Beschreibung der Beschaffung
Da die Stadt Köln im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen derzeit nicht über geeignete Flächen verfügt, sucht sie ein/e Bewerber*in mit entsprechender Fläche, welche/r für die Planung, Errichtung und Vermietung eines Schulgebäudes einschließlich Sporthalle(n) und Außenanlagen beauftragt werden soll. Das Objekt wird die Stadt Köln über einen langfristigen Mietvertrag anmieten. Die Fläche muss sich im Suchgebiet laut beigefügten Plan befinden (siehe "C5_Anlage_Suchgebiet").
Interessent*innen werden hiermit gebeten, einen Teilnahmeantrag einzureichen, wenn sie über eine oder mehrere Grundstücksfläche/n verfügen und bereit sind, auf diesen Flächen ein Gymnasium zu errichten.
Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den neuen Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen (siehe "Anlage_A2.2.26_1 Pädagogische Raumkonzepte") und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (siehe "Anlage_A2.2.26.2_Schulbauleitlinie Stadt Köln 2009") berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Die Schule ist als Clusterschule zu realisieren. Energetisch ist die Schule in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Die Gebäude sollen über extensive Gründächer und eine Photovoltaikanlage verfügen.
Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den/die Bewerber*in erbracht werden.
Von dem/der Bewerber*in wird die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen mit fünf Sportübungseinheiten nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") erwartet. Die FLB inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Köln mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Ankaufsrecht eingeräumt wird; dies wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine notarielle Beurkundung des Vertrags ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter*innen im Rahmen der Angebotsaufforderung (2. Stufe) zur Verfügung gestellt.
Der/die zukünftige Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für die Gebäude.
Die Leistungen der/des zukünftigen Vermieter*in umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts und anschließende Vermietung. Das Gymnasium muss von der/dem künftigen Vermieter*in voll erschlossen, an die bestehende beziehungsweise zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.
Der/die künftige Vermieter*in hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Schule mit Außenanlagen und deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2028/2029 sicherzustellen.
Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist es für die Stadt Köln von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe der Gebäude und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird.
Für den Fall, dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Schulbetrieb gegeben sein, gegebenenfalls durch Stellung eines Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der/die zukünftige Vermieter*in jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten.
In der beigefügten Bedarfsplanung (Anlage A2.2.01_Bedarfsplanung) werden die Funktionsbereiche und Raumbezüge schematisch dargestellt. Der Flächenbedarf ist der beigefügten Raumliste für ein Gymnasium mit 5/7 Zügen in Sekundarstufe 1 und 2 mit 5 Sportübungseinheiten zu entnehmen (siehe A2.2.02_1:_Raumliste").
Hinzu kommen noch weitere Flächen, wie zum Beispiel Verkehrsflächen und Flächen für die technische Gebäudeausrüstung (Funktions- und Verkehrsflächen). Im Fall der Realisierung von zusätzlichen Zügen wäre das Raumprogramm für Schulgebäude und Sporthalle(n) entsprechend umfassender und würde in der 2. Stufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) des Verfahrens noch näher spezifiziert werden. Mit der beigefügten Raumliste eines 5/7-zügigen Gymnasiums soll lediglich ein Eindruck der benötigten Flächen verschafft werden. Die Raumliste ist darauf abgestimmt, dass auch Schüler*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich).
Die Gebäude sind unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zu errichten. Pro Schüler*in sollen mindestens 15 Quadratmeter Grundstücksfläche zur Verfügung stehen.
Für den Außenbereich des Objektes ist eine ausreichend große Schulhoffläche einzuplanen. Diese Schulhoffläche muss auf einer oder höchstends zwei Flächen realisiert werden, die sich auf dem Schulgrundstück befindet / befinden und uneingeschränkt einsehbar ist / sind. Dabei ist von einem Richtwert von 5 Quadratmetern pro Schüler*in auszugehen. Diese 5 Quadratmeter sind in dem genannten Bedarf von mindestens 15 Quadratmetern pro Schüler*in enthalten. Die Größe der Schulhoffläche wird in die Bewertung der Angebote eingehen.
Darüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder sowie Bereiche für den Hol- und Bringverkehr inklusive Bustransport für Schüler*innen vorzusehen. Die Anforderungen werden in der FLB konkretisiert.