Kauf eines Feuerwehrfahrzeugs

Amt Geest und Marsch Südholstein

Kauf von 1 Stück fabrikneues Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22:2013-05 in 4 Losen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Referenznummer: 131.406-FFM
Kurze Beschreibung:
Kauf von 1 Stück fabrikneues Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22:2013-05 in 4 Losen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrgestelle mit Führerhaus 📦
Feuerwehrfahrzeuge 📦
Brandbekämpfungsausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Geest und Marsch Südholstein
Postanschrift: Wedeler Chaussee 21
Postleitzahl: 25492
Postort: Heist
Kontakt
Internetadresse: http://www.amt-gums.de 🌏
E-Mail: twols@twols.de 📧
Telefon: +49 4551/9082530 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E88197896 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 154-487814
ABl. S-Ausgabe: 154

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Kauf von 1 Stück fabrikneues Fahrgestell zur Verwendung als Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22:2013-05
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Kauf von 1 Stück fabrikneues Fahrgestell zur Verwendung als Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22:2013-05
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Kauf von 1 Stück fabrikneuer Aufbau für Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22:2013-05
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Kauf von 1 Stück fabrikneuer Aufbau für Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22:2013-05
Dauer: 20 Monate
Bezeichnung des Loses: Kauf von 1 Stück fabrikneue feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22:2013-05
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Kauf von 1 Stück fabrikneue feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22:2013-05
Dauer: 15 Monate
Bezeichnung des Loses: Kauf von 10 Stück fabrikneue Rollwagen für Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22:2013-05
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Kauf von 10 Stück fabrikneue Rollwagen für Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22:2013-05
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-25436 Moorrege

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß § 44 VgV, Eintragung in das Gewerbezentralregister und -sofern zutreffend- in das Handelsregister.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 18:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: TwoLS GmbH
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E88197896 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884542 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Internetadresse: www.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt.
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Quelle: OJS 2023/S 154-487814 (2023-08-06)