Lieferung eines Löschfahrzeugs HLF 20 DIN 14530 Teil 27 für die Stadt Reutlingen

Stadt Reutlingen

Lieferung eines Löschfahrzeugs HLF 20 DIN 14530 Teil 27 für die Stadt Reutlingen

Deadline

Deadline 2026-11-09

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Löschfahrzeugs HLF 20 DIN 14530 Teil 27 für die Stadt Reutlingen
Referenznummer: HLF20HH2026/37-130-131.61-wac
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Löschfahrzeugs HLF 20 DIN 14530 Teil 27 für die Stadt Reutlingen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 504 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Lieferung Fahrgestell und Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein HLF 20 DIN 14530 Teil 27
Geschätzter Wert ohne MwSt: 505 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Fahrgestell und Feuerwehrtechnischem Aufbau für ein HLF 20 DIN 14530 Teil 27 für die Berufsfeuerwehr der Stadt Reutlingen. Die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Postanschrift: Hauffstr. 57
Postleitzahl: 72762
Stadt: Reutlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Reutlingen 🏙️
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-09 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-11-09 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, Erklärungen oder Nachweise (insbesondere Eignungsnachweise und Eigenerklärungen) gemäß § 56 Absatz 2 VgV nachzufordern. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt unter Setzung einer angemessenen, kalendermäßig bestimmten Frist über den Kommunikationsraum des Vergabeportals. Soweit Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht werden, wird das betroffene Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Preiswertung oder die technische Bewertung des Löschfahrzeugs betreffen, ist ausgeschlossen.
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Begründung der Verfahrenswahl:
Eine nicht-elektronische Einreichung (z. B. in Papierform per Post, Fax oder E-Mail) ist unzulässig.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sofern Abschlagszahlungen (z. B. für das Fahrgestell) vereinbart werden, ist hierfür eine entsprechende Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe vorzulegen. Alle Bürgschaften müssen von einer in der EU zugelassenen Bank oder Sparkasse als selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage gestellt werden. Detaillierte Bestimmungen zu Art, Höhe und Fristen der Sicherheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es sind Teilrechnungen beziehungsweise Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zulässig. Die Zahlung erfolgt stufenweise mit einer ersten Abschlagszahlung nach nachgewiesenem Eingang des Fahrgestells im Aufbauwerk sowie einer Schlusszahlung des Restbetrags nach vollständiger Lieferung, erfolgreicher technischer Abnahme des HLF 20 und vollständiger Mängelbeseitigung. Detaillierte Regelungen zu Rechnungsstellung, Zahlungsfristen und Sicherheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Entfällt, da es sich um eine rein nationale Beschaffung ohne Beteiligung von Auftraggebern aus anderen Mitgliedstaaten handelt. Es gilt ausschließlich das deutsche Vergaberecht (GWB, VgV).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Reutlingen
Nationale Registrierungsnummer: 08415061
Postanschrift: Hauffstraße 57
Postleitzahl: 72762
Postort: Reutlingen
Region: Reutlingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt 37, Abteilung Zentrale Dienste, Sachgebiet Fahrzeugtechnik
E-Mail: technik-feuerwehr@reutlingen.de 📧
Telefon: 071213031704 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01a10bf6-220d-4855-aa57-2e23157519a2/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01a10bf6-220d-4855-aa57-2e23157519a2/zustellweg-auswaehlen 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württember
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 0721 926-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Antrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 196-699525 (2026-10-08)