Über einen vierjährigen Rahmenvertrag soll die Bereitstellung von Lizenzen (ohne Mindestabnahmemenge) für ein KI-Assistenzsystem zur Bearbeitung von Sozialleistungsanträgen sowie damit verbundener Dienstleistungen vergeben werden. Davon muss mindestens Wohngeld und Grundsicherung abgedeckt werden. Der Rahmenvertrag soll folgende Leistungen umfassen: • Bereitstellung und Lizensierung eines KI-Assistenzsystems • Betrieb des Softwaresystems durch den Auftragnehmer • Erbringung von Leistungen zur Integration: o Durchführung von Einführungsprojekten o Durchführung von Schulungen o initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, insbesondere die Bereitstellung der API • Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der gelieferten Software • fachliche und technische Supportleistungen
Auftragsbekanntmachung (2026-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KI Assistenzsystem Sozialleistungen
Referenznummer: DP31-202600059
Kurze Beschreibung:
Über einen vierjährigen Rahmenvertrag soll die Bereitstellung von Lizenzen (ohne Mindestabnahmemenge) für ein KI-Assistenzsystem zur Bearbeitung von Sozialleistungsanträgen sowie damit verbundener Dienstleistungen vergeben werden. Davon muss mindestens Wohngeld und Grundsicherung abgedeckt werden. Der Rahmenvertrag soll folgende Leistungen umfassen:
• Bereitstellung und Lizensierung eines KI-Assistenzsystems
• Betrieb des Softwaresystems durch den Auftragnehmer
• Erbringung von Leistungen zur Integration:
o Durchführung von Einführungsprojekten
o Durchführung von Schulungen
o initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, insbesondere die Bereitstellung der API
• Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der gelieferten Software
• fachliche und technische Supportleistungen
Über einen vierjährigen Rahmenvertrag soll die Bereitstellung von Lizenzen (ohne Mindestabnahmemenge) für ein KI-Assistenzsystem zur Bearbeitung von Sozialleistungsanträgen sowie damit verbundener Dienstleistungen vergeben werden. Davon muss mindestens Wohngeld und Grundsicherung abgedeckt werden. Der Rahmenvertrag soll folgende Leistungen umfassen:
• Bereitstellung und Lizensierung eines KI-Assistenzsystems
• Betrieb des Softwaresystems durch den Auftragnehmer
• Erbringung von Leistungen zur Integration:
o Durchführung von Einführungsprojekten
o Durchführung von Schulungen
o initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, insbesondere die Bereitstellung der API
• Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der gelieferten Software
• fachliche und technische Supportleistungen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Interne Kennung: df1ea687-04d0-4b29-8403-e832e9265493
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen
Gerichtshofs vom 17.06.2021 maximal bis zu einem Höchstwert im Sinne von 2.1.3 des
Bekanntmachungsformulars in Höhe des 1,5-fachen des bezuschlagten Auftragswertes (gem. Preisblatt) Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung abrufen (siehe Teil D - Ergänzende Vertragsbedingungen, §
3.3).
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen
Gerichtshofs vom 17.06.2021 maximal bis zu einem Höchstwert im Sinne von 2.1.3 des
Bekanntmachungsformulars in Höhe des 1,5-fachen des bezuschlagten Auftragswertes (gem. Preisblatt) Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung abrufen (siehe Teil D - Ergänzende Vertragsbedingungen, §
3.3).
Postleitzahl: 24161
Stadt: Altenholz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rendsburg-Eckernförde
🏙️
Dauer: 4 Jahre Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-10 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-10 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-10 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-28 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt:
• 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und
• 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und
• 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Ziffer 2.2.1.1), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt wer-den; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt:
• 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und
• 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und
• 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Ziffer 2.2.1.1), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt wer-den; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Rahmen der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen die Bieter mindestens eine Referenz einreichen.
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.08.2023 erfolgreich abgeschlossen und produktiv gesetzt sind bzw. bei denen die Abnahme durch den Referenzauftraggeber erfolgt ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und erfüllt somit nur dann den jeweiligen Anforderungsblock, wenn sie die im jeweiligen Anforderungsblock genannten Voraussetzungen erfüllt (siehe unten).
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von eins - drei vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als drei Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Reicht ein Bewerber eine Referenz ein, die mit dem Inhalt eines Anforderungsblocks vergleichbar ist (also die unten für jeden Anforderungsblock genannten Voraussetzungen erfüllt), gilt dieser Anforderungsblock als erfüllt.
-
Alle Anforderungsblöcke müssen mindestens einmal nachgewiesen werden, durch eine oder mehrere Referenzen.
