A)
Die Vergabeunterlagen werden auf
www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes
zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes
www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben"
einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Es wird darum gebeten, für hochgeladene Dokumente möglichst kurze und prägnante Dateinamen zu wählen. Das Leistungsverzeichnis ist ausschließlich als "aidf-Datei" (Administration Intelligence Data Format) dem Angebot beizufügen.
D)
Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
E)
Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F)
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates om 8. April 2022 in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
G)
Lagerfragebogen (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist pro angebotenem Lager der Lagerfragebogen vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Im
Lagerfragebogen sind die einzelnen angebotenen Lagerstellen anzugeben. Außerdem ist das Lagergeld pro Tonne/Monat für das entsprechende Lager anzugeben.
H)
Erklärung zum elektronischen Gutschriftverfahren (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Erklärung zum elektronischen Gutschriftverfahren in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
I)
Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf
www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
J)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
K)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.