Die Gemeinde Schönefeld beabsichtigt die zeitnahe Beschaffung eines EINSATZLEITWAGEN 1 (ELW 1) für die Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Schönefeld, Ortswehr Schönefeld. Das Leistungsverzeichnis soll die Erstellung des Angebotes und die Auswertung erleichtern. Dies sollen die aktuellen einsatztaktischen und technischen Anforderungen in den Bereichen Führung und Koordination von taktischen Einheiten der Feuerwehr berücksichtigen. Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden: - DIN EN 1846 in allen Teilen - DIN 14502 Allgemeine Anforderungen Feuerwehrfahrzeuge - DIN SPEC 14507 Einsatzleitwagen ELW 1 - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EMV Richtlinien 95/54 EG (für Fahrbetrieb) ansonsten EMVG in aktueller Fassung - Qualitätsanforderung gemäß ISO 9001 Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO - Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen - Unfallverhütungsvorschrift UVV Feuerwehr DGUV 49 - Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge DGUV 71 - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik. Soweit keine Vorgaben des Auftraggebers erfolgen, gelten die entsprechenden Angaben der einschlägigen EN- und DIN-Normen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Referenznummer: 2023_0092
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Schönefeld beabsichtigt die zeitnahe Beschaffung eines EINSATZLEITWAGEN 1 (ELW 1) für die Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Schönefeld, Ortswehr Schönefeld.
Das Leistungsverzeichnis soll die Erstellung des Angebotes und die Auswertung erleichtern.
Dies sollen die aktuellen einsatztaktischen und technischen Anforderungen in den Bereichen Führung und Koordination von taktischen Einheiten der Feuerwehr berücksichtigen.
Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden:
- DIN EN 1846 in allen Teilen
- DIN 14502 Allgemeine Anforderungen Feuerwehrfahrzeuge
- DIN SPEC 14507 Einsatzleitwagen ELW 1
- Technische Richtlinie BOS (TR BOS)
- EMV Richtlinien 95/54 EG (für Fahrbetrieb) ansonsten EMVG in aktueller Fassung
- Qualitätsanforderung gemäß ISO 9001 Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO
- Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen
- Unfallverhütungsvorschrift UVV Feuerwehr DGUV 49
- Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge DGUV 71
- alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik.
Soweit keine Vorgaben des Auftraggebers erfolgen, gelten die entsprechenden Angaben der einschlägigen EN- und DIN-Normen.
Die Gemeinde Schönefeld beabsichtigt die zeitnahe Beschaffung eines EINSATZLEITWAGEN 1 (ELW 1) für die Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Schönefeld, Ortswehr Schönefeld.
Das Leistungsverzeichnis soll die Erstellung des Angebotes und die Auswertung erleichtern.
Dies sollen die aktuellen einsatztaktischen und technischen Anforderungen in den Bereichen Führung und Koordination von taktischen Einheiten der Feuerwehr berücksichtigen.
Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden:
- DIN EN 1846 in allen Teilen
- DIN 14502 Allgemeine Anforderungen Feuerwehrfahrzeuge
Lieferzeit:
Max. 14 Monate nach Auftragserteilung;
der Auftragnehmer LOS 1 verpflichtet sich, das Fahrgestell innerhalb von 14 Monaten nach Auftragserteilung an den Auftragnehmer Los 2 anzuliefern. Der Aufbauhersteller gibt hierzu die Lieferadresse an.
der Auftragnehmer LOS 1 verpflichtet sich, das Fahrgestell innerhalb von 14 Monaten nach Auftragserteilung an den Auftragnehmer Los 2 anzuliefern. Der Aufbauhersteller gibt hierzu die Lieferadresse an.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Schönefeld beabsichtigt die zeitnahe Beschaffung eines EINSATZLEITWAGEN 1 (ELW 1) für die Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Schönefeld, Ortswehr Schönefeld.
Das Leistungsverzeichnis soll die Erstellung des Angebotes und die Auswertung erleichtern.
Dies sollen die aktuellen einsatztaktischen und technischen Anforderungen in den Bereichen Führung und Koordination von taktischen Einheiten der Feuerwehr berücksichtigen.
Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden:
- DIN EN 1846 in allen Teilen
- DIN 14502 Allgemeine Anforderungen Feuerwehrfahrzeuge
- alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik.
Soweit keine Vorgaben des Auftraggebers erfolgen, gelten die entsprechenden Angaben der einschlägigen EN- und DIN-Normen.
Informationen über Lose:
Losgruppe1: Fahrgestell + Aufbau:
Los 1 - Fahrgestell
Los 2 - Aufbau
Losgruppe 2: Gesamtvergabe
Los 3 - Beladung
Losgruppe 3: Einzellosvergabe
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von einem Fahrgestell für Einsatzleitfahrzeug (ELW 1).
Dauer: 14 Monate
Zusätzliche Informationen:
Lieferzeit:
Max. 14 Monate nach Auftragserteilung;
der Auftragnehmer LOS 1 verpflichtet sich, das Fahrgestell innerhalb von 14 Monaten nach Auftragserteilung an den Auftragnehmer Los 2 anzuliefern. Der Aufbauhersteller gibt hierzu die Lieferadresse an.
Bezeichnung des Loses: Aufbau
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von einem Einsatzleitfahrzeug (ELW 1) nebst Fahrgestell und Aufbau.
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Beladung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Lieferung der Beladung für ein Einsatzleitfahrzeug (ELW 1)
Dauer: 15 Monate
Zusätzliche Informationen:
Auslieferung der Beladung erfolgt nach Abstimmung an den Auftragnehmer Los 2, max. jedoch 15 Monate nach Auftragsvergabe und mit der Auslieferung des Gesamtfahrzeuges
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Nachweise zu erbringen.
Die Nachweise können durch eine Präqualifikation ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehende Anforderungen gestellt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Deckungssumme: min. 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden je Ereignis. (Formular 4.6)
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Nachweise zu erbringen.
Die Nachweise können durch eine Präqualifikation ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehende Anforderungen gestellt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Formular Angaben zum Angebot).
Mindestens drei geeignete Referenzen der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern muss den Anforderungen durch die Beteiligten insgesamt genügt werden.
Die Nachweise können durch eine Präqualifikation ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehende Anforderungen gestellt werden.
Gegebenenfalls Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmer unter Ausführung der Leistungsbereiche und welches Unternehmen für bestimmte Leistungen als Unterauftragsnehmer vorgesehen ist (Formular 4.3 EU).
Gegebenenfalls Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen (Formular 4.4 EU).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU).
Es sind Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU); gegebenenfalls Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabesetz (Formular 5.4 EU).
Es sind Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU); gegebenenfalls Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabesetz (Formular 5.4 EU).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die Verfahrenskommunikation- auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc.- wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
Die Verfahrenskommunikation- auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc.- wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation und am Vergabeverfahren als Bieter kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig, auch nach Angebotsschluss, abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der Vergabemarktplatz Brandenburg Absender "info@vergabemarktplatz.brandenburg.de " im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation und am Vergabeverfahren als Bieter kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig, auch nach Angebotsschluss, abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der Vergabemarktplatz Brandenburg Absender "info@vergabemarktplatz.brandenburg.de " im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden.
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt. bzw. pdf) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss. Bewerber bzw. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend der Cosinex-Support zu kontaktieren sowie die Vergabestelle, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt. bzw. pdf) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss. Bewerber bzw. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend der Cosinex-Support zu kontaktieren sowie die Vergabestelle, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Einfach elektronische Form reicht aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich!
Hinweis: Rechtlich relevant ist ausschließlich die Veröffentlichung auf TED.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDX64QJ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Absatz 2 GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 Absatz 2 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 134 Absatz 2 GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 Absatz 2 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."
§ 160 GWB findet Anwendung:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Quelle: OJS 2023/S 119-373131 (2023-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2023_0092-Vergabe
Gesamtwert des Auftrags: 325 361 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Konzeptionelle Einsatztauglichkeit und technische Unverträglichkeit der von Mitbewerbern angebotenen Einsatzmittel erfüllten zum Teil nicht den Einsatzzweck des Gesamtfahrzeuges.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 183-570479 (2023-09-19)