Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung und Implementierung einer Softwarelösung zur Workload Automation inkl. Migration sowie damit einhergehenden Dienstleistungen (Unterstützungsdienstleistungen, Support, Dokumentationen und Schulungen). Der Beitragsservice (nachfolgend "AG") setzt aktuell die Software IBM Workload Scheduler (nachfolgend "IWS") mit der Version V10.1 (vormals "IBM Tivoli Workload Scheduler") zur Automation seiner Geschäftsprozesse auf mehreren Instanzen ein. Die Software IWS muss durch eine Workload-Automation Softwarelösung (nachfolgend "WLA-Softwarelösung" genannt) als "zentraler Scheduler" (on-premise) ergänzt und auf allen Systemumgebungen (Instanzen) in den drei Rechenzentren (RZ) betriebsfertig installiert werden. Die Umsetzung (Implementierung und Migration) erfolgt an allen drei Standorten und muss konzeptionell für alle RZ berücksichtigt werden. Begonnen wird die Umsetzung an den Standorten in Köln. Anschließend muss eine Datenreplikation der Jobketten für den Standort Ismaning erfolgen. Ziel ist es, das funktionale Zusammenwirken der RZ zu erreichen. Es muss bspw. eine funktionierende Datenreplikation und zeitnahe Datensynchronisation vom produktiven RZ zum Backup- und Failsafe-RZ installiert werden. Im Desaster-Fall muss das Failsafe-RZ die Aufgaben des produktiven RZ übernehmen (FailOver). Der Auftragnehmer (AN) setzt zum Erreichen der gesetzten Ziele ein Projektmanagement (u.a. Projektleiter inkl. Stellvertreter) ein. Das Projektmanagement umfasst die Initiierung, Planung, Ausführung (Umsetzung), Überwachung und Steuerung (Controlling) bis zum Abschluss des Projekts. Der AG beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag über 4 Jahre abzuschließen. Der AG benötigt Lizenzen für die drei RZ an den Standorten Köln und Ismaning gemäß den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung. Der AG beabsichtigt, während der vierjährigen Vertragslaufzeit seinen Betrieb an einen neuen Standort im Kölner Raum zu verlagern. Der aktuelle Standort in Köln soll noch bis 2028 genutzt werden. Ziel nach heutiger Planung ist es, das produktive RZ und Backup-RZ vor dem Umzug des übrigen Beitragsservice zu verlagern. Der Betrieb der RZ muss nicht zwingend am neuen Standort des AG sein. In diesem Zusammenhang kann ggf. ein Parallelbetrieb der RZ am alten und neuen Standort für eine Übergangszeit erforderlich sein, da der Produktionsbetrieb aufrechterhalten werden muss. Im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahme werden auch Funktionstests erforderlich sein. In jedem Fall muss die angebotene Lizenz (on-premise) auch den Standortwechsel für das produktive RZ und Backup-RZ beinhalten und eine unbefristete Nutzung für diesen Fall sicherstellen. Diese Lizenz muss auf allen Systemumgebungen (Instanzen) Bestandteil der angebotenen Lizenz sein. Die AN hat den Standortwechsel des Beitragsservice in seinem Angebot zu berücksichtigen. Leistungsteil A - Bereitstellung und Implementierung einer WLA-Softwarelösung an allen Standorten und Rechenzentren Der AN hat eine plattformunabhängige WLA-Softwarelösung zur zentralen Ablaufsteuerung, Durchführung und technischen Überwachung aller Verfahrensketten sowie zur Automatisierung von Arbeitsabläufen an den Standorten Köln (produktives RZ und Backup-RZ) und Ismaning (Failsafe-RZ) des AG betriebsfertig bereitzustellen. Der zukünftige AN hat die WLA-Softwarelösung an den genannten Standorten komplett und lauffähig zu implementieren. Die WLA-Softwarelösung muss in den genannten RZ zudem auf allen Systemumgebungen (Instanzen) implementiert werden. Der zukünftige AN hat nach Zuschlag unmittelbar mit den konzeptionellen Arbeiten und Implementierungen am Standort Köln zu beginnen und innerhalb des zuvor abgestimmten Projektplans im Kickoff-Termin abzuschließen. Leistungsteil B - Lizenzierung einer WLA-Softwarelösung für alle Standorte und RZ Der AN lizenziert die plattformunabhängige WLA-Software-Lösung für den kompletten Betrieb an allen Standorten und RZ. Die Lizenzierung muss eine Nutzung von mindestens 200.000 ausführbarer Jobs pro Monat an allen Standorten und RZ umfassen. Die Lizenznutzung muss vom AG eigenständig vergeben und verwaltet werden. Die Lizenzierung der WLA-Softwarelösung am Standort des AG in Köln muss folgende Systemumgebungen (Instanzen) umfassen: - Produktionssystem des AG (mindestens 200.000 ausführbarer Jobs pro Monat) - Entwicklung-, Abnahme- /Testumgebungen des AG - Backup-RZ des AG Die Lizenzierung der WLA-Softwarelösung muss am Standort des Failsafe-RZ in Ismaning folgende Systemumgebungen (Instanzen) umfassen: - Produktive Nutzung der Lizenz im Desasterfall (mindestens 200.000 ausführbarer Jobs pro Monat, "Lizenz-Pool"). Unter "Lizenz-Pool" wird in diesem Zusammenhang verstanden, dass die produktive Lizenz des Standorts Köln wechselseitig auch am