Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket,
Datenschutzverpflichtungserklärung nach gültigem Datenschutzrecht zu erbringen durch eine vertretungsberechtigte Person; Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit zu erbringen durch eine vertretungsberechtigte Person;
Schriftliche Dokumentation, in der der AN aufzeigt, wie das dokumentierte Verfahren zur Sicherstellung erfolgt und zwar von
a. der Datenschutzverpflichtungserklärung nach gültigem Datenschutzrecht in seiner jeweils aktuellen Fassung,
b. der Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit zu allen im Zusammenhang mit der Durchführung von SDL bekannt gewordenen Informationen, auch nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis jedes Sicherheitsmitarbeiters vor Aufnahme der Tätigkeit,
c. des Beschwerdemanagements: Wie wird mit der Annahme und dem Umgang mit Kundenbeschwerden umgegangen,
d. der Erstellung von Dienstanweisungen zusammen mit dem AG und deren Kommunikation mit den Einsatzkräften
e. der Dienstausweise
f. der Unterweisung der Mitarbeiter des AN
g. der Dokumentation, Melde- und Berichtswesen (Einsatzdokumentation)
h. —der Verwaltung von Schließmitteln
Der AN muss grundsätzlich zur Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen angestelltes Personal beschäftigen, das mindestens folgende Kriterien erfüllt:
• ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU bzw. EFTA;
• Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift in einem der jeweiligen angemessenem Niveau;
Die Erfüllung dieser und ggf. darüberhinausgehende Auswahlkriterien für Sicherheitsmitarbeiter hat der AN zu dokumentieren.
Es ist überwiegend vollbeschäftigtes Personal einzusetzen, geringfügig Beschäftigte sollten nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Der AN hat stets ausreichend Personal zur Vertretung vorzuhalten. Vom AN ist sicherzustellen, dass für jeden Tag, für den Personal am jeweiligen Standort angefordert wird, genügend Einsatzkräfte mit Kassenlizenz einsatzbereit sind. Hierzu wird der AG bis zu 6 ausgewählte Mitarbeiter des AN in die Kassenführung einführen und anleiten, die dann nach Bestimmung eine Kassenlizenz durch die Verwaltung des Städtischen Museums erhalten.
Außerdem ist darauf zu achten, dass ein fester Pool an Mitarbeiter:innen zusammenstellt wird, der regelmäßig im Städtischen Museum eingesetzt wird, um eine Kontinuität von Ortskenntnis und der ausgestellten Kunst- und Kulturobjekte sicherzustellen.