Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF mit Anhänger für das Amt Bad Bramstedt-Land sowie eines Mehrzweckfahrzeuges MZF für die Gemeinde Großenaspe, über das Amt Bad Bramstedt-Land
Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF mit Anhänger für das Amt Bad Bramstedt-Land sowie eines Mehrzweckfahrzeuges
MZF für die Gemeinde Großenaspe, über das Amt Bad Bramstedt-Land
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-11.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Amt Bad Bramstedt-Land
Postanschrift: König-Christian-Straße 6
Postort: Bad Bramstedt
Postleitzahl: 24576
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Telefon: +49 385/3031277📞
E-Mail: stolle@kubus-mv.de📧
Region: Segeberg🏙️
URL: https://www.amt-bad-bramstedt-land.de/🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Gemeinde Großenaspe, über das Amt Bad Bramstedt-Land
Postanschrift: König-Christian-Straße 6
Postort: Bad Bramstedt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Telefon: +49 385/3031277📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF mit Anhänger für das Amt Bad Bramstedt-Land sowie eines Mehrzweckfahrzeuges MZF für die Gemeinde Großenaspe, über...”
Titel
Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF mit Anhänger für das Amt Bad Bramstedt-Land sowie eines Mehrzweckfahrzeuges MZF für die Gemeinde Großenaspe, über das Amt Bad Bramstedt-Land
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Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF mit Anhänger für das Amt Bad Bramstedt-Land sowie eines Mehrzweckfahrzeuges
MZF für die Gemeinde Großenaspe, über...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF mit Anhänger für das Amt Bad Bramstedt-Land sowie eines Mehrzweckfahrzeuges
MZF für die Gemeinde Großenaspe, über das Amt Bad Bramstedt-Land
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Segeberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf und Lieferung von 2 Mehrzweckfahrzeugen MZF und einem Anhänger nach E DIN 14502-2 für das Amt Bad Bramstedt-Land sowie die Gemeinde Großenaspe...”
Beschreibung der Beschaffung
Kauf und Lieferung von 2 Mehrzweckfahrzeugen MZF und einem Anhänger nach E DIN 14502-2 für das Amt Bad Bramstedt-Land sowie die Gemeinde Großenaspe zusammengefasst als ein Los.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 16
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung hat spätestens 16 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
— Angabe zur Befugnis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
— Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (maximal 5 Jahre);
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Erklärungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Erklärungen gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
(gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Schleswig-Holstein“)
- Erklärungen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022“)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-16
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-16
09:01 📅
“— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
—...”
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
- Eigenerklärung KMU (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“)
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattformsubreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor
Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Fragen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 199-623919 (2023-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: stolle@kubus-mv.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF mit Anhänger für das Amt Bad Bramstedt-Land sowie eines Mehrzweckfahrzeuges MZF für die Gemeinde Großenaspe, über...”
Titel
Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF mit Anhänger für das Amt Bad Bramstedt-Land sowie eines Mehrzweckfahrzeuges MZF für die Gemeinde Großenaspe, über das Amt Bad Bramstedt-Land
2023/S 199-623919
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 199-623919
Auftragsvergabe
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Titel:
“Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF mit Anhänger für das Amt Bad Bramstedt-Land sowie eines Mehrzweckfahrzeuges MZF für die Gemeinde Großenaspe, über...”
Titel
Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF mit Anhänger für das Amt Bad Bramstedt-Land sowie eines Mehrzweckfahrzeuges MZF für die Gemeinde Großenaspe, über das Amt Bad Bramstedt-Land
Mehr anzeigen Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“— Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt...”
— Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
—— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
—— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
—— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“);
- Erklärungen gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
(gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Schleswig-Holstein“),
- Eigenerklärung KMU (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
—— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig,
- Erklärungen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022“)
— um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform subreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2024/S 014-037418 (2024-01-15)