Standort Ismaning eingesetzt und im Desasterfall genutzt werden wird. Durchführung von Tests durch den AG, um die Funktion des Failsafe-RZ zu testen. Es werden verschiedene Jobs zur Prüfung der Funktion gestartet. Die Server, auf denen die WLA-Softwarelösung laufen wird, befinden sich in den Räumlichkeiten am jeweiligen Standort. Das Failsafe-RZ in Ismaning wird im Cold-Standby betrieben und ausschließlich im Desaster-Fall bei einem Komplettausfall am Standort des AG zum Einsatz kommen. Ein Parallelbetrieb des Produktivsystems und des Failsafe-RZ und damit eine gleichzeitige Nutzung der Lizenz im Produktionsbetrieb an beiden Standorten ist nicht vorgesehen. Im Desaster-Fall ist beabsichtigt, eine Sicherungskopie des Produktionssystems im Failsafe-RZ der WLA-Softwarelösung einzuspielen. Ein Parallelbetrieb für Tests muss aber an beiden Standorten von der Lizenznutzung umfasst sein. Im Failsafe-RZ werden regelmäßige Anpassungen vorgenommen, bspw. für Datenreplikation zw. produktivem RZ u. Failsafe-RZ sowie Notfallübungen, die auch vom Lizenzumfang gedeckt sein müssen. Fortsetzung der Beschreibung unter 5.1.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Service für Workload Automation
Referenznummer: BW 05/25
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung und Implementierung einer Softwarelösung zur Workload Automation inkl. Migration sowie damit einhergehenden Dienstleistungen (Unterstützungsdienstleistungen, Support, Dokumentationen und Schulungen).
Der Beitragsservice (nachfolgend "AG") setzt aktuell die Software IBM Workload Scheduler (nachfolgend "IWS") mit der Version V10.1 (vormals "IBM Tivoli Workload Scheduler") zur Automation seiner Geschäftsprozesse auf mehreren Instanzen ein.
Die Software IWS muss durch eine Workload-Automation Softwarelösung (nachfolgend "WLA-Softwarelösung" genannt) als "zentraler Scheduler" (on-premise) ergänzt und auf allen Systemumgebungen (Instanzen) in den drei Rechenzentren (RZ) betriebsfertig installiert werden.
Die Umsetzung (Implementierung und Migration) erfolgt an allen drei Standorten und muss konzeptionell für alle RZ berücksichtigt werden. Begonnen wird die Umsetzung an den Standorten in Köln. Anschließend muss eine Datenreplikation der Jobketten für den Standort Ismaning erfolgen. Ziel ist es, das funktionale Zusammenwirken der RZ zu erreichen. Es muss bspw. eine funktionierende Datenreplikation und zeitnahe Datensynchronisation vom produktiven RZ zum Backup- und Failsafe-RZ installiert werden. Im Desaster-Fall muss das Failsafe-RZ die Aufgaben des produktiven RZ übernehmen (FailOver). Der Auftragnehmer (AN) setzt zum Erreichen der gesetzten Ziele ein Projektmanagement (u.a. Projektleiter inkl. Stellvertreter) ein. Das Projektmanagement umfasst die Initiierung, Planung, Ausführung (Umsetzung), Überwachung und Steuerung (Controlling) bis zum Abschluss des Projekts. Der AG beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag über 4 Jahre abzuschließen. Der AG benötigt Lizenzen für die drei RZ an den Standorten Köln und Ismaning gemäß den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung. Der AG beabsichtigt, während der vierjährigen Vertragslaufzeit seinen Betrieb an einen neuen Standort im Kölner Raum zu verlagern. Der aktuelle Standort in Köln soll noch bis 2028 genutzt werden. Ziel nach heutiger Planung ist es, das produktive RZ und Backup-RZ vor dem Umzug des übrigen Beitragsservice zu verlagern. Der Betrieb der RZ muss nicht zwingend am neuen Standort des AG sein.
In diesem Zusammenhang kann ggf. ein Parallelbetrieb der RZ am alten und neuen Standort für eine Übergangszeit erforderlich sein, da der Produktionsbetrieb aufrechterhalten werden muss. Im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahme werden auch Funktionstests erforderlich sein. In jedem Fall muss die angebotene Lizenz (on-premise) auch den Standortwechsel für das produktive RZ und Backup-RZ beinhalten und eine unbefristete Nutzung für diesen Fall sicherstellen. Diese Lizenz muss auf allen Systemumgebungen (Instanzen) Bestandteil der angebotenen Lizenz sein. Die AN hat den Standortwechsel des Beitragsservice in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Leistungsteil A - Bereitstellung und Implementierung einer WLA-Softwarelösung an allen Standorten und Rechenzentren
Der AN hat eine plattformunabhängige WLA-Softwarelösung zur zentralen Ablaufsteuerung, Durchführung und technischen Überwachung aller Verfahrensketten sowie zur Automatisierung von Arbeitsabläufen an den Standorten Köln (produktives RZ und Backup-RZ) und Ismaning (Failsafe-RZ) des AG betriebsfertig bereitzustellen. Der zukünftige AN hat die WLA-Softwarelösung an den genannten Standorten komplett und lauffähig zu implementieren. Die WLA-Softwarelösung muss in den genannten RZ zudem auf allen Systemumgebungen (Instanzen) implementiert werden.
