Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme eines Transkraniellen Hirnstimulationssystems mit fokussiertem Ultraschall und damit kompatibles Neuronavigationssystem
Am Lehrstuhl für Neuropsychologie werden die neuronalen Mechanismen der Kognitiven Kontrolle, Handlungsüberwachung und Entscheidungsfindung des Menschen untersucht. Diese Forschung soll um die sehr innovative Methode der nichtinvasiven Hirnstimulation mit fokussiertem, transkraniellem Ultraschall (TUS) erweitert werden, da diese die nichtinvasive Erforschung kausaler Mechanismen ermöglicht. Für die genaue Steuerung und eine hohe räumliche Genauigkeit der Stimulation ist ein Neuronavigationssystem nötig, das die Ausrichtung der Stimulatoreinheit (transducer) auf die individuellen anatomischen und funktionellen Gegebenheiten der jeweiligen Versuchsperson ermöglicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ultraschallanlage
Referenznummer: 2023/0202/K13/NEURO/KUE
Kurze Beschreibung:
Am Lehrstuhl für Neuropsychologie werden die neuronalen Mechanismen der Kognitiven Kontrolle, Handlungsüberwachung und Entscheidungsfindung des Menschen untersucht. Diese Forschung soll um die sehr innovative Methode der nichtinvasiven Hirnstimulation mit fokussiertem, transkraniellem Ultraschall (TUS) erweitert werden, da diese die nichtinvasive Erforschung kausaler Mechanismen ermöglicht.
Für die genaue Steuerung und eine hohe räumliche Genauigkeit der Stimulation ist ein Neuronavigationssystem nötig, das die Ausrichtung der Stimulatoreinheit (transducer) auf die individuellen anatomischen und funktionellen Gegebenheiten der jeweiligen Versuchsperson ermöglicht.
Am Lehrstuhl für Neuropsychologie werden die neuronalen Mechanismen der Kognitiven Kontrolle, Handlungsüberwachung und Entscheidungsfindung des Menschen untersucht. Diese Forschung soll um die sehr innovative Methode der nichtinvasiven Hirnstimulation mit fokussiertem, transkraniellem Ultraschall (TUS) erweitert werden, da diese die nichtinvasive Erforschung kausaler Mechanismen ermöglicht.
Für die genaue Steuerung und eine hohe räumliche Genauigkeit der Stimulation ist ein Neuronavigationssystem nötig, das die Ausrichtung der Stimulatoreinheit (transducer) auf die individuellen anatomischen und funktionellen Gegebenheiten der jeweiligen Versuchsperson ermöglicht.
Am Lehrstuhl für Neuropsychologie werden die neuronalen Mechanismen der Kognitiven Kontrolle, Handlungsüberwachung und Entscheidungsfindung des Menschen untersucht. Diese Forschung soll um die sehr innovative Methode der nichtinvasiven Hirnstimulation mit fokussiertem, transkraniellem Ultraschall (TUS) erweitert werden, da diese die nichtinvasive Erforschung kausaler Mechanismen ermöglicht.
Am Lehrstuhl für Neuropsychologie werden die neuronalen Mechanismen der Kognitiven Kontrolle, Handlungsüberwachung und Entscheidungsfindung des Menschen untersucht. Diese Forschung soll um die sehr innovative Methode der nichtinvasiven Hirnstimulation mit fokussiertem, transkraniellem Ultraschall (TUS) erweitert werden, da diese die nichtinvasive Erforschung kausaler Mechanismen ermöglicht.
Für die genaue Steuerung und eine hohe räumliche Genauigkeit der Stimulation ist ein Neuronavigationssystem nötig, das die Ausrichtung der Stimulatoreinheit (transducer) auf die individuellen anatomischen und funktionellen Gegebenheiten der jeweiligen Versuchsperson ermöglicht.
Für die genaue Steuerung und eine hohe räumliche Genauigkeit der Stimulation ist ein Neuronavigationssystem nötig, das die Ausrichtung der Stimulatoreinheit (transducer) auf die individuellen anatomischen und funktionellen Gegebenheiten der jeweiligen Versuchsperson ermöglicht.
Geschätzter Gesamtwert: 249 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Transkranielles Hirnstimulationssystem mit fokussiertem Ultraschall
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme eines Transkraniellen Hirnstimulationssystems mit fokussiertem Ultraschall
Geschätzter Wert ohne MwSt: 184 000 EUR 💰
Dauer: 5 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ERC AdG "MediCoDe"
Bezeichnung des Loses: Neuronavigationssystem
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme Neuronavigationssystem
Geschätzter Wert ohne MwSt: 65 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen
Nachunternehmerverzeichnis (soweit beabsichtigt)
Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Eigenerklärungen:
Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 13, Abs. 1 zu den ILO Kernarbeitsnormen
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher
Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
2. Da bei einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich zu erwarten ist,gilt:
2. Da bei einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich zu erwarten ist,gilt:
Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 13,48 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 13,48 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
3. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen allgemein zum TVergG LSA)
3. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen allgemein zum TVergG LSA)
4. Hinweis zum Datenschutz:
Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2023/S 092-284056 (2023-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 241 120 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge