Beschreibung der Beschaffung
In Köln, Stadtteil Rondorf Nord-West, besteht Bedarf für eine 4-zügige Grundschule einschließlich einer Sporthalle, mit mindestens zwei Sportübungseinheiten.
Da die Stadt Köln im Stadtteil Rondorf Nord-West derzeit nicht über geeignete Flächen verfügt, sucht sie ein/e Bewerber*in mit entsprechenden Flächen, welche/r für die Planung, Errichtung und Vermietung einer entsprechenden Grundschule beauftragt werden soll. Die Grundschule wird die Stadt Köln über einen langfristigen Mietvertrag anmieten.
Die Flächen müssen sich im Gebiet laut beigefügten Plan befinden (siehe "Anlage_Suchgebiet").
Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den neuen Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen (siehe "Anlage_Planungsrahmen_KoelnerSchulen.pdf") und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (siehe "Anlage_Schulbauleitlinie.pdf") berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Die Schule ist als Clusterschule zu realisieren. Energetisch ist die Schule in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Das Gebäude soll über ein extensives Gründach und eine Photovoltaikanlage verfügen.
Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den/die Bewerber*in erbracht werden.
Von dem/der Bewerber*in wird die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung einer neuen Grundschule im Stadtteil Köln-Rondorf Nord-West mit 2-fach-Sporthalle nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur (nachfolgend auch "Objekt" genannt) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) erwartet. Die FLB inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Köln mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Ankaufsrecht eingeräumt wird; dies wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine notarielle Beurkundung des Vertrags ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter*innen Rahmen der Angebotsaufforderung (2. Stufe) zur Verfügung gestellt.
Der/die zukünftige Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für das Gebäude.
Die Leistungen der/des zukünftigen Vermieter*in umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts und anschließende Vermietung. Die Schule muss von der/dem künftigen Vermieter*in voll erschlossen, an die bestehende beziehungsweise zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.
Der/die künftige Vermieter*in hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Schule mit Außenanlagen und dessen infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2027/2028 sicherzustellen.
Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulgebäuden ist es für die Stadt Köln von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe des Gebäudes und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird.
Für den Fall, dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss zumindest eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Startjahrgang gegeben sein, gegebenenfalls durch Stellung eines (Teil-)Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der/die zukünftige Vermieter*in jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten.
Die Grundstücksgröße muss mindestens 10.000 Quadratmeter betragen.
Der Raumbedarf ist dem beigefügten Musterraumprogramm zu entnehmen (siehe "Anlage_Raumliste"). In der Grundschule sollen circa 400 Schüler*innen unterrichtet werden. Für diese Schüleranzahl wird eine Hauptnutzfläche von 3.632 Quadratmetern benötigt. Hinzu kommen noch weitere Flächen, wie zum Beispiel Verkehrsflächen, Flächen für Technische Gebäudeausrüstung, Flächen für Sportübungseinheiten und andere. Mit dem beigefügten Musterraumprogramm soll lediglich ein Eindruck der benötigten Flächen verschafft werden. Das Musterraumprogramm ist darauf abgestimmt, dass auch Schüler*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich). Das Gebäude ist barrierefrei zu errichten. Im Außenbereich der Schule ist eine ausreichend große und zusammenhängende Schulhoffläche einzuplanen (dabei ist von einem Richtwert von 5 m² pro Schüler*in auszugehen, die Größe der Schulhoffläche wird in die Bewertung der Angebote eingehen). Darüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder und Bereiche für den Hol- und Bringverkehr vorzusehen. Die Anforderungen werden in der FLB konkretisiert.