Koordination, Qualifizierung und Wissenstransfer für Urbane Digitale Zwillinge zur Planungsbeschleunigung in der kommunalen Klimaanpassung

GFZ Helmholtz-Zentrum für Geoforschung

Koordination, Qualifizierung und Wissenstransfer für Urbane Digitale Zwillinge zur Planungsbeschleunigung in der kommunalen Klimaanpassung

Deadline

Deadline 2026-10-05

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Koordination, Qualifizierung und Wissenstransfer für Urbane Digitale Zwillinge zur Planungsbeschleunigung in der kommunalen Klimaanpassung
Kurze Beschreibung:
Koordination, Qualifizierung und Wissenstransfer für Urbane Digitale Zwillinge zur Planungsbeschleunigung in der kommunalen Klimaanpassung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E75562364
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Projekts ist die Koordination, Qualifizierung und der Wissenstransfer im Bereich Urbaner Digitaler Zwillinge zur Unterstützung der kommunalen Klimaanpassung. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung, Umsetzung und Verstetigung eines transferorientierten Schulungs- und Qualifizierungsformats sowie die hierfür erforderlichen Analyse-, Vernetzungs-, Wissensmanagement- und Koordinationsleistungen.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 36 Monate
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 60%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-05 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EUBekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabplattform dem AG anzuzeigen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintrag im Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Erklärung der Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz, bezogen auf die zu erbringenden Leistungen, der letzten drei Jahre. Der jährliche Mindestumsatz (für vergleichbare Leistungen) muss mindestens 300.000 € (netto) betragen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
*Benennung von mindestens 1 entwickelten Schulungsmodul/-konzept (aus den letzten 5 Jahren) mit Kombination aus Selbstlernen und interaktiven Formaten im Kontext kommunaler Planungsprozesse bzw. kommunaler Verwaltung, Stadtentwicklung, Digitalisierung oder vergleichbare öffentliche Anwendungsfelder. *Benennung von mindestens 3 Referenzen in der Organisation und/oder Moderation komplexer Multi-Stakeholder-Formate (aus den letzten 5 Jahren) mit Politik, Verwaltung, Fachplanung und/oder Zivilgesellschaft in den Themenfeldern Digitalisierung, Klimaanpassung, Wissensvermittlung, Planung oder Planungsbeschleunigung. * Benennung von mindestens 3 Projekten im komplexen Veränderungs-, Planungsoder Umsetzungsprozess im öffentlichen bzw. kommunalen Kontext (aus den letzten 5 Jahren) durch Prozessberatung, -gestaltung und/oder Moderation. * Benennung von mindestens 2 Projekten zur adressatengerechten Aufbereitung komplexer fachlicher Inhalte im öffentlichen bzw. kommunal geprägten Kontext (aus den letzten 5 Jahren). Mindestens eines der Projekte muss für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt worden sein. Hinweis: Eine Referenz kann somit als Nachweis für mehrere geforderte Projekte herangezogen werden, sofern sie die jeweils gestellten Anforderungen erfüllt.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung: Sachschäden: 1,5 Mio. €; Personenschäden: 2,0 Mio. € und Vermögensschäden: 500.000 € oder Erklärung, dass zum Leistungsbeginn im Fall der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung mit den o.g. Deckungen abgeschlossen wird.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetungen nach § 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: GFZ Helmholtz-Zentrum für Geoforschung
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 12-157958146107812-81
Postanschrift: Telegrafenberg Haus G
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@gfz.de 📧
Telefon: +49 3316264-16 45 📞
URL: https://www.gfz.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E75562364 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E75562364 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Name und Adressen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE812110859
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 0228 9499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 172-614640 (2026-09-03)
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