Der Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes Starnberg beschafft nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien FwZR) einen Versorgungslastkraftwagen - V-LKW (Neufahrzeug). Das ausgeschriebene Fahrzeug muss zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der Vorgegebenen, im Schwerpunkt funktionalen, Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Leistungsbeschreibung soll die Erstellung des Angebotes und die anschließende Auswertung erleichtern. Für die Angebotsabgabe sind diese Vordrucke bindend und wie die restlichen Formulare von den Vertragsunterlagen (siehe auch Angebotsaufforderung) zwingend zu verwenden.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Versorgungs-LKW für den Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes Starnberg
Referenznummer: 2026-03-EU-FW
Kurze Beschreibung:
“Der Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes Starnberg beschafft nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des...”
Kurze Beschreibung
Der Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes Starnberg beschafft nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien FwZR) einen Versorgungslastkraftwagen - V-LKW (Neufahrzeug). Das ausgeschriebene Fahrzeug muss zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der Vorgegebenen, im Schwerpunkt funktionalen, Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Leistungsbeschreibung soll die Erstellung des Angebotes und die anschließende Auswertung erleichtern. Für die Angebotsabgabe sind diese Vordrucke bindend und wie die restlichen Formulare von den Vertragsunterlagen (siehe auch Angebotsaufforderung) zwingend zu verwenden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: Fahrgestell
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes Starnberg beschafft nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes Starnberg beschafft nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien FwZR) einen Versorgungslastkraftwagen - V-LKW (Neufahrzeug). Das ausgeschriebene Fahrzeug muss zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der Vorgegebenen, im Schwerpunkt funktionalen, Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Leistungsbeschreibung soll die Erstellung des Angebotes und die anschließende Auswertung erleichtern. Für die Angebotsabgabe sind diese Vordrucke bindend und wie die restlichen Formulare von den Vertragsunterlagen (siehe auch Angebotsaufforderung) zwingend zu verwenden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Postleitzahl: 82319
Stadt: Starnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Starnberg🏙️
Dauer: 20 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Endes: 2028-02-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätspunkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-10 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-10 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-06-10 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-04 16:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsprüfung fest, dass bestimmte Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise fehlen, so kann er diese bis zum Ablauf...”
Zusätzliche Informationen
Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsprüfung fest, dass bestimmte Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise fehlen, so kann er diese bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmender Nachfrist bei dem Bieter anfordern, soweit dies nicht nach den gesetzlichen Vorgaben oder nach den Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist.
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Diese Nachforderungsmöglichkeit betrifft alle Anforderungen der Vergabeunterlagen einschließlich der Erklärungen und Nachweise zur Eignung. Außerdem kann der Auftraggeber auch ohne besonderen Anlass weitere Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise einschließlich Erklärungen und Nachweise zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Nachweis über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen.
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Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebots, solchen Anforderungen unverzüglich nachzukommen. Reicht ein Bieter die geforderten Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Ein Anspruch der Bieter auf Gewährung der Möglichkeit zur Nachreichung von Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweisen besteht nicht.
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Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung ab:
Nachweis einer Berufs- oder/ und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung ab:
Nachweis einer Berufs- oder/ und Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen übersenden.
Geforderte Mindeststandards: Vorliegende Versicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3000000 €, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300000 € (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
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Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrages, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen zu benennen (Formblatt L235)
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt mittels Eigenerklärung, dass er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt mittels Eigenerklärung, dass er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist ODER er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Den Angebotsunterlagen ist eine Referenzliste beizufügen, in der der Auftragnehmer nachweist, dass er in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe bereits...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Den Angebotsunterlagen ist eine Referenzliste beizufügen, in der der Auftragnehmer nachweist, dass er in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe bereits mind. drei Fahrzeuge des ausgeschriebenen Typs in Deutschland ausgeliefert hat.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Nicht präqualifizierte Unternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt L124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
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Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html;https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html;https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html).
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Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
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Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen:
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht)
- Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben.
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Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:
- Referenznachweise
- Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
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Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
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Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind.
“Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden,...”
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 090-321574 (2026-05-08)