Lieferung eines Einsatzleitwagens für die Feuerwehr Geilenkirchen

Stadt Geilenkirchen -Die Bürgermeisterin-

Lieferung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) für die Feuerwehr Geilenkirchen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Referenznummer: 2023/033
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) für die Feuerwehr Geilenkirchen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heinsberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Geilenkirchen -Die Bürgermeisterin-
Postanschrift: Markt 9
Postleitzahl: 52511
Postort: Geilenkirchen
Kontakt
Internetadresse: https://www.geilenkirchen.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@geilenkirchen.de 📧
Telefon: +49 2451629159 📞
Fax: +49 2451629100 📠
URL der Dokumente: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YR1Y14ULEPWM/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YR1Y14ULEPWM 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-25 📅
Datum des Beginns: 2023-11-21 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 163-516359
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Gem. § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nihct zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einsatzleitwagen Feuerwehr (ELW 1)
- KfzKat. 1
- Gewichtsklasse 11 nach DIN 1846-2
- zulässige Gesamtmasse max. 4.250 kg
- serienmäßiger Kastenwagen mit Mittelhochdach und Heckantrieb
- EURO 6
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Geilenkirchen -Die Bürgermeisterin- Markt 9 52511 Geilenkirchen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Je nach Rechtsform; in der aktuell gültigen Fassung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Anzahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/innen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer Betriebs-/berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer betrieblichen/beruflichen Haftpflichtversicherung (mittels Dritterklärung), innerhalb der Gültigkeit
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
- Auflistung von in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus, Markt 9, 52511 Geilenkirchen
Zusätzliche Informationen:
Gem. § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nihct zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YR1Y14ULEPWM/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Einzureichende Unterlagen:
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nicht älter als 6 Monate, innerhalb der Gültigkeit
- Bescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkassenbescheinigung) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nicht älter als 6 Monate, innerhalb der Gültigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Innerhalb der Gültigkeit
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1Y14ULEPWM

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221-1472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 163-516359 (2023-08-22)