Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung der technischen Ausrüstung für die Dauer einer knapp 4-monatigen Wassershow sowie die Planung und Durchführung der Wassershow in Heilbronn im Zeitraum vom 17.06.2027 bis zum 09.10.2027 inklusive deren Rückbau im Anschluss. Der AN schuldet alle Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen Erfüllung der Leistung, Bereitstellung der technischen Ausrüstung (Multimediasystem) für die Dauer der knapp 4-monatigen Wassershow sowie Planung und Durchführung der Show, erforderlich sind. Das gilt auch für diejenigen Leistungen, die über die in Teil B der Leistungsbeschreibung (Formular 001) genannten Leistungen hinaus notwendig sind. Alle benötigten Leistungen müssen im Gesamtpreis enthalten sein. Der AG erwartet ein spielfertiges System inkl. Betreuung, sog. betreute "turnkey solution". Sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die Anwendung auf das Vorhaben finden, sind einzuhalten, u.a. die TA-Lärm, natur- und/oder artenschutzrechtliche Vorgaben sowie wasserrechtliche Bestimmungen.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungen für die Bereitstellung der technischen Ausrüstung für die Dauer einer knapp 4-monatigen Wassershow sowie Planung und Durchführung der Show
Referenznummer: 909_2026_HN
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung der technischen Ausrüstung für die Dauer einer knapp 4-monatigen Wassershow sowie die Planung und Durchführung der Wassershow in Heilbronn im Zeitraum vom 17.06.2027 bis zum 09.10.2027 inklusive deren Rückbau im Anschluss. Der AN schuldet alle Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen Erfüllung der Leistung, Bereitstellung der technischen Ausrüstung (Multimediasystem) für die Dauer der knapp 4-monatigen Wassershow sowie Planung und Durchführung der Show, erforderlich sind. Das gilt auch für diejenigen Leistungen, die über die in Teil B der Leistungsbeschreibung (Formular 001) genannten Leistungen hinaus notwendig sind. Alle benötigten Leistungen müssen im Gesamtpreis enthalten sein. Der AG erwartet ein spielfertiges System inkl. Betreuung, sog. betreute "turnkey solution". Sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die Anwendung auf das Vorhaben finden, sind einzuhalten, u.a. die TA-Lärm, natur- und/oder artenschutzrechtliche Vorgaben sowie wasserrechtliche Bestimmungen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung der technischen Ausrüstung für die Dauer einer knapp 4-monatigen Wassershow sowie die Planung und Durchführung der Wassershow in Heilbronn im Zeitraum vom 17.06.2027 bis zum 09.10.2027 inklusive deren Rückbau im Anschluss. Der AN schuldet alle Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen Erfüllung der Leistung, Bereitstellung der technischen Ausrüstung (Multimediasystem) für die Dauer der knapp 4-monatigen Wassershow sowie Planung und Durchführung der Show, erforderlich sind. Das gilt auch für diejenigen Leistungen, die über die in Teil B der Leistungsbeschreibung (Formular 001) genannten Leistungen hinaus notwendig sind. Alle benötigten Leistungen müssen im Gesamtpreis enthalten sein. Der AG erwartet ein spielfertiges System inkl. Betreuung, sog. betreute "turnkey solution". Sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die Anwendung auf das Vorhaben finden, sind einzuhalten, u.a. die TA-Lärm, natur- und/oder artenschutzrechtliche Vorgaben sowie wasserrechtliche Bestimmungen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Ausrüstung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 909_2026_HN
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Auftrags ist die schlüsselfertige Bereitstellung, vollumfängliche Planung sowie die technische und inhaltliche Durchführung einer temporären Wassershow für die Dauer von vier Monaten. Das Projekt findet anlässlich der Ernennung der Stadt Heilbronn zur "European Green Capital 2027" statt. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Verantwortung für die Installation, den reibungslosen Betrieb sowie den an-schließenden Rückbau der technischen Ausrüstung.
