Der LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V. (im Weiteren: LFV Bayern) beabsichtigt im Ergebnis des gegenständlichen Vergabeverfahrens den Abschluss von zwei (2) Rahmenvereinbarungen, die den benannten Bezugsberechtigten die Beschaffung von Löschfahrzeugen des Typs Löschgruppenfahrzeug (LF) 10 "Bayern" mit bzw. ohne Tragkraftspritze (TS) in den Jahren 2027 bis 2029 ermöglicht. Der LFV Bayern selbst beschafft kein Fahrzeug, ist aber für den gesamten Beschaffungsvorgang bis hin zur Abnahme jedes einzelnen Fahrzeugs verfahrensdurchführende Stelle und Bevollmächtigter der bezugsberechtigten Auftraggeber. Die LF 10 Bayern werden in zwei (2) Fachlosen beschafft: Los 1: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von LF 10 Bayern (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestell mit Auf-/Ausbau) ohne TS Los 2: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von LF 10 Bayern (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestell mit Auf-/Ausbau) mit TS Die feuerwehrtechnische Ausrüstung/Beladung wird zeitversetzt in einem separaten Vergabeverfahren mit mehreren Losen beschafft. Direkt von den Bezugsberechtigten ohne erneute Ausschreibung beigestellt werden lediglich Funktechnik, Atemschutztechnik und für Los 2 Tragkraftspritzen samt Zubehör. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich losspezifisch in den Dokumenten 5.3 bis 5.7 als Teilen der Vergabeunterlagen.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LFV Bayern e.V.: Sammelbeschaffung LF 10 Bayern
Referenznummer: MaBu-2026-0272
Kurze Beschreibung:
Der LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V. (im Weiteren: LFV Bayern) beabsichtigt im Ergebnis des gegenständlichen Vergabeverfahrens den Abschluss von zwei (2) Rahmenvereinbarungen, die den benannten Bezugsberechtigten die Beschaffung von Löschfahrzeugen des Typs Löschgruppenfahrzeug (LF) 10 "Bayern" mit bzw. ohne Tragkraftspritze (TS) in den Jahren 2027 bis 2029 ermöglicht.
Der LFV Bayern selbst beschafft kein Fahrzeug, ist aber für den gesamten Beschaffungsvorgang bis hin zur Abnahme jedes einzelnen Fahrzeugs verfahrensdurchführende Stelle und Bevollmächtigter der bezugsberechtigten Auftraggeber.
Die LF 10 Bayern werden in zwei (2) Fachlosen beschafft:
Los 1: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von LF 10 Bayern (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestell mit Auf-/Ausbau) ohne TS
Los 2: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von LF 10 Bayern (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestell mit Auf-/Ausbau) mit TS
Die feuerwehrtechnische Ausrüstung/Beladung wird zeitversetzt in einem separaten Vergabeverfahren mit mehreren Losen beschafft.
Direkt von den Bezugsberechtigten ohne erneute Ausschreibung beigestellt werden lediglich Funktechnik, Atemschutztechnik und für Los 2 Tragkraftspritzen samt Zubehör.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich losspezifisch in den Dokumenten 5.3 bis 5.7 als Teilen der Vergabeunterlagen.
Der LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V. (im Weiteren: LFV Bayern) beabsichtigt im Ergebnis des gegenständlichen Vergabeverfahrens den Abschluss von zwei (2) Rahmenvereinbarungen, die den benannten Bezugsberechtigten die Beschaffung von Löschfahrzeugen des Typs Löschgruppenfahrzeug (LF) 10 "Bayern" mit bzw. ohne Tragkraftspritze (TS) in den Jahren 2027 bis 2029 ermöglicht.
Der LFV Bayern selbst beschafft kein Fahrzeug, ist aber für den gesamten Beschaffungsvorgang bis hin zur Abnahme jedes einzelnen Fahrzeugs verfahrensdurchführende Stelle und Bevollmächtigter der bezugsberechtigten Auftraggeber.
Die LF 10 Bayern werden in zwei (2) Fachlosen beschafft:
Los 1: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von LF 10 Bayern (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestell mit Auf-/Ausbau) ohne TS
Los 2: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von LF 10 Bayern (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestell mit Auf-/Ausbau) mit TS
Die feuerwehrtechnische Ausrüstung/Beladung wird zeitversetzt in einem separaten Vergabeverfahren mit mehreren Losen beschafft.
Direkt von den Bezugsberechtigten ohne erneute Ausschreibung beigestellt werden lediglich Funktechnik, Atemschutztechnik und für Los 2 Tragkraftspritzen samt Zubehör.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich losspezifisch in den Dokumenten 5.3 bis 5.7 als Teilen der Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 67 875 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: LF 10 Bayern ohne TS
Geschätzter Wert ohne MwSt: 31 875 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von LF 10 Bayern (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestell mit Auf-/Ausbau) ohne (Lagerung einer) TS.
Zusätzliche Informationen:
Siehe Vergabeunterlagen.
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Es kann ein sog. Koppelungsnachlass bzw. eine Losrabattierung i.V.m. Los 2 angeboten werden.
