##Lieferung