Gegenstand dieses Auftrags ist die schlüsselfertige Bereitstellung, vollumfängliche Planung sowie die technische und inhaltliche Durchführung einer temporären Wassershow für die Dauer von vier Monaten. Das Projekt findet anlässlich der Ernennung der Stadt Heilbronn zur "European Green Capital 2027" statt. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Verantwortung für die Installation, den reibungslosen Betrieb sowie den an-schließenden Rückbau der technischen Ausrüstung.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektromechanische Ausrüstung📦
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-05 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gestalterisches Grobkonzept
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-31 18:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-31 18:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-31 18:00:00 📅
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-17 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber inner-halb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber inner-halb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung und Angaben zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen) Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Vorlage der Referenzprojekte, dass nur grundsätzlich vergleichbare Leistungen überhaupt berücksichtigt werden. Diese grundsätzlich vergleichbaren Leistungen müssen dann auch die im Verfahren festgesetzten Mindestanforderungen erfüllen. Als vergleichbar angesehen wird die Durchführung einer Wassershow über mindestens 2 Wochen mit insgesamt mindestens 4 Spieltagen unter Bereitstellung der dafür notwendigen technischen Ausrüstung und Entwicklung des gestalterischen Konzepts. Für jedes Referenzobjekt sind die in der Tabelle geforderten Angaben zu machen. 1. Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen Der Bieter muss mindestens 3 vergleichbare Referenzobjekte nachweisen, deren Durchführungszeitraum vollständig im Zeitraum nach dem 01.07.2016 bis zur Abgabe des Angebots liegt. Bei Bietergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unter-nehmen nach der von der Bietergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung und Angaben zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen) Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Vorlage der Referenzprojekte, dass nur grundsätzlich vergleichbare Leistungen überhaupt berücksichtigt werden. Diese grundsätzlich vergleichbaren Leistungen müssen dann auch die im Verfahren festgesetzten Mindestanforderungen erfüllen. Als vergleichbar angesehen wird die Durchführung einer Wassershow über mindestens 2 Wochen mit insgesamt mindestens 4 Spieltagen unter Bereitstellung der dafür notwendigen technischen Ausrüstung und Entwicklung des gestalterischen Konzepts. Für jedes Referenzobjekt sind die in der Tabelle geforderten Angaben zu machen. 1. Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen Der Bieter muss mindestens 3 vergleichbare Referenzobjekte nachweisen, deren Durchführungszeitraum vollständig im Zeitraum nach dem 01.07.2016 bis zur Abgabe des Angebots liegt. Bei Bietergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unter-nehmen nach der von der Bietergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB und zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, sowie sonstigen Ausschlussgründen und zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (EU-Sanktionspaket gegen Russland), Verpflichtung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB und zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, sowie sonstigen Ausschlussgründen und zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (EU-Sanktionspaket gegen Russland), Verpflichtung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (w/m/d) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Gezählt werden die sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen". Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (w/m/d) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Gezählt werden die sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen". Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über - eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter nur über geringere Versicherungssummen oder eine geringere Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, muss er eine Eigenerklärung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens einreichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft den entsprechen-den Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens vorlegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über - eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter nur über geringere Versicherungssummen oder eine geringere Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, muss er eine Eigenerklärung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens einreichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft den entsprechen-den Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens vorlegen.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PM3WS#
Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde (vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Der Auftraggeber weist auch darauf hin, dass die Auftragserteilung unter Vorbehalt der Zustimmung des zuständigen Gremiums steht. Der Auftraggeber ist derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Stellen bzgl. der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an das Vorhaben sowie bzgl. der genehmigungs- und erlaubnisrechtlichen Themen. Sollte sich im Laufe des Vergabeverfahrens herausstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen nicht eingehalten werden können und/oder die erforderlichen behördlichen Erlaubnisse und/oder Genehmigungen nicht zu erreichen sind, behält sich der Auftraggeber, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 2 und 4 VgV.
Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde (vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Der Auftraggeber weist auch darauf hin, dass die Auftragserteilung unter Vorbehalt der Zustimmung des zuständigen Gremiums steht. Der Auftraggeber ist derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Stellen bzgl. der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an das Vorhaben sowie bzgl. der genehmigungs- und erlaubnisrechtlichen Themen. Sollte sich im Laufe des Vergabeverfahrens herausstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen nicht eingehalten werden können und/oder die erforderlichen behördlichen Erlaubnisse und/oder Genehmigungen nicht zu erreichen sind, behält sich der Auftraggeber, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 2 und 4 VgV.
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 137-497889 (2026-07-16)