Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelangebot) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-
/Faxnummer, Emailadresse und Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer.
1.2 Angabe, im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft,
sämtlicher Mitglieder mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer,
Emailadresse und Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem
Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung
vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen
Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw.
Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Tariftreueerklärung gemäß NTVergG
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB.
1.8 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB.
1.9 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.