Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung Drehleiter nach DIN EN 14043 Los 1 Fahrgestell + Aufbau, Los 2 Beladung”
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung Drehleiter nach DIN EN 14043
Los 1 Fahrgestell + Aufbau
Los 2 Beladung” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Drehleiter nach DIN EN 14043
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1 Fahrgestell und Aufbau
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 99427 Weimar
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung Drehleiter nach DIN EN 14043
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-11 📅
Datum des Endes: 2024-11-01 📅
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2 Beladung
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit📦
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung Drehleiter nach DIN EN 14043
Los 2 Beladung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
Nachweise gemäß § 44 VgV
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
Nachweise gemäß § 44 VgV
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter zugelassen ist
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/
fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
Nachweise gemäß § 45 VgV
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
Nachweise gemäß § 45 VgV
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, vergleichbare Leistungen betreffend
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/
fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben. Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
Nachweise nach § 46 VgV
-Absatz 3 Nr.1: Vorlage geeigneter Referenzen der letzten 3 Jahre,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
Nachweise nach § 46 VgV
-Absatz 3 Nr.1: Vorlage geeigneter Referenzen der letzten 3 Jahre, vergleichbare Lieferungen betreffend (mit Angabe Ansprechpartner, Art
der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum)
-Absatz 3 Nr. 11 Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
-Absatz 3 Nr. 11 Nachweis für die Zertifizierung zum Einbau von Digitalfunkgeräten der Fa. Sepura
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/
fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-18
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
“Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten...”
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu § 12 und 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen und ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit
(§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG ) sowie Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch über die Vergabeplattform vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
Die Rüge wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist innerhalb einer Frist von zehn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
Die Rüge wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen i.S.d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB zu erheben. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB).
Erhält der Antragsteller eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge nicht abhelfen will, so ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3643762277📞
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de📧
Fax: +49 3643762326 📠
Quelle: OJS 2023/S 139-440499 (2023-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 139-440499
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1 Fahrgestell und Aufbau
Titel: Lieferung Drehleiter nach DIN EN 14043
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Magirus GmbH
Postort: Ulm
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ulm, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2 Beladung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Brandschutztechnik Müller GmbH
Postort: Drei Gleichen
Region: Gotha🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als...”
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 198-619998 (2023-10-09)