Laptoptaschen und Laptoprucksäcke

Dataport AöR

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Laptoptaschen und Laptoprucksäcken für Dataport und alle Trägerländer für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028, mit der Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag zu gleichen Konditionen jeweils zweimal um ein Jahr zu verlängern.

Deadline

Deadline 2026-07-30

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laptoptaschen und Laptoprucksäcke
Referenznummer: DP-2025000076
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Laptoptaschen und Laptoprucksäcken für Dataport und alle Trägerländer für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028, mit der Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag zu gleichen Konditionen jeweils zweimal um ein Jahr zu verlängern.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Koffer und Taschen für tragbare Computer 📦
Beschreibung
Interne Kennung: eceabb60-1911-4257-a426-3167e515bdc0
Zusätzliche Informationen:
Der Auftragnehmer wird für die Lieferung der Laptoptaschen und -Rucksäcke als Mehrfach-Lieferanten-Integrator (MLI) für Dataport eingesetzt (Koordination der Bedarfe sowie Sicherstellung der Bevorratung). Ein Operating Level Agreement (OLA) ist mit dem MLI verpflichtend abzuschließen (siehe hierzu Anlage zur Leistungsbeschreibung – Final Operation Level Agreement Dataport.
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Postleitzahl: 24161
Stadt: Altenholz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rendsburg-Eckernförde 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag zu gleichen Konditionen jeweils zweimal um ein Jahr zu verlängern
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-30 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 92 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-20 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
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Eignungskriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: a) Maßnahmen zum Umweltmanagement: [Auswertung der Angaben zum Umweltmanagement (eVergabe Kriterium 2.1.2.2.1)] Im eVergabe-Kriterium Umweltmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen und – je nach Antwort – entsprechende Nachweise als Anlage beizufügen. Die Angaben zu den „Umweltmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen über folgendes verfügt: - Zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EMAS oder DIN EN ISO 14.001:2005 oder gleichwertig (Eigenerklärung in der eVergabe und Nachweis durch Einreichung des entsprechenden Dokumentes) - oder die Bereitschaft zur Zertifizierung nach EMAS oder DIN EN ISO 14.001:2005 oder gleichwertig während der Vertragslaufzeit (Eigenerklärung in der eVergabe) - oder Erklärung über Erfüllung derselben Anforderungen einer der o.g. Zertifizierungen (Eigenerklärung in der eVergabe) Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer sind die Angaben für das/die Unternehmen zu tätigen und sind die Nachweise von den/dem Unter-nehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Umweltmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte die erforderliche Erklärung nicht vorliegen bzw. nicht getätigt werden können, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Neben den o.a. Unterlagen/Angaben wertet der Auftraggeber für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmer-einsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftrag-nehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Dataport AöR
Nationale Registrierungsnummer: dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Region: Rendsburg-Eckernförde 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dataportvergabestelle@dataport.de 📧
Telefon: +49 43132950 📞
URL: https://www.dataport.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabeverfahren.dataport.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/0ef58d5d-d740-4861-9a7a-aafac3aaed11 🌏
Teilnahme-URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/0ef58d5d-d740-4861-9a7a-aafac3aaed11 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und –einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.3. Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Die Bestellung von Leistungen würden aus dem Rahmenvertrag erfolgt direkt durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer durch die Erteilung von Einzelaufträgen (Abrufe) und in Teilen über das MLI-Konstrukt, dem sog. Mehrfach-Lieferanten-Integrator (MLI), der für die Auslieferungen im sogenannten BASIS Bereich zuständig ist. Es ist mit dem MLI ein OLA zu schließen, welches Vereinbarungen über die Lieferung und Beschaffung der Produkte über den MLI beinhaltet. Mit jedem Abruf würde ein Einzelvertrag zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande kommen. Die Anlieferungsstellen werden benannt. Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um sorgfältig geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C 23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein maximaler Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Der Auftraggeber würde jedoch maximal bis zu 150% der Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird dieser Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber gem. § 5.2 berechtigt, den Rahmenvertrag fristlos zu kündigen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884542 📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden ent-standen ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu sen-den. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4542 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 123-446701 (2026-06-29)