Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgenden Hinweise gelten sowohl für die persönliche Lage als auch für die wirtschaftliche/finanzielle und technische/berufliche Leistungsfähigkeit.
Hinweis zur Präqualifizierung:
Anstelle der geforderten gängigen Eigenerklärungen/Nachweise (z. B. Eintragung ins Berufs /Handelsregister, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen etc.) wird auch ein Zertifikat über die Eintragung in das bundesweite Präqualifizierungsregister PQ-VOL oder eine aktuelle Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg anerkannt. Die Zertifikatsnummer bzw. die ULV-Registriernummer ist mit dem Angebot anzugeben.
Auftragsbezogene Forderungen (z. B. Referenzen), sind von der Präqualifizierung nicht genauso - wie verlangt - erfasst und entsprechend ergänzend einzureichen.
Hinweis auf § 47 VgV - Eignungsleihe:
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wenn Sie beabsichtigen, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe nach § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, sind diese Unternehmen zusammen mit den jeweiligen Eignungsanforderungen zu benennen. Hierfür ist der entsprechende Abschnitt im Formular "Eigenerklärung Unterauftragnehmer / Eignungsleihe" auszufüllen.
Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE):
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Aus-schlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend
sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
Der Auftrag wird ausschließlich an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben, der nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Zur Beurteilung dieser Kriterien und Feststellung
der Eignung sind mindestens erforderlich:
Mit dem Angebot einzureichen:
- Unternehmensangaben: Name, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Geschäftsfelder
> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eintragung in ein Berufs- bzw. Handelsregister oder alternative Angabe)
> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff GWB
> Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
- Ggf. Erklärung, ob als Bietergemeinschaft angeboten wird (sofern zutreffend)
> Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung"
Auf Anforderung einzureichen:
- ggf. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zum Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe
(sofern zutreffend)
> Formblatt "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / Eignungsleihe"
- ggf. Eignungsnachweise des Nachunternehmers (sofern zutreffend)
> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
> Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
-Nachweis der Eintragung ins Berufs-/Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis für Existenz und Gegenstand des Unternehmens (des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer)
> Nachweis (Dritterklärung)
-aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
> Nachweis (Dritterklärung)