Auftragsbekanntmachung (2026-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ing. Rahmenvereinbarung Projektsteuerung
Reference number: EK-B_F-2026-0012
Kurze Beschreibung:
“Ing. Rahmenvereinbarung Projektsteuerung”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung Projektsteuerung
Projektstufen 1 bis 5 in den Handlungsbereichen:
- Handlungsbereich A [Organisation]
- Handlungsbereich B...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung Projektsteuerung
Projektstufen 1 bis 5 in den Handlungsbereichen:
- Handlungsbereich A [Organisation]
- Handlungsbereich B [Qualitäten]
- Handlungsbereich C [Kosten]
- Handlungsbereich D [Termine]
- Handlungsbereich E [Verträge]
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, Die für die Erbringung der Leistungen verantwortliche(n) Person(en) muss/müssen die Qualifikation als Ingenieur im...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, Die für die Erbringung der Leistungen verantwortliche(n) Person(en) muss/müssen die Qualifikation als Ingenieur im Sinne des § 75 VgV besitzen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2030-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoption für 24 Monate” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte und Arbeitsproben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Kostenkriterium (Name): Stundensatz inkl. Nebenkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Siehe Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19d94c2d352-602f5431b7623e4c” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Hinweis:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.”
“Siehe Anlage zur Auftragsbekanntmachung
Die für die Erbringung der Leistungen verantwortliche(n) Person(en) muss/müssen die Qualifikation als Ingenieur im...”
Siehe Anlage zur Auftragsbekanntmachung
Die für die Erbringung der Leistungen verantwortliche(n) Person(en) muss/müssen die Qualifikation als Ingenieur im Sinne des § 75 VgV besitzen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 081-285029 (2026-04-24)