-
Anforderungsblöcke:
(1) Vergleichbare Lösung
Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre, (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über die Einführung eines KI-Assistenzsystems. Gegenstand des Referenzprojektes müssen
• Bereitstellung und Lizensierung eines KI-Assistenzsystems
• Betrieb des Softwaresystems durch den Auftragnehmer
• Erbringung von Leistungen zur Integration:
o Durchführung von Einführungsprojekten
o Durchführung von Schulungen
o initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, insbesondere die Bereitstellung der API
• Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der gelieferten Software
• fachliche und technische Supportleistungen
sein, bzw. gewesen sein.
-
(2) Vergleichbare Endkunden
a) „kleine“ Endkunden
Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über den Einsatz des KI-Assistenzsystems bei drei unterschiedlichen Endkunden, bei denen jeweils bis zu 10.000 Anträge jährlich verarbeitet wurden oder noch werden.
[Hinweis: Dieser Anforderungsblock kann durch eine oder auch durch bis zu drei Referenzprojekte nachgewiesen werden]
b) „große“ Endkunden
Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über den Einsatz des KI-Assistenzsystems bei drei unterschiedlichen Nutzern, bei denen jeweils mindestens 10.000 Anträge jährlich verarbeitet wurden oder noch werden.
[Hinweis: Dieser Anforderungsblock kann durch eine oder auch durch bis zu drei Referenzprojekte nachgewiesen werden]
-
Die Bewertung der o.g. Anforderungen erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es entsprechend der obigen Darstellungen nicht immer zwingend erforderlich, für jeden einzelnen Anforderungsblock jeweils eine eigene Referenz einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Es wäre denkbar, dass alle Anforderungen mit nur einer Referenz nachgewiesen werden können.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werten der Auftraggeber und die Vergabestelle für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Rahmen der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen die Bieter mindestens eine Referenz einreichen.
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.08.2023 erfolgreich abgeschlossen und produktiv gesetzt sind bzw. bei denen die Abnahme durch den Referenzauftraggeber erfolgt ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und erfüllt somit nur dann den jeweiligen Anforderungsblock, wenn sie die im jeweiligen Anforderungsblock genannten Voraussetzungen erfüllt (siehe unten).
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von eins - drei vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als drei Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Reicht ein Bewerber eine Referenz ein, die mit dem Inhalt eines Anforderungsblocks vergleichbar ist (also die unten für jeden Anforderungsblock genannten Voraussetzungen erfüllt), gilt dieser Anforderungsblock als erfüllt.
-
Alle Anforderungsblöcke müssen mindestens einmal nachgewiesen werden, durch eine oder mehrere Referenzen.
-
Anforderungsblöcke:
(1) Vergleichbare Lösung
Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre, (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über die Einführung eines KI-Assistenzsystems. Gegenstand des Referenzprojektes müssen
• Bereitstellung und Lizensierung eines KI-Assistenzsystems
• Betrieb des Softwaresystems durch den Auftragnehmer
• Erbringung von Leistungen zur Integration:
o Durchführung von Einführungsprojekten
o Durchführung von Schulungen
o initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, insbesondere die Bereitstellung der API
• Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der gelieferten Software
• fachliche und technische Supportleistungen
sein, bzw. gewesen sein.
-
(2) Vergleichbare Endkunden
a) „kleine“ Endkunden
Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über den Einsatz des KI-Assistenzsystems bei drei unterschiedlichen Endkunden, bei denen jeweils bis zu 10.000 Anträge jährlich verarbeitet wurden oder noch werden.
[Hinweis: Dieser Anforderungsblock kann durch eine oder auch durch bis zu drei Referenzprojekte nachgewiesen werden]
b) „große“ Endkunden
Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über den Einsatz des KI-Assistenzsystems bei drei unterschiedlichen Nutzern, bei denen jeweils mindestens 10.000 Anträge jährlich verarbeitet wurden oder noch werden.
[Hinweis: Dieser Anforderungsblock kann durch eine oder auch durch bis zu drei Referenzprojekte nachgewiesen werden]
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Die Bewertung der o.g. Anforderungen erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es entsprechend der obigen Darstellungen nicht immer zwingend erforderlich, für jeden einzelnen Anforderungsblock jeweils eine eigene Referenz einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Es wäre denkbar, dass alle Anforderungen mit nur einer Referenz nachgewiesen werden können.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werten der Auftraggeber und die Vergabestelle für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den
Bieterassistenten der eVergabe zu senden
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den
Bieterassistenten der eVergabe zu senden
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 152-552367 (2026-08-07)