- Mehrzweckgeräteträger mit Kommunalhydraulik - Motorleistung mind. 200 KW - Geräteantrieb über Frontzapfwelle und Kommunalhydraulik - Aufnahme und Betrieb von Front- und Heckaufbaugeräten - Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, um in der Winterperiode ein > 4,5 m³ Aufsatzstreugerät/FS30 und einen Frontschneepflug (ca.1,1 t / Frontanbau), sowie in Einzelfällen statt Frontschneepflug eine Frässchleuder (bis ca. 1,7 t / Frontanbau) aufzunehmen. Im Sommereinsatz soll die hier ausgeschriebene Mähkombination (zeitw. mit Heckenschere) betrieben werden. Ein Torsionsrahmen für den Lastenausgleich ist bei Erfordernis einzuplanen! - Im Fahrerhaus werden 1 / 12 Volt Steckdose und 2 / 24 Volt Steckdosen (für Mähgerät und Aufsatzstreuer) sowie die genormte Schnittstelle für die An-/Aufbaugeräte (UES 6) benötigt - Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Mehrzweckgeräteträger mit Frontmähgerät SM Neubrandenburg
Referenznummer: 126274
Kurze Beschreibung:
- Mehrzweckgeräteträger mit Kommunalhydraulik
- Motorleistung mind. 200 KW
- Geräteantrieb über Frontzapfwelle und Kommunalhydraulik
- Aufnahme und Betrieb von Front- und Heckaufbaugeräten
- Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, um in der Winterperiode ein > 4,5 m³
Aufsatzstreugerät/FS30 und einen Frontschneepflug (ca.1,1 t / Frontanbau), sowie in Einzelfällen
statt Frontschneepflug eine Frässchleuder (bis ca. 1,7 t / Frontanbau) aufzunehmen.
Im Sommereinsatz soll die hier ausgeschriebene Mähkombination (zeitw. mit Heckenschere)
betrieben werden. Ein Torsionsrahmen für den Lastenausgleich ist bei Erfordernis einzuplanen!
- Im Fahrerhaus werden 1 / 12 Volt Steckdose und 2 / 24 Volt Steckdosen (für Mähgerät und
Aufsatzstreuer) sowie die genormte Schnittstelle für die An-/Aufbaugeräte (UES 6) benötigt
- Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des
Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen.
- Mehrzweckgeräteträger mit Kommunalhydraulik
- Motorleistung mind. 200 KW
- Geräteantrieb über Frontzapfwelle und Kommunalhydraulik
- Aufnahme und Betrieb von Front- und Heckaufbaugeräten
- Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, um in der Winterperiode ein > 4,5 m³
Aufsatzstreugerät/FS30 und einen Frontschneepflug (ca.1,1 t / Frontanbau), sowie in Einzelfällen
statt Frontschneepflug eine Frässchleuder (bis ca. 1,7 t / Frontanbau) aufzunehmen.
Im Sommereinsatz soll die hier ausgeschriebene Mähkombination (zeitw. mit Heckenschere)
betrieben werden. Ein Torsionsrahmen für den Lastenausgleich ist bei Erfordernis einzuplanen!
- Im Fahrerhaus werden 1 / 12 Volt Steckdose und 2 / 24 Volt Steckdosen (für Mähgerät und
Aufsatzstreuer) sowie die genormte Schnittstelle für die An-/Aufbaugeräte (UES 6) benötigt
- Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des
Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦 Beschreibung
Interne Kennung: 126274
Postleitzahl: 17033
Stadt: Neubrandenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mecklenburgische Seenplatte
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-14 10:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-14 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-07-14 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-08 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung § 45 (1) Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 (4) Nr. 2 VgV Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen § 46 (3) Nr. 1 VgV
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers..
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen § 46 (3) Nr. 1 VgV
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers..
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Fachkräfte § 46 (3) Nr. 2 VgV
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fachkräfte § 46 (3) Nr. 2 VgV
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausstattung § 46 (3) Nr. 9 VgV
Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unterauftragnehmer § 46 (3) Nr 10 VgV
Angabe, welche Teile des Auftrags der AN als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz,
§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz,
§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51010001000-80:
Abteilung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle der Vergabekammern
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385-588 15164📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 112-403582 (2026-06-11)