Der zukünftige AN hat nach Zuschlag unmittelbar mit den konzeptionellen Arbeiten und Implementierungen am Standort Köln zu beginnen und innerhalb des zuvor abgestimmten Projektplans im Kickoff-Termin abzuschließen.
Leistungsteil B - Lizenzierung einer WLA-Softwarelösung für alle Standorte und RZ
Der AN lizenziert die plattformunabhängige WLA-Software-Lösung für den kompletten Betrieb an allen Standorten und RZ. Die Lizenzierung muss eine Nutzung von mindestens 200.000 ausführbarer Jobs pro Monat an allen Standorten und RZ umfassen. Die Lizenznutzung muss vom AG eigenständig vergeben und verwaltet werden. Die Lizenzierung der WLA-Softwarelösung am Standort des AG in Köln muss folgende Systemumgebungen (Instanzen) umfassen:
- Produktionssystem des AG
(mindestens 200.000 ausführbarer Jobs pro Monat)
- Entwicklung-, Abnahme- /Testumgebungen des AG
- Backup-RZ des AG
Die Lizenzierung der WLA-Softwarelösung muss am Standort des Failsafe-RZ in Ismaning folgende Systemumgebungen (Instanzen) umfassen:
- Produktive Nutzung der Lizenz im Desasterfall
(mindestens 200.000 ausführbarer Jobs pro Monat, "Lizenz-Pool"). Unter "Lizenz-Pool" wird in diesem Zusammenhang verstanden, dass die produktive Lizenz des Standorts Köln wechselseitig auch am Standort Ismaning eingesetzt und im Desasterfall genutzt werden wird. Durchführung von Tests durch den AG, um die Funktion des Failsafe-RZ zu testen. Es werden verschiedene Jobs zur Prüfung der Funktion gestartet. Die Server, auf denen die WLA-Softwarelösung laufen wird, befinden sich in den Räumlichkeiten am jeweiligen Standort.
Das Failsafe-RZ in Ismaning wird im Cold-Standby betrieben und ausschließlich im Desaster-Fall bei einem Komplettausfall am Standort des AG zum Einsatz kommen. Ein Parallelbetrieb des Produktivsystems und des Failsafe-RZ und damit eine gleichzeitige Nutzung der Lizenz im Produktionsbetrieb an beiden Standorten ist nicht vorgesehen. Im Desaster-Fall ist beabsichtigt, eine Sicherungskopie des Produktionssystems im Failsafe-RZ der WLA-Softwarelösung einzuspielen. Ein Parallelbetrieb für Tests muss aber an beiden Standorten von der Lizenznutzung umfasst sein. Im Failsafe-RZ werden regelmäßige Anpassungen vorgenommen, bspw. für Datenreplikation zw. produktivem RZ u. Failsafe-RZ sowie Notfallübungen, die auch vom Lizenzumfang gedeckt sein müssen. Fortsetzung der Beschreibung unter 5.1.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung und Implementierung einer Softwarelösung zur Workload Automation inkl. Migration sowie damit einhergehenden Dienstleistungen (Unterstützungsdienstleistungen, Support, Dokumentationen und Schulungen).
Der Beitragsservice (nachfolgend "AG") setzt aktuell die Software IBM Workload Scheduler (nachfolgend "IWS") mit der Version V10.1 (vormals "IBM Tivoli Workload Scheduler") zur Automation seiner Geschäftsprozesse auf mehreren Instanzen ein.
Die Software IWS muss durch eine Workload-Automation Softwarelösung (nachfolgend "WLA-Softwarelösung" genannt) als "zentraler Scheduler" (on-premise) ergänzt und auf allen Systemumgebungen (Instanzen) in den drei Rechenzentren (RZ) betriebsfertig installiert werden.
Die Umsetzung (Implementierung und Migration) erfolgt an allen drei Standorten und muss konzeptionell für alle RZ berücksichtigt werden. Begonnen wird die Umsetzung an den Standorten in Köln. Anschließend muss eine Datenreplikation der Jobketten für den Standort Ismaning erfolgen. Ziel ist es, das funktionale Zusammenwirken der RZ zu erreichen. Es muss bspw. eine funktionierende Datenreplikation und zeitnahe Datensynchronisation vom produktiven RZ zum Backup- und Failsafe-RZ installiert werden. Im Desaster-Fall muss das Failsafe-RZ die Aufgaben des produktiven RZ übernehmen (FailOver). Der Auftragnehmer (AN) setzt zum Erreichen der gesetzten Ziele ein Projektmanagement (u.a. Projektleiter inkl. Stellvertreter) ein. Das Projektmanagement umfasst die Initiierung, Planung, Ausführung (Umsetzung), Überwachung und Steuerung (Controlling) bis zum Abschluss des Projekts. Der AG beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag über 4 Jahre abzuschließen. Der AG benötigt Lizenzen für die drei RZ an den Standorten Köln und Ismaning gemäß den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung. Der AG beabsichtigt, während der vierjährigen Vertragslaufzeit seinen Betrieb an einen neuen Standort im Kölner Raum zu verlagern. Der aktuelle Standort in Köln soll noch bis 2028 genutzt werden. Ziel nach heutiger Planung ist es, das produktive RZ und Backup-RZ vor dem Umzug des übrigen Beitragsservice zu verlagern. Der Betrieb der RZ muss nicht zwingend am neuen Standort des AG sein.
In diesem Zusammenhang kann ggf. ein Parallelbetrieb der RZ am alten und neuen Standort für eine Übergangszeit erforderlich sein, da der Produktionsbetrieb aufrechterhalten werden muss. Im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahme werden auch Funktionstests erforderlich sein. In jedem Fall muss die angebotene Lizenz (on-premise) auch den Standortwechsel für das produktive RZ und Backup-RZ beinhalten und eine unbefristete Nutzung für diesen Fall sicherstellen. Diese Lizenz muss auf allen Systemumgebungen (Instanzen) Bestandteil der angebotenen Lizenz sein. Die AN hat den Standortwechsel des Beitragsservice in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Leistungsteil A - Bereitstellung und Implementierung einer WLA-Softwarelösung an allen Standorten und Rechenzentren
Der AN hat eine plattformunabhängige WLA-Softwarelösung zur zentralen Ablaufsteuerung, Durchführung und technischen Überwachung aller Verfahrensketten sowie zur Automatisierung von Arbeitsabläufen an den Standorten Köln (produktives RZ und Backup-RZ) und Ismaning (Failsafe-RZ) des AG betriebsfertig bereitzustellen. Der zukünftige AN hat die WLA-Softwarelösung an den genannten Standorten komplett und lauffähig zu implementieren. Die WLA-Softwarelösung muss in den genannten RZ zudem auf allen Systemumgebungen (Instanzen) implementiert werden.
Der zukünftige AN hat nach Zuschlag unmittelbar mit den konzeptionellen Arbeiten und Implementierungen am Standort Köln zu beginnen und innerhalb des zuvor abgestimmten Projektplans im Kickoff-Termin abzuschließen.
Leistungsteil B - Lizenzierung einer WLA-Softwarelösung für alle Standorte und RZ
Der AN lizenziert die plattformunabhängige WLA-Software-Lösung für den kompletten Betrieb an allen Standorten und RZ. Die Lizenzierung muss eine Nutzung von mindestens 200.000 ausführbarer Jobs pro Monat an allen Standorten und RZ umfassen. Die Lizenznutzung muss vom AG eigenständig vergeben und verwaltet werden. Die Lizenzierung der WLA-Softwarelösung am Standort des AG in Köln muss folgende Systemumgebungen (Instanzen) umfassen:
- Produktionssystem des AG
(mindestens 200.000 ausführbarer Jobs pro Monat)
- Entwicklung-, Abnahme- /Testumgebungen des AG
- Backup-RZ des AG
Die Lizenzierung der WLA-Softwarelösung muss am Standort des Failsafe-RZ in Ismaning folgende Systemumgebungen (Instanzen) umfassen:
- Produktive Nutzung der Lizenz im Desasterfall
(mindestens 200.000 ausführbarer Jobs pro Monat, "Lizenz-Pool"). Unter "Lizenz-Pool" wird in diesem Zusammenhang verstanden, dass die produktive Lizenz des Standorts Köln wechselseitig auch am Standort Ismaning eingesetzt und im Desasterfall genutzt werden wird. Durchführung von Tests durch den AG, um die Funktion des Failsafe-RZ zu testen. Es werden verschiedene Jobs zur Prüfung der Funktion gestartet. Die Server, auf denen die WLA-Softwarelösung laufen wird, befinden sich in den Räumlichkeiten am jeweiligen Standort.
Das Failsafe-RZ in Ismaning wird im Cold-Standby betrieben und ausschließlich im Desaster-Fall bei einem Komplettausfall am Standort des AG zum Einsatz kommen. Ein Parallelbetrieb des Produktivsystems und des Failsafe-RZ und damit eine gleichzeitige Nutzung der Lizenz im Produktionsbetrieb an beiden Standorten ist nicht vorgesehen. Im Desaster-Fall ist beabsichtigt, eine Sicherungskopie des Produktionssystems im Failsafe-RZ der WLA-Softwarelösung einzuspielen. Ein Parallelbetrieb für Tests muss aber an beiden Standorten von der Lizenznutzung umfasst sein. Im Failsafe-RZ werden regelmäßige Anpassungen vorgenommen, bspw. für Datenreplikation zw. produktivem RZ u. Failsafe-RZ sowie Notfallübungen, die auch vom Lizenzumfang gedeckt sein müssen. Fortsetzung der Beschreibung unter 5.1.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦 Beschreibung
Interne Kennung: BW 05/25
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Fortsetzung der Beschreibung gemäß 2.1:
Im Desaster-Fall ist davon auszugehen, dass die Lizenz des Produktionssystems nicht genutzt wird.