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Es gilt eine Preisobergrenze von 375.000 € zzgl. (USt.). Überschreitet ein Angebot beim maßgeblichen Wertungspreis die Preisobergrenze, so führt dies zum Angebotsausschluss.
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Es gibt garantierte Mindestabnahmemengen pro Vertragsjahr.
Siehe Vergabeunterlagen.
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Es kann ein sog. Koppelungsnachlass bzw. eine Losrabattierung i.V.m. Los 2 angeboten werden.
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Es gilt eine Preisobergrenze von 375.000 € zzgl. (USt.). Überschreitet ein Angebot beim maßgeblichen Wertungspreis die Preisobergrenze, so führt dies zum Angebotsausschluss.
======
Es gibt garantierte Mindestabnahmemengen pro Vertragsjahr.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abweichend zu dem Vorstehenden gilt:
Siehe Vergabeunterlagen, insbes. Rahmenvereinbarung.
Abnahmen im Werk des Auftragnehmers, Auslieferungen jeweils an Ort in Bayern.
Postleitzahl: 85716
Stadt: Unterschleißheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis
🏙️
Dauer: 48 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: LF 10 Bayern mit TS
Geschätzter Wert ohne MwSt: 36 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von LF 10 Bayern (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestell mit Auf-/Ausbau) mit (Lagerung einer) TS.
Zusätzliche Informationen:
Siehe Vergabeunterlagen.
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Es kann ein sog. Koppelungsnachlass bzw. eine Losrabattierung i.V.m. Los 1 angeboten werden.
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Es gilt eine Preisobergrenze von 375.000 € zzgl. (USt.). Überschreitet ein Angebot beim maßgeblichen Wertungspreis die Preisobergrenze, so führt dies zum Angebotsausschluss.
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Es gibt garantierte Mindestabnahmemengen pro Vertragsjahr.
Siehe Vergabeunterlagen.
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Es kann ein sog. Koppelungsnachlass bzw. eine Losrabattierung i.V.m. Los 1 angeboten werden.
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Es gilt eine Preisobergrenze von 375.000 € zzgl. (USt.). Überschreitet ein Angebot beim maßgeblichen Wertungspreis die Preisobergrenze, so führt dies zum Angebotsausschluss.
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Es gibt garantierte Mindestabnahmemengen pro Vertragsjahr.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-25 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Siehe § 57 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VgV sowie § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
4.1.3.1 Fertigungskapazität
Der Bieter bestätigt, dass er über die Fertigungskapazitäten (insbes. Personal, Räumlichkeiten, Maschinen, Kompetenzen) verfügt, um in einem (1) Kalenderjahr mindestens 50 Löschgruppenfahrzeuge zu fertigen.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
4.1.3.2 Qualitätsmanagement-Zertifizierung
Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen gemäß EN ISO 9001 zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung entsprechender Nachweise im Verfahren ausdrücklich vor.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
4.1.3.2 Qualitätsmanagement-Zertifizierung
Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen gemäß EN ISO 9001 zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung entsprechender Nachweise im Verfahren ausdrücklich vor.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Eigenerklärung 4.2.2.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 (der BB):
Abgabe formell und inhaltlich beanstandungsfreier Eigenerklärungen gemäß Ziff. 4.2 der Bewerbungsbedingungen, insbes. zu Ausschlussgründen und in Sachen "Russland-Sanktionen".
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für beide Lose:
4.1.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2023, 2024 und 2025 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 5.000.000 Euro netto betrug (Mindestanforderung).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern im Rahmen der Eignungsleihe werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für beide Lose:
4.1.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2023, 2024 und 2025 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 5.000.000 Euro netto betrug (Mindestanforderung).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern im Rahmen der Eignungsleihe werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsunterlagen i.S.v. § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV.
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Nationale Registrierungsnummer: n/a
Postanschrift: Carl-von-Linde-Str. 42
Postleitzahl: 85716
Postort: Unterschleißheim
Region: München, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail: info@mayburg.de📧
Telefon: +4989451088960📞
Fax: +4989451088969 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19fd258d18e-524bdd1e8a9be457&🌏
Teilnahme-URL: https://www.xvergabe.de🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Siehe Vergabeunterlagen.
======
Es kann ein sog. Koppelungsnachlass bzw. eine Losrabattierung angeboten werden.
======
Es gilt in jedem Los eine Preisobergrenze von 375.000 € zzgl. (USt.). Überschreitet ein Angebot beim maßgeblichen Wertungspreis die Preisobergrenze, so führt dies zum Angebotsausschluss.
Siehe Vergabeunterlagen.
======
Es kann ein sog. Koppelungsnachlass bzw. eine Losrabattierung angeboten werden.
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Es gilt in jedem Los eine Preisobergrenze von 375.000 € zzgl. (USt.). Überschreitet ein Angebot beim maßgeblichen Wertungspreis die Preisobergrenze, so führt dies zum Angebotsausschluss.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist zudem unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf dieser Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist zudem unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf dieser Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 151-547721 (2026-08-06)