Kauf und Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 oder 4000 für die Gemeinde Nebel, über das Amt Föhr-Amrum (Gebrauchtfahrzeug möglich)

Gemeinde Nebel, über das Amt Föhr-Amrum

Kauf und Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 oder 4000 für die Gemeinde Nebel, über das Amt Föhr-Amrum

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf und Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 oder 4000 für die Gemeinde Nebel, über das Amt Föhr-Amrum (Gebrauchtfahrzeug möglich)
Referenznummer: E73923413
Kurze Beschreibung:
Kauf und Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 oder 4000 für die Gemeinde Nebel, über das Amt Föhr-Amrum
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E73923413
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Kauf und Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 oder 4000 Fahrgestell mit Aufbau für die Gemeinde Nebel, über das Amt Föhr-Amrum (Gebrauchtfahrzeug möglich)
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Stadt: Nebel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nordfriesland 🏙️
Dauer: 5 Monate
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität 60 %
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-07 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 85 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-07 09:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die oben aufgeführten Zuschlagskriterien werden jeweils mit Punkten bewertet. Jedes Wertungskriterium wird mit einem Wert zwischen 0 und 5 Punkten bewertet. Die Gewichtung und die Summe der für die einzelnen Kriterien und Unterkriterien zu vergebenden Punkte sind in der Bewertungsmatrix ausgewiesen. Insgesamt sind bei diesen bis zu 500 Punkten zu vergeben. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das wirtschaftlichste.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Nebel, über das Amt Föhr-Amrum
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe 1
Postanschrift: Strunwai 5
Postleitzahl: 25946
Postort: Nebel
Region: Nordfriesland 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@amtfa.de 📧
Telefon: 046829411-0 📞
URL: https://www.amtfa.de/verzeichnis/visitenkarte.php?mandat=147583 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E73923413 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E73923413 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bindefrist 31.07.2026 Bedingungen der Auftragsausführung sowie weitere Erklärungen Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer") - Eigenerklärung Angabe KMU (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer") - Eigenerklärung über den Nachweis der Nicht-Förderung - Erklärungen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022“)
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie und Tourismus Schleswig- Holstein
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe 2
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +494319884542 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgtist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 3 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 064-223492 (2026-03-30)