Darüber hinaus stellt der AN dem AG die für die Nutzung und den Betrieb erforderlichen und notwendigen Software-Updates/-Versionen (bspw. SW-Erweiterungen, Fehlerbehebungen) inkl. der technischen Dokumentation für beide Standorte unaufgefordert zeitnah zur Verfügung, damit der AG die WLA-Softwarelösung technisch auf dem neuesten Stand halten kann.
Leistungsteil C - Implementierung einer Schnittstelle zwischen IWS und WLA-Softwarelösung
Um den laufenden RZ-Betrieb am Standort des AG nicht zu gefährden, ist bis zur kompletten Übernahme aller IWS-Aufgaben auf die zu beschaffende WLA-Softwarelösung ein Parallelbetrieb beider Software-Produkte erforderlich.
Das IWS und die WLA-Softwarelösung müssen während der Vertragslaufzeit gemeinsam vom AG betrieben werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Software-Produkte über eine Schnittstelle miteinander interagieren und Daten (bspw. Events) in Echtzeit austauschen. Die WLA-Softwarelösung ist das "führende System" ("Meta-Instanz") und bestimmt den Job-Ablauf. Für einen reibungslosen Parallelbetrieb und die Migration von der vorhandenen IWS-Software zur WLA-Softwarelösung ist eine wechselseitig steuernde technische Schnittstelle zwischen beiden Softwarelösungen erforderlich, die einen reibungslosen produktiven Betrieb gewährleistet.
Die wechselseitige Steuerung erfordert Funktionen in beide Richtungen:
Die WLA-Softwarelösung steuert IWS
Die WLA-Softwarelösung muss IWS-Jobs starten, Abhängigkeiten übergeben, Statusinformationen empfangen und eventuelle Fehler erkennen.
IWS steuert die WLA-Softwarelösung
Solange Jobs noch im IWS laufen, muss das IWS die Folgeprozesse in der WLA-Softwarelösung starten oder deren Fertigstellung abwarten.
Leistungsteil D - Migration IWS auf die WLA-Softwarelösung - Standort Köln
Alle Leistungen und Aufgaben des vorhandenen Scheduler (IWS) über alle Instanzen müssen im Rahmen der Migration von der neuen WLA-Softwarelösung übernommen werden. Der AG stellt die benötigen Server bereit.
Der AN hat ca. 6.000 IWS-Jobs nach fachlichen und technischen Regeln auf die WLA-Softwarelösung zu migrieren. Die IWS-Jobs werden aktuell monatlich durchschnittlich 110.000-fach ausgeführt. Die Migration der IWS-Jobs auf die WLA-Softwarelösung ist vom AN in Paketen ("Migrations-Paket für Migrations-Paket") umzusetzen. Der Auftragnehmer sorgt für die komplette Umsetzung und erbringt alle hierfür erforderlichen Unterstützungsleistungen bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der WLA-Lösung.
Job-Netze, die künftig außerhalb des z/OS-Umfeld liegen, müssen durch die WLA-Softwarelösung komplett betrieben werden.
Job-Netze, die weiterhin im z/OS-Umfeld benötigt werden, müssen weiterhin durch das IWS ausgeführt, gesteuert und betrieben werden, bis sie nicht mehr benötigt werden. Beide Scheduler müssen bis zur vollständigen Migration aller IWS-Jobs über eine gemeinsame Schnittstelle funktionierend betrieben werden. Der Beitragsservice wird nach der Migration der jeweiligen Pakete Tests durchführen und nach erfolgreichem Test das Migrationspaket abnehmen. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job im IWS und in der WLA-Softwarelösung identisch sind. Die Übernahme der migrierten IWS-Jobnetze in die Produktionsumgebung erfolgt durch den AN nach Abnahme der Migrationspakete. Die Übernahme in die Produktionsumgebung setzt ein betriebsbereites Failsafe-RZ voraus. Sofern die Übernahme in die Produktion scheitern sollte, hat der AN ein Fall Back Szenario anzuwenden.
Der zukünftige AN hat mit der Migration zeitnah nach Abschluss der Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung zu beginnen. Die Migration aller IWS-Jobs inkl. der Abnahme muss innerhalb des abgestimmten Projektplans erfolgen.
Standort Ismaning - Der AN hat nach Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung sowie vollständiger Migration inkl. Abnahme am Standort in Köln die WLA-Softwarelösung auch in die Systemumgebung(en) des Failsafe-RZ am Standort in Ismaning zu implementieren, in Betrieb zu nehmen und die Betriebsbereitschaft für "Cold-Standby" und die Durchführung für Tests herzustellen. Es wird ein Funktionstest durchgeführt. Der AG stellt die benötigen Server bereit. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job mit dem Produktionssystem identisch sind.
Leistungsteil E - Schulung und Dokumentation
Der AN führt nach Abschluss der Implementierungsphase eine rollenspezifische Schulung beim AG am Standort Köln durch. Es werden max. 5 Mitarbeitende (MA) des AG geschult.
