Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nicht vorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung des Bieters" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit dieser wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt das Unternehmen:
— kommt den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nach.
— hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen (§ 44 Abs. 1 VgV).
— hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang.
— ein Handelsregisterauszug (nach separater Aufforderung) nachweisen kann.
Auf Anforderung sind die Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d. h. durcheine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Daneben ist eine Eigenerklärung über die Auskunft zur Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung bzw. zur Selbstreinigung des Unternehmens einzureichen.