorf - SiGeKo Leistung
Referenznummer: EK-B_F-2026-0009
Kurze Beschreibung:
Das Klärwerk Stahnsdorf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) wurde in seinen Grundelementen im Jahr 1931 in Betrieb genommen und in den vergangenen Jahrzehnten umfangreich saniert und erweitert. Ein Gutachten zum baulichen Zustand zeigt eine erhebliche Schädigung durch Alkali-Kieselsäure-Reaktion und die Erfordernis, diese nicht sanierungsfähigen Betonbauteile durch einen Neubau zu ersetzen. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung für Berlin und das Brandenburger Umland sowie unter Betrachtung der Möglichkeiten zur Erweiterung der Klärwerkskapazitäten ist der Neubau am Standort Stahnsdorf mit doppelter Trockenwetterreinigungsleistung geplant.
Im März 2024 wurde die Generalplanung für den Klärwerks-Neubau beauftragt. Die Planungen befinden sich aktuell in der Leistungsphase 2.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür notwendigen Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination.
Das Klärwerk Stahnsdorf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) wurde in seinen Grundelementen im Jahr 1931 in Betrieb genommen und in den vergangenen Jahrzehnten umfangreich saniert und erweitert. Ein Gutachten zum baulichen Zustand zeigt eine erhebliche Schädigung durch Alkali-Kieselsäure-Reaktion und die Erfordernis, diese nicht sanierungsfähigen Betonbauteile durch einen Neubau zu ersetzen. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung für Berlin und das Brandenburger Umland sowie unter Betrachtung der Möglichkeiten zur Erweiterung der Klärwerkskapazitäten ist der Neubau am Standort Stahnsdorf mit doppelter Trockenwetterreinigungsleistung geplant.
Im März 2024 wurde die Generalplanung für den Klärwerks-Neubau beauftragt. Die Planungen befinden sich aktuell in der Leistungsphase 2.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür notwendigen Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination.
Leistungen nach Baustellenverordnung (BaustellV) -
Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo-Leistungen) für die Ausführung als auch die Planung der Ausführung
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, Die für die Erbringung der Leistungen verantwortliche(n) Person(en) muss/müssen die Qualifikation als Ingenieur im Sinne des § 75 VgV besitzen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) und der Frauenförderverordnung des Landes Berlin (FFV)
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-03 📅
Datum des Endes: 2037-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Beauftragungsstufe I (erfolgt mit Zuschlagserteilung): 08/2026 bis 03/2031
Beauftragungsstufe II (optional): 03/2031 bis 03/2037
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt in folgenden Beauftragungsstufen:
Beauftragungsstufe I SiGeKo während der Planung der Ausführung (LPH 3-7)
Beauftragungsstufe II SiGeKo während der Ausführung des Bauvorhabens (LPH 8)
Die Beauftragung der Stufe I erfolgt mit Zuschlagserteilung. Die Beauftragung der weiteren Beauftragungsstufen steht im freien Belieben des AG und erfolgt gesondert
durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN (Option zugunsten des AG), jedoch spätestens 6 Monate nach Beendigung der bis dahin beauftragten Stufe. Wird eine weitere Beauftragungsstufe beauftragt, gelten für diese die Bestimmungen dieses Vertrages. Der AG behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Beauftragungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Mit den Leistungen späterer Beauftragungsstufen darf erst begonnen werden, wenn der AG die entsprechenden Beauftragungsstufen im Wege des Leistungsabrufes beauftragt hat.
Die Beauftragung erfolgt in folgenden Beauftragungsstufen:
Beauftragungsstufe I SiGeKo während der Planung der Ausführung (LPH 3-7)
Beauftragungsstufe II SiGeKo während der Ausführung des Bauvorhabens (LPH 8)
Die Beauftragung der Stufe I erfolgt mit Zuschlagserteilung. Die Beauftragung der weiteren Beauftragungsstufen steht im freien Belieben des AG und erfolgt gesondert
durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN (Option zugunsten des AG), jedoch spätestens 6 Monate nach Beendigung der bis dahin beauftragten Stufe. Wird eine weitere Beauftragungsstufe beauftragt, gelten für diese die Bestimmungen dieses Vertrages. Der AG behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Beauftragungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Mit den Leistungen späterer Beauftragungsstufen darf erst begonnen werden, wenn der AG die entsprechenden Beauftragungsstufen im Wege des Leistungsabrufes beauftragt hat.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe SiGe- Plan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe SiGe- Protokoll
Arbeitsprobe Unterlage für spätere Arbeiten
1. SiGe- Koordinator:in (hauptverantw.) gem. §4.1 SiGeKo-Vertrag
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. SiGe- Koordinator:in gem. §4.1 SiGeKo-Vertrag
Kostenkriterium (Name): Gesamthonorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Postanschrift: Neue Jüdenstr. 2
Postleitzahl: 10179
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachreichung hat ausschließlich über das Bietercockpit /Nachrichten zu erfolgen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Hinweis:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen.
Siehe Anlage zur Auftragsbekanntmachung
Die für die Erbringung der Leistungen verantwortliche(n) Person(en) muss/müssen die Qualifikation als Ingenieur im Sinne des § 75 VgV besitzen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 075-264377 (2026-04-16)