Beschreibung der Beschaffung
Im Stadtbezirk Köln-Nippes besteht ein Bedarf an Gesamtschulplätzen für etwa 1.620 Schüler*innen. Da die Stadt Köln im Stadtbezirk Köln-Nippes nicht über entsprechende Flächen verfügt, sucht sie eine(n) Bewerber*in mit entsprechender/n Fläche(n), welche(r) für die Planung, Errichtung und Vermietung eines Schulgebäudes beziehungsweise zweier Schulgebäude einschließlich Sporthalle(n) und Außenanlagen beauftragt werden soll. Das Objekt wird die Stadt Köln über einen langfristigen Mietvertrag anmieten.
Der Bedarf für die Gesamtschulplätze kann entweder durch eine Gesamtschule oder durch zwei Gesamtschulen gedeckt werden. Sofern die Schulplätze an einem Standort abgebildet werden können, ist ein Schulgebäude mit 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, maximal 8 Zügen in der Sekundarstufe I und 7 Zügen in der Sekundarstufe II sowie fünf, maximal sechs Sportübungseinheiten zu errichten.
Sollte die benötigte Anzahl an Schulplätzen nur an zwei Standorten darstellbar sein, ist folgende Aufteilung beabsichtigt:
jeweils 4 Züge in der Sekundarstufe I und 4 Züge in der Sekundarstufe II sowie jeweils drei Sportübungseinheiten.
Das Suchgebiet, in dem der Bedarf für 1.620 Schüler*innen besteht, ist in der Anlage Suchgebiet dargestellt. Sofern die Gesamtschule an einem Standort abgebildet werden kann, muss diese entweder im Suchgebiet Gesamtschule Nippes 1 oder im Suchgebiet Gesamtschule Nippes 2 realisiert werden. Für den Fall der Realisierung auf zwei Flächen ist zu berücksichtigen, dass die Gesamtschule Nippes 1 in den Stadtteilen Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes oder Riehl realisiert werden soll und die Gesamtschule Nippes 2 im Bereich nördlich der Hochbahntrasse und südlich der Bremerhavener Straße. Das Gebiet befindet sich östlich der Neusser Straße und wird vom Niehler Hafen begrenzt.
Welche Variante zur Ausführung gelangt, wird im Laufe des Vergabeverfahrens nach den noch zu veröffentlichenden Zuschlagskriterien entschieden.
Interessent*innen werden hiermit gebeten, einen Teilnahmeantrag einzureichen, wenn sie über eine oder mehrere Grundstücksfläche(n) verfügen und bereit sind, auf diesen Flächen entweder eine Gesamtschule mit 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, maximal 8 Zügen in der Sekundarstufe I und 7 Zügen in der Sekundarstufe II sowie fünf, maximal sechs Sportübungseinheiten zu errichten oder zwei Gesamtschulen (jeweils 4 Züge in der Sekundarstufe I und 4 Züge in der Sekundarstufe II sowie jeweils drei Sportübungseinheiten) einschließlich Außenanlagen zu planen, zu errichten, an die Stadt Köln zu vermieten und zu betreiben.
Auch Interessent*innen, die über Flächen nur für eine Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Züge in der Sekundarstufe II sowie drei Sportübungseinheiten verfügen, können sich ebenfalls bewerben (siehe Ziffer II.2.9).
Zu realisieren ist/sind ein oder zwei innovative(r), qualitativ hochwertige(r) Schulkomplex(e), welche(r) insbesondere den neuen Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen (siehe Anlage Pädagogische Raumkonzepte) und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (siehe Anlage Schulbauleitlinie Stadt Köln 2009) berücksichtigt/berücksichtigen und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Die Schule(n) ist/sind als Clusterschule(n) zu realisieren. Energetisch ist/sind die Schule(n) in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Die Gebäude sollen über extensive Gründächer und eine beziehungsweise zwei Photovoltaikanlagen verfügen.
Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den/die Bewerber*in erbracht werden.
Von dem/der Bewerber*in wird die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des(r) neuen Gesamtschulgebäude(s) im Stadtbezirk Köln-Nippes mit mindestens fünf, maximal sechs Sportübungseinheiten nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") erwartet. Die FLB inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Köln mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Ankaufsrecht eingeräumt wird; dies wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine notarielle Beurkundung des Vertrags ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter*innen im Rahmen der Angebotsaufforderung (2. Stufe) zur Verfügung gestellt.
Der/die zukünftige Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für die Gebäude.
Die Leistungen der/des zukünftigen Vermieter*in umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts und anschließende Vermietung. Das beziehungsweise die Schulgrundstücke müssen von der/dem künftigen Vermieter*in voll erschlossen, an die bestehende beziehungsweise zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.
Der/die künftige Vermieter*in hat die Übergabe einer beziehungsweise von zwei vollfunktionstüchtigen Schulen mit Sport- und Außenanlagen und deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2031/2032 sicherzustellen.
Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist es für die Stadt Köln von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe der Gebäude und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird.
Für den Fall, dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Schulbetrieb gegeben sein, gegebenenfalls durch Stellung eines Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der/die zukünftige Vermieter*in jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten.
In den beigefügten Bedarfsplanungen (Anlagen Bedarfsplanung) werden die Funktionsbereiche und Raumbezüge schematisch dargestellt. Der Flächenbedarf ist den beispielhaft beigefügten Raumlisten für eine Gesamtschule mit 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II (siehe Anlage) sowie einer Sporthalle mit 5 Sportübungseinheiten zu entnehmen. Die Raumlisten für die Variante mit den beiden kleineren Gesamtschulen sind ebenfalls in der Anlage beigefügt (siehe Anlagen Raumlisten).
Hinzu kommen weitere Flächen, wie zum Beispiel Verkehrsflächen und Flächen für die technische Gebäudeausrüstung (Funktions- und Verkehrsflächen). Im Fall der Realisierung von 8/7 Zügen wäre das Raumprogramm für Schulgebäude und Sporthalle(n) entsprechend umfassender und würde in der 2. Stufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) des Verfahrens noch näher spezifiziert werden. Mit den beigefügten Raumlisten für eine 6/7-zügige bzw. 4/4-zügige Gesamtschule soll lediglich ein Eindruck der benötigten Flächen verschafft werden. Nähere Informationen erhalten die in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Die Raumlisten sind darauf abgestimmt, dass auch Schüle*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich).
Die Gebäude sind unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zu errichten. Insgesamt muss pro Schüler*in eine Fläche von mindestens 15 qm zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Schüler*innen ergibt sich aus der geplanten Zügigkeit. Die zugrunde zu legende Klassenstärke beträgt in der Sekundarstufe I je 30 Schüler*innen und in der Sekundarstufe II je 20 Schüler*innen.
Für den Außenbereich des Objektes ist eine ausreichend große Schulhoffläche einzuplanen. Diese Schulhoffläche muss auf einer oder höchstens zwei Flächen realisiert werden, die sich auf dem Schulgrundstück befindet/befinden und uneingeschränkt einsehbar ist/sind. Sollte der/die Bewerber*in die Variante mit zwei Schulen anbieten, gelten die zuvor genannten Mindesanforderungen pro Schule. Dabei ist von einem Richtwert von 5 Quadratmetern pro Schüler*in auszugehen. Diese 5 Quadratmeter sind in dem genannten Bedarf von mindestens 15 Quadratmetern pro Schüler*in enthalten. Die Größe der Schulhoffläche wird in die Bewertung der Angebote eingehen.
Darüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder sowie Bereiche für den Hol- und Bringverkehr inklusive Bustransport für Schüler*innen vorzusehen. Die Anforderungen werden in der FLB konkretisiert.