Leistungsteil F - Support / SLA für Störungs-management - Der AG muss Störungsmeldungen an den AN über ein Ticketsystem, per E-Mail oder telefonisch melden können. Die Bearbeitung von Serviceanfragen, Störungen oder Changes erfolgt über ein bietereigenes Tool, auf das verantwortliche MA des AG zugriffsberechtigt sind. Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online- und Batch-Betrieb. Online-Betrieb montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr, an ca. 20 Tagen p.a. samstags von 06:00 - 13:30 Uhr. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt. Wartungsarbeiten u. Migrationen der Systeme oder Firmware-/Treiber-Aktualisierungen sind außerhalb des Produktionsbetriebs (Mo. - Fr. zw. 19:15 und 06:00 Uhr o. am Wochenende bzw. feiertags) durchzuführen. Wartungsarbeiten werden im Testsystem während der Servicezeiten durch den AG begleitet. Die Durchführung der Arbeiten obliegt dem AG. Der AN hat eine Servicezeit montags bis freitags (außer bundeseinheitlicher Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Die Reaktions-zeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität. Einhaltung der Reaktionszeiten ist durch den Einsatz von qualifiziertem und fachkundigem Personal sicherzustellen.
Fortsetzung der Beschreibung gemäß 2.1:
Im Desaster-Fall ist davon auszugehen, dass die Lizenz des Produktionssystems nicht genutzt wird.
Darüber hinaus stellt der AN dem AG die für die Nutzung und den Betrieb erforderlichen und notwendigen Software-Updates/-Versionen (bspw. SW-Erweiterungen, Fehlerbehebungen) inkl. der technischen Dokumentation für beide Standorte unaufgefordert zeitnah zur Verfügung, damit der AG die WLA-Softwarelösung technisch auf dem neuesten Stand halten kann.
Leistungsteil C - Implementierung einer Schnittstelle zwischen IWS und WLA-Softwarelösung
Um den laufenden RZ-Betrieb am Standort des AG nicht zu gefährden, ist bis zur kompletten Übernahme aller IWS-Aufgaben auf die zu beschaffende WLA-Softwarelösung ein Parallelbetrieb beider Software-Produkte erforderlich.
Das IWS und die WLA-Softwarelösung müssen während der Vertragslaufzeit gemeinsam vom AG betrieben werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Software-Produkte über eine Schnittstelle miteinander interagieren und Daten (bspw. Events) in Echtzeit austauschen. Die WLA-Softwarelösung ist das "führende System" ("Meta-Instanz") und bestimmt den Job-Ablauf. Für einen reibungslosen Parallelbetrieb und die Migration von der vorhandenen IWS-Software zur WLA-Softwarelösung ist eine wechselseitig steuernde technische Schnittstelle zwischen beiden Softwarelösungen erforderlich, die einen reibungslosen produktiven Betrieb gewährleistet.
Die wechselseitige Steuerung erfordert Funktionen in beide Richtungen:
Die WLA-Softwarelösung steuert IWS
Die WLA-Softwarelösung muss IWS-Jobs starten, Abhängigkeiten übergeben, Statusinformationen empfangen und eventuelle Fehler erkennen.
IWS steuert die WLA-Softwarelösung
Solange Jobs noch im IWS laufen, muss das IWS die Folgeprozesse in der WLA-Softwarelösung starten oder deren Fertigstellung abwarten.
Leistungsteil D - Migration IWS auf die WLA-Softwarelösung - Standort Köln
Alle Leistungen und Aufgaben des vorhandenen Scheduler (IWS) über alle Instanzen müssen im Rahmen der Migration von der neuen WLA-Softwarelösung übernommen werden. Der AG stellt die benötigen Server bereit.
Der AN hat ca. 6.000 IWS-Jobs nach fachlichen und technischen Regeln auf die WLA-Softwarelösung zu migrieren. Die IWS-Jobs werden aktuell monatlich durchschnittlich 110.000-fach ausgeführt. Die Migration der IWS-Jobs auf die WLA-Softwarelösung ist vom AN in Paketen ("Migrations-Paket für Migrations-Paket") umzusetzen. Der Auftragnehmer sorgt für die komplette Umsetzung und erbringt alle hierfür erforderlichen Unterstützungsleistungen bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der WLA-Lösung.
Job-Netze, die künftig außerhalb des z/OS-Umfeld liegen, müssen durch die WLA-Softwarelösung komplett betrieben werden.
Job-Netze, die weiterhin im z/OS-Umfeld benötigt werden, müssen weiterhin durch das IWS ausgeführt, gesteuert und betrieben werden, bis sie nicht mehr benötigt werden. Beide Scheduler müssen bis zur vollständigen Migration aller IWS-Jobs über eine gemeinsame Schnittstelle funktionierend betrieben werden. Der Beitragsservice wird nach der Migration der jeweiligen Pakete Tests durchführen und nach erfolgreichem Test das Migrationspaket abnehmen. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job im IWS und in der WLA-Softwarelösung identisch sind. Die Übernahme der migrierten IWS-Jobnetze in die Produktionsumgebung erfolgt durch den AN nach Abnahme der Migrationspakete. Die Übernahme in die Produktionsumgebung setzt ein betriebsbereites Failsafe-RZ voraus. Sofern die Übernahme in die Produktion scheitern sollte, hat der AN ein Fall Back Szenario anzuwenden.
Der zukünftige AN hat mit der Migration zeitnah nach Abschluss der Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung zu beginnen. Die Migration aller IWS-Jobs inkl. der Abnahme muss innerhalb des abgestimmten Projektplans erfolgen.
