Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Unterlagen bzw. Nachweise sind bereits mit dem Angebot vorzulegen (siehe auch Leistungsverzeichnis bzw. die beiden separaten Anlagen):
Für Los 1:
• Anbieter müssen ihre Leistungsfähigkeit und ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen durch den Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen.
• Bei Abgabe des Angebotes sind drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren über die Ausführung vergleichbarer Leistungen mit mindestens folgenden Angaben einzureichen: Ansprechpartner mit Kontaktdaten; Art der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum.
• Eine vorläufige Gewichtsbilanz ist beizulegen.
• Es ist ein Plan (Fertigungszeichnung) für das angebotene Fahrgestell beizulegen.
• Dem Angebot sind beizulegen: Beiblatt Nr. 1 "Technische Daten" über das angebotene Fahrgestell
• Es ist ein bietereigenes Angebot, bei dem sich keine Widersprüche zu den Inhalten des Leistungsverzeichnisses ergeben dürfen (d.h. ein auf das Leistungsverzeichnis bezogenes Angebot welches mit eigener EDV des Bieters erstellt worden ist), inklusive des im Leistungsverzeichnis genannten Angebotspreises abzugeben.
Für Los 2:
• Anbieter müssen ihre Leistungsfähigkeit und ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen durch den Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen.
• Bei Abgabe des Angebotes sind drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren über die Ausführung vergleichbarer Leistungen mit mindestens folgenden Angaben einzureichen: Ansprechpartner mit Kontaktdaten; Art der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum.
• Dem Angebot ist eine erste ungefähre Angebotszeichnung auf Basis eines Fahrgestells, welches dem Los 1 entspricht beizufügen. Zudem sind Pläne für den geplanten Mannschaftsraum, die Geräteräume und die Dachaufbauten beizulegen.
• Beiblatt Nr. 2 "Technische Daten"
• Technische Unterlagen und Kennlinien der Feuerlöschkreiselpumpe sind beizulegen.
• Ein Beladeplanvorschlag entsprechend der Beladeliste ist beizulegen.
• Eine vorläufige Energiebilanz ist beizulegen.
• Eine vorläufige Gewichtsbilanz ist beizulegen.
• Es ist ein bietereigenes Angebot, bei dem sich keine Widersprüche zu den Inhalten des Leistungsverzeichnisses ergeben dürfen (d.h. ein auf das Leistungsverzeichnis bezogenes Angebot welches mit eigener EDV des Bieters erstellt worden ist), inklusive des im Leistungsverzeichnis genannten Angebotspreises abzugeben.
• Dem Angebot ist ein Entwurf eines Wartungsvertrages mit den entsprechenden Kosten beizufügen.
Die technischen Richtlinien Rheinland-Pfalz sind zwingend einzuhalten.
Folgende Normen und Regeln sind besonders zu beachten und einzuhalten:
- DIN 14530-27:2019-11 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20
- Technische Richtlinie BOS (TR BOS)
- VDE-/DIN -Normen für die elektrische Anlage
- NE 20 nach DIN VDE 0879 Teil 2
- DIN EN 50498 (VDE 0879-498) sowie EMVG
- UVV Feuerwehr (Feuerwehrfahrzeuge) DGUV Grundsatz 305-002
Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr
- StVZO BRD
- DIN EN 1846 in allen Teilen Feuerwehrfahrzeuge: Nomenklatur und
Bezeichnung
- DIN 14610 Akustische Signalanlagen
- EN 14620:2006 03 Kennleuchten
- DIN 14502-3:2022 Farbgebung und besondere Kennzeichnungen
- Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz (
https://bks-portal.rlp.de/technik-förderung/feuerwehrfahrzeuge)
Weiteres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.