Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) zu machen. Aus diesem Grund sind folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis -PQ) oder Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen (AVPQ, ULV) bzw.
- eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
- Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese auch in einem Präqualifikationsverzeichnis oder in Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) eingetragen sind bzw. sind von diesem Unternehmen die in diesem Punkt vor genannten zutreffenden Unterlagen vorzulegen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle / des Auftraggebers sind zur Bestätigung der aufgeführten Erklärungen die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Gelangt das Angebot eines Bieters mit der EEE in die engere Wahl, sind die in der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.