Standort Ismaning - Der AN hat nach Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung sowie vollständiger Migration inkl. Abnahme am Standort in Köln die WLA-Softwarelösung auch in die Systemumgebung(en) des Failsafe-RZ am Standort in Ismaning zu implementieren, in Betrieb zu nehmen und die Betriebsbereitschaft für "Cold-Standby" und die Durchführung für Tests herzustellen. Es wird ein Funktionstest durchgeführt. Der AG stellt die benötigen Server bereit. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job mit dem Produktionssystem identisch sind.
Leistungsteil E - Schulung und Dokumentation
Der AN führt nach Abschluss der Implementierungsphase eine rollenspezifische Schulung beim AG am Standort Köln durch. Es werden max. 5 Mitarbeitende (MA) des AG geschult.
Leistungsteil F - Support / SLA für Störungs-management - Der AG muss Störungsmeldungen an den AN über ein Ticketsystem, per E-Mail oder telefonisch melden können. Die Bearbeitung von Serviceanfragen, Störungen oder Changes erfolgt über ein bietereigenes Tool, auf das verantwortliche MA des AG zugriffsberechtigt sind. Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online- und Batch-Betrieb. Online-Betrieb montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr, an ca. 20 Tagen p.a. samstags von 06:00 - 13:30 Uhr. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt. Wartungsarbeiten u. Migrationen der Systeme oder Firmware-/Treiber-Aktualisierungen sind außerhalb des Produktionsbetriebs (Mo. - Fr. zw. 19:15 und 06:00 Uhr o. am Wochenende bzw. feiertags) durchzuführen. Wartungsarbeiten werden im Testsystem während der Servicezeiten durch den AG begleitet. Die Durchführung der Arbeiten obliegt dem AG. Der AN hat eine Servicezeit montags bis freitags (außer bundeseinheitlicher Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Die Reaktions-zeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität. Einhaltung der Reaktionszeiten ist durch den Einsatz von qualifiziertem und fachkundigem Personal sicherzustellen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Dauer: 48 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-29 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-22 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Anlage A4 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eignungsleihe
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anlage A5 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung Drittunternehmen
Anlage A6 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Anlage A7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anlage A8 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung
Anlage A9 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen
Anlage A6 - Anhang (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung
1 Anlage A6 - Allgemeine Eignungsanforderungen (§§ 123,124 GWB) - Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erkläre ich/wir als Bieter bzw. Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer/ Eignungsverleiher (Anlage A6 der Vergabeunterlagen):
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde(n) oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben/hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt habe(n), die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass unser Unternehmen nicht im Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister eingetragen ist und gegen unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht.
o) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetzen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung (Anlage A6 der Vergabeunterlagen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1 Anlage A6 - Allgemeine Eignungsanforderungen (§§ 123,124 GWB) - Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erkläre ich/wir als Bieter bzw. Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer/ Eignungsverleiher (Anlage A6 der Vergabeunterlagen):
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde(n) oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben/hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt habe(n), die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass unser Unternehmen nicht im Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister eingetragen ist und gegen unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht.
o) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetzen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung (Anlage A6 der Vergabeunterlagen).
2 Anlage A7 - Eigenerklärung (§ 45 VgV) - Zum Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber -/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7):
1. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden. Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen: - von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden, - von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden. Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bieter-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
2. Ich/Wir erkläre/n, dass wir im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 3 Mio. EUR netto erzielt haben (Umsatzzahlen sind in Anlage A7 anzugeben).
Auf Anforderung des Auftraggebers können wir einen Nachweis über diesen Mindestjahresumsatz erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2 Anlage A7 - Eigenerklärung (§ 45 VgV) - Zum Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber -/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7):
1. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden. Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen: - von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden, - von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden. Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bieter-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
2. Ich/Wir erkläre/n, dass wir im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 3 Mio. EUR netto erzielt haben (Umsatzzahlen sind in Anlage A7 anzugeben).
Auf Anforderung des Auftraggebers können wir einen Nachweis über diesen Mindestjahresumsatz erbringen.
3 Anlage A8 - Eigenerklärung - Besondere Eignungsanforderungen (§ 46 VgV) - Zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer als Eignungsverleiher (Anlage A8),
a) dass die ausgeschriebenen Dienstleistungen (Implementierungs- und Migrationsdienstleistungen sowie Services und Pflegeleistungen) ausschließlich von qualifiziertem Personal des Herstellers der Softwarelösung oder eines Partners des Herstellers erbracht werden;
b) dass im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten werdend.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3 Anlage A8 - Eigenerklärung - Besondere Eignungsanforderungen (§ 46 VgV) - Zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer als Eignungsverleiher (Anlage A8),
a) dass die ausgeschriebenen Dienstleistungen (Implementierungs- und Migrationsdienstleistungen sowie Services und Pflegeleistungen) ausschließlich von qualifiziertem Personal des Herstellers der Softwarelösung oder eines Partners des Herstellers erbracht werden;
b) dass im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten werdend.
4 Anlage A9 - Referenzliste - Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich eine Referenzliste (Anlage A9) mit seinem Angebot vorzulegen:
Die Referenzliste ist unter Verwendung der Anlage A9 "Referenzliste" einzureichen, der auch die inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen zu entnehmen sind.
