Landratsamt Enzkreis: Beschaffung eines Einsatzleitwagens für den Katastrophenschutz

Landratsamt Enzkreis

Der Landkreis Enzkreis beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Einsatzleitwagens (ELW) für den Katastrophenschutz bzw. die überörtliche Gefahrenabwehr.
Der ELW wird in einem (1) Fachlos beschafft:
1 Stk. ELW(= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Enzkreis_ELW".

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-09 Auftragsbekanntmachung
2023-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Referenznummer: MaBu-2023-0042
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Enzkreis beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Einsatzleitwagens (ELW) für den Katastrophenschutz bzw. die überörtliche Gefahrenabwehr. Der ELW wird in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. ELW(= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Enzkreis_ELW".
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Enzkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Enzkreis
Postanschrift: Zähringerallee 3
Postleitzahl: 75177
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.enzkreis.de 🌏
E-Mail: info@mayburg.de 📧
Telefon: +49 89451088960 📞
Fax: +49 89451088969 📠
URL der Dokumente: https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-189d079707a-f22fd9590f06f8a 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 155-494189
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Die Angaben in Abschnitt II.2.7) sind nicht richtig, sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein technisches Pflichtfeld handelt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Enzkreis beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Einsatzleitwagens (ELW) für den Katastrophenschutz bzw. die überörtliche Gefahrenabwehr.
Der ELW wird in einem (1) Fachlos beschafft:
1 Stk. ELW(= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Enzkreis_ELW".
Der Landkreis Enzkreis beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Einsatzleitwagens (ELW) für den Katastrophenschutz.
Dauer: 1 Tage
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angaben in Abschnitt II.2.7) sind nicht richtig, sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein technisches Pflichtfeld handelt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A.1 Eigenerklärungen
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und in Textform mit dem Angebot eingereicht haben?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A.2 Jahresumsatz (auftragsbezogen)
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 450.000 € betrug (Mindestanforderung):
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Mindeststandards:
Jahresumsatz 2020, 2021, 2022 bezogen auf den Auftragsgegenstand jeweils mindestens: 450.000 €
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A. 3 Referenzprojekte (für jedes Los)
Benennen Sie drei (3) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei (2) Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen;
- Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers.
(Ausschlusskriterium)
Mindeststandards:
Für jedes Los:
Mind. drei (3) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei (2) Jahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:05
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
Internetadresse: www.enzkreis.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-189d079707a-f22fd9590f06f8a 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ggf. erlauben es die Vergabeunterlagen, verschiedene "Alternativen" anzubieten. Dies ist zulässig, es handelt sich nicht um Nebenangebote i.S.d. Vergaberechts.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 155-494189 (2023-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landratsamt Enzkreis: Beschaffung eines Einsatzleitwagens für den Katastrophenschutz
Referenznummer: MaBu-2023-0042
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Enzkreis beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Einsatzleitwagens (ELW) für den Katastrophenschutz bzw. die überörtliche Gefahrenabwehr. Der ELW wird in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. ELW(= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Enzkreis_ELW".
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Zusätzliche Informationen:
Die Angaben in Abschnitt II.2.7) sind nicht richtig, sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein technisches Pflichtfeld handelt.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Enzkreis 🏙️
Dauer: 1 Tage
Weitere Informationen zur Verlängerung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Enzkreis
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Postanschrift: Zähringerallee 3
Postleitzahl: 75177
Postort: Pforzheim
Region: Enzkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail: info@mayburg.de 📧
Telefon: +49 89451088960 📞
Fax: +49 89451088969 📠
URL: https://www.enzkreis.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Ggf. erlauben es die Vergabeunterlagen, verschiedene "Alternativen" anzubieten. Dies ist zulässig, es handelt sich nicht um Nebenangebote i.S.d. Vergaberechts.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 239-751902 (2023-12-11)