Bedingungen für die Vertragserfüllung
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=271230
-Formblatt 127 "Eigenerklärung Bezug Russland"
-Formblatt 2493 "Erklärung Masernschutzgesetz"
-Formblatt 2496 "Schutzerklärung"
Anforderungen an das eingesetzte Personal (siehe Leistungsbeschreibung):
Der AN setzt zur Durchführung der Maßnahme qualifizierte und möglichst erfahrene Pädagogen sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung ein, die nachfolgende Kriterien erfüllen:
-Qualifizierte und abgeschlossene Ausbildung (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi, BIKV und BIK)
-Bei Einsatz im Wahlmodul Sport: Unterrichtsberechtigung im Fach Sport oder freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport, mit der sie fachlich befähigt sind, Sport zu vermitteln. Zu den freiberuflichen Qualifikationen im Bereich Sport gehörten insbesondere die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zum/zur Diplom-Sportlehrer/in, die Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Sportlehrer/in im freien Beruf sowie die Ausbildung zum/zur Staatliche geprüften Gymnastiklehrer/in mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit freiberuflichen Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi, BIKV und BIK).
-Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung: einschlägiges, abgeschlossenes Studium (ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher – Jugend/Heimerziehung, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieherinnen und -erzieher anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen) (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi, BIKV und BIK)
-Möglichst Berufserfahrung in der Betreuung von Jugendlichen (gerne auch in einem Be-rufsvorbereitungsjahr) oder Inhaber der Ausbildungsbefähigung/Ausbildungsberechtigung ("AdA-Schein") (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi, BIKV und BIK)
-Bevorzugt mit dem Einsatz prozessorientierter Lernstandserhebungen vertraut (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi, BIKV und BIK)
-Gemäß § 35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die gesundheitlichen Anforderungen sowie die Mitwirkungspflichten gemäß § 34 IfSG belehrt worden (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi, BIKV und BIK)
-keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi, BIKV und BIK)
Der AN stellt sicher, dass nur den Anforderungen des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) entsprechendes Personal eingesetzt wird und legt der Schulleitung eine schriftliche Bestätigung darüber vor. Die Anlage "Information und Empfehlung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes" findet Anwendung. Geeignet ist nur Personal, das die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen und Qualifikationen erfüllt und diese über die erforderlichen Prüfungen und Berechtigungen nachweisen kann.