Die Referenzliste muss mindestens zwei Referenzaufträgen beinhalten, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben bzw. aktuell bestehen (d.h. laufendes Vertragsverhältnis oder innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossenes Vertragsverhältnis) und in Inhalt, Anforderungen und Volumen dem ausgeschriebenen Auftrag möglichst ähnlich sind und die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Der erste Referenzauftrag muss die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Bereitstellung und Implementierung für mindestens 3 Systemumgebungen unter Angabe der Systemumgebungen
- Scheduling-Serverkomponenten laufen auf einem Linux-Derivat (bspw. Linux SLES 15)
- Anzahl der Clientsysteme beträgt mind. 20 (mit unterschiedlichen Betriebssystemen)
- Migration von z/OS-Scheduler (IWS) zur angebotenen WLA-Softwarelösung
- Umfang der Migration umfasste mindestens 4.000 Jobs
- Migration wurde innerhalb von 9 Monaten abgeschlossen
Der zweite Referenzauftrag muss die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Bereitstellung und Implementierung für mindestens 3 Systemumgebungen unter Angabe der Systemumgebungen
- Nennung des Betriebssystems für Scheduling-Serverkomponenten, die auf einem Linux-Derivat laufen(bspw. Linux SLES 15)
- Anzahl der angebundenen Clientsysteme beträgt mind. 20 (mit unterschiedlichen Betriebssystemen)
- Mindestens eines der angebunden Clientsysteme läuft unter z/OS
- Anzahl monatlich ausgeführter Prozesse / Task ist größer als 80.000
Darüber hinaus hat die Referenzliste zu jedem Referenzauftrag folgende Mindestangaben zwingend zu enthalten:
- Name und Sitz des Referenzkunden;
- Ansprechpartner des Referenzkunden (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer);
- Angabe, wer die Referenz einbringt: Bewerber/Bewerbergemeinschaft/Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer);
- Angabe, ob der Referenznehmer direkter Vertragspartner des Referenzunternehmens ist oder als Unterauftragnehmer eingesetzt wird;
- Angabe, ob die Migration durch Unterstützung von weiteren Unterauftragnehmern umgesetzt wurde;
- Vertragslaufzeit des Referenzauftrages (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ)
- Beschreibung des Vertragsgegenstandes;
Weitere Einzelheiten sind der Anlage A9 "Referenzliste" zu entnehmen.
Hinweise:
- Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen.
- Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere
fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
- Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkunden dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzkunden zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
- Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
4 Anlage A9 - Referenzliste - Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich eine Referenzliste (Anlage A9) mit seinem Angebot vorzulegen:
Die Referenzliste ist unter Verwendung der Anlage A9 "Referenzliste" einzureichen, der auch die inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen zu entnehmen sind.
Die Referenzliste muss mindestens zwei Referenzaufträgen beinhalten, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben bzw. aktuell bestehen (d.h. laufendes Vertragsverhältnis oder innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossenes Vertragsverhältnis) und in Inhalt, Anforderungen und Volumen dem ausgeschriebenen Auftrag möglichst ähnlich sind und die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Der erste Referenzauftrag muss die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Bereitstellung und Implementierung für mindestens 3 Systemumgebungen unter Angabe der Systemumgebungen
- Scheduling-Serverkomponenten laufen auf einem Linux-Derivat (bspw. Linux SLES 15)
- Anzahl der Clientsysteme beträgt mind. 20 (mit unterschiedlichen Betriebssystemen)
- Migration von z/OS-Scheduler (IWS) zur angebotenen WLA-Softwarelösung
- Umfang der Migration umfasste mindestens 4.000 Jobs
- Migration wurde innerhalb von 9 Monaten abgeschlossen
Der zweite Referenzauftrag muss die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Bereitstellung und Implementierung für mindestens 3 Systemumgebungen unter Angabe der Systemumgebungen
- Nennung des Betriebssystems für Scheduling-Serverkomponenten, die auf einem Linux-Derivat laufen(bspw. Linux SLES 15)
- Anzahl der angebundenen Clientsysteme beträgt mind. 20 (mit unterschiedlichen Betriebssystemen)
- Mindestens eines der angebunden Clientsysteme läuft unter z/OS
- Anzahl monatlich ausgeführter Prozesse / Task ist größer als 80.000
Darüber hinaus hat die Referenzliste zu jedem Referenzauftrag folgende Mindestangaben zwingend zu enthalten:
- Name und Sitz des Referenzkunden;
- Ansprechpartner des Referenzkunden (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer);
- Angabe, wer die Referenz einbringt: Bewerber/Bewerbergemeinschaft/Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer);
- Angabe, ob der Referenznehmer direkter Vertragspartner des Referenzunternehmens ist oder als Unterauftragnehmer eingesetzt wird;
- Angabe, ob die Migration durch Unterstützung von weiteren Unterauftragnehmern umgesetzt wurde;
- Vertragslaufzeit des Referenzauftrages (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ)
- Beschreibung des Vertragsgegenstandes;
Weitere Einzelheiten sind der Anlage A9 "Referenzliste" zu entnehmen.
Hinweise:
- Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen.
- Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere
fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
- Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkunden dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzkunden zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
- Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Vorauszahlungsbürgschaft im Fall einer jährlichen Zahlung im Voraus
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 102-367752 (2026-05-27)