Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber ermittelt werden, macht der Auftraggeber von der Möglichkeit gem. § 51 Abs. 1 VgV Gebrauch, die Zahl der Teilnehmer zu reduzieren. Es werden maximal fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Erfüllen mehr als fünf Bewerber sämtliche Mindestanforderungen für die Eignung, wird nach der Summe erreichter Eignungspunkte ermittelt, welche fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
1. Umsätze im Bereich Patientenportal
Die durchschnittlichen Jahresumsätze der Bewerber im Bereich Patientenportal werden bei der Ermittlung der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wie folgt bepunktet:
- Durchschnittlich unter 1. Mio. € (netto) = 0 Punkte
- Durchschnittlich gleich/größer 1. Mio. € unter 1,5 Mio. € (netto) = 1 Punkt
- Durchschnittlich gleich/größer 1,5 Mio. € unter 2. Mio. € (netto) = 2 Punkte
- Durchschnittlich gleich/größer 2 Mio. € unter 3. Mio. € (netto) = 3 Punkte
- Durchschnittlich gleich/größer 3. Mio. € (netto) = 4 Punkte
2. Referenzen
Für Referenzen können die Bewerber ebenfalls Eignungspunkte erzielen. Bepunktet werden die Referenzen danach, wie viele der nachstehenden Kriterien je Referenz erfüllt werden. Je Kriterium kann ein Eignungspunkt erreicht werden:
- Referenzgeber ist der Versorgungsstufe Basisversorgung zugeordnet: 1 Punkt
- Referenzgeber ist ein Krankenhaus mit maximal 250 Betten für die
stationäre Behandlung von Patienten: 1 Punkt
- Die Referenzleistung erfüllt alle Muss-Kriterien der Leistungserbringung
gem. Unterlage 09 („Mindestanforderungen an die Leistungserbringung“): 1 Punkt
- Das referenzgegenständliche Patientenportal wurde an das KIS iMedOne
angebunden: 1 Punkt
Es werden die „besten“ drei Referenzen der Bewerber berücksichtigt. Bewerber können hierdurch 12 Eignungspunkte erreichen.
3. Ermittlung der Gesamteignungspunktzahl und Vorgehen bei Gleichstand
Die Gesamteignungspunktzahl der Bewerber wird durch die Addition der Eignungspunkte aus den Bereichen „Umsätze im Bereich Patientenportal“ und „Referenzen“ addiert; maximal können auf diese Weise 16 Eignungspunkte erzielt werden.
- Liegen hiernach auf Eignungsrang fünf mehrere Bewerber mit derselben Eignungspunktzahl, wird unter diesen Bewerbern die jeweils nächstbeste Referenz (welche gleichzeitig die Mindestanforderungen der Beschreibung des Referenzprojekts, des Auftragswerts und des Ausführungszeitraums erfüllt; „berücksichtigungsfähige Referenzen“) nach vorstehendem Wertungsmaßstab berücksichtigt, bis kein Gleichstand mehr besteht.
- Besteht für die betreffenden Bewerber auch nach Berücksichtigung sämtlicher jeweils vorgelegter berücksichtigungsfähiger Referenzen weiterhin ein Gleichstand, gilt der Bewerber als geeigneter, welcher mehr Referenzen vorgelegt hat, welche die Mussanforderungen der Leistungserbringung nach Unterlage 09 erfüllen.
- Besteht auch noch hiernach ein Gleichstand gilt der Bewerber als geeigneter, welcher mehr Referenzen vorgelegt hat, bei denen das Patientenportal an das KIS iMedOne angebunden wurde.
- Besteht auch hiernach ein Gleichstand zwischen mehreren Bewerbern auf dem fünften Rang, ergeht ein Losentscheid darüber, welcher der betreffenden Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.