Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen leistungsfähigen Partner zu finden, der sowohl die juristische Beratung für die Vorbereitung und Durchführung des europaweiten ÖPP-Vergabeverfahrens für den Neubau des Justizzentrums Siegen übernimmt und anschließend optionale zur weiteren Beratung zur Verfügung steht. Das ÖPP-Mietmodell sieht vor, dass der private Investor als Eigentümer das Grundstück beschafft und bereitstellt, die Immobilie plant, baut und betreibt. Nach Vertragsende bleibt das Objekt beim Investor. Die öffentliche Hand nutzt das Objekt langfristig - ähnlich wie ein Mieter. Bei der Vorbereitung und Durchführung des oben beschriebenen Vorhabens bis zum Vertragsschluss mit dem privaten Partner sowie bei der Begleitung der Bauphase bis zur Inbetriebnahme benötigt der AG kompetente juristische Beratung. Der Auftrag erfolgt stufenweise. Näheres sind den Anlagen JVB Nr. 3 Vertrag und JVB Nr. 5 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Juristische Beratungsleistungen für ein europaweites ÖPP-Vergabeverfahren sowie die optionale Begleitung der Planungs- und Bauphase
Referenznummer: 2026-I-051
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen leistungsfähigen Partner zu finden, der sowohl die juristische Beratung für die Vorbereitung und Durchführung des europaweiten ÖPP-Vergabeverfahrens für den Neubau des Justizzentrums Siegen übernimmt und anschließend optionale zur weiteren Beratung zur Verfügung steht.
Das ÖPP-Mietmodell sieht vor, dass der private Investor als Eigentümer das Grundstück beschafft und bereitstellt, die Immobilie plant, baut und betreibt. Nach Vertragsende bleibt das Objekt beim Investor. Die öffentliche Hand nutzt das Objekt langfristig - ähnlich wie ein Mieter.
Bei der Vorbereitung und Durchführung des oben beschriebenen Vorhabens bis zum Vertragsschluss mit dem privaten Partner sowie bei der Begleitung der Bauphase bis zur Inbetriebnahme benötigt der AG kompetente juristische Beratung.
Der Auftrag erfolgt stufenweise.
Näheres sind den Anlagen JVB Nr. 3 Vertrag und JVB Nr. 5 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen leistungsfähigen Partner zu finden, der sowohl die juristische Beratung für die Vorbereitung und Durchführung des europaweiten ÖPP-Vergabeverfahrens für den Neubau des Justizzentrums Siegen übernimmt und anschließend optionale zur weiteren Beratung zur Verfügung steht.
Das ÖPP-Mietmodell sieht vor, dass der private Investor als Eigentümer das Grundstück beschafft und bereitstellt, die Immobilie plant, baut und betreibt. Nach Vertragsende bleibt das Objekt beim Investor. Die öffentliche Hand nutzt das Objekt langfristig - ähnlich wie ein Mieter.
Bei der Vorbereitung und Durchführung des oben beschriebenen Vorhabens bis zum Vertragsschluss mit dem privaten Partner sowie bei der Begleitung der Bauphase bis zur Inbetriebnahme benötigt der AG kompetente juristische Beratung.
Der Auftrag erfolgt stufenweise.
Näheres sind den Anlagen JVB Nr. 3 Vertrag und JVB Nr. 5 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf / Hamm / Siegen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-31 📅
Datum des Endes: 2032-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals "Projektteam"
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-27 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: gemäß VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer…
… 1 auszufüllen.
… 2.1 auszufüllen.
… 2.2 auszufüllen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer 3.1 auszufüllen. Mindeststandard:
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (wenn nach den Rechtsvorschriften des Herkunftsstaates eintragungspflichtig).
Zugelassen werden Rechtsanwaltsgesellschaft/Berufsausübungsgesellschaften, Rechtsanwalt, Niedergelassener europäischer Rechtsanwalt i.S.v. § 2 EuRAG oder Dienstleistender europäischer Rechtsanwalt i.S.v. § 25 Abs. 1 EuRAG
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer 3.1 auszufüllen. Mindeststandard:
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (wenn nach den Rechtsvorschriften des Herkunftsstaates eintragungspflichtig).
Zugelassen werden Rechtsanwaltsgesellschaft/Berufsausübungsgesellschaften, Rechtsanwalt, Niedergelassener europäischer Rechtsanwalt i.S.v. § 2 EuRAG oder Dienstleistender europäischer Rechtsanwalt i.S.v. § 25 Abs. 1 EuRAG
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer 3.2 auszufüllen. Mindeststandard:
Der Auftragnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten, die für jeden einzelnen Schadensfall eine Mindestversicherungssumme in Höhe der in §§ 51 bzw. 59o Abs. 1-3 BRAO angegebenen Mindestvorgaben für die Auftragnehmerin nicht unterschreitet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer 3.2 auszufüllen. Mindeststandard:
Der Auftragnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten, die für jeden einzelnen Schadensfall eine Mindestversicherungssumme in Höhe der in §§ 51 bzw. 59o Abs. 1-3 BRAO angegebenen Mindestvorgaben für die Auftragnehmerin nicht unterschreitet.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer 3.3 auszufüllen. mindestens 1 Mio. EUR netto p.a. (Mindeststandard)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer…
… 4.2 auszufüllen. Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen nach.
Davon behandelt
- die erste Referenz eine vergleichbare Beratungsleistungen für ein ÖPP-Projekt mit der ge-bündelten Vergabe von Planen, Bauen und Betrieb; Mindeststandard: Es ist mindestens eine ÖPP-Referenz anzugeben. In dem Projekt muss mindestens einer der für das Projekt JZ Sie-gen vorgesehenen Juristen beteiligt gewesen sein.
- die zweite Referenz eine vergleichbare Beratungsleistungen für ein Projekt mit Planungs- und Baucontrolling; Mindeststandard: Es ist mindestens eine Referenz anzugeben. In dem Projekt muss mindestens einer der für das Projekt JZ Siegen vorgesehenen Juristen beteiligt gewesen sein.
- die dritte Referenz eine vergleichbare Beratungsleistungen für ein Bauvorhaben mit einem Projektvolumen ≥ 50 Millionen Euro netto (anrechenbare Projektkosten Kostengruppe (KG) 200–700 nach DIN 276)
Eine der drei eingereichten Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber erfolgt sein.
… 4.1 auszufüllen. Die Anzahl der fachlichen/projektspezifischen Rechtsanwälte muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 2 (zwei) betragen haben.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: vgl. GWB §§123,124
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 98005_10000000
Postanschrift: Friedrichstr. 149
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
E-Mail: vergabe@pd-g.de📧
Telefon: +49 00000000📞
Adresse des Käuferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/?tid=b5a2d7b0b24a77f5c093d5db92119457🌏
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10005819
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Oberbergischer Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 122-444026 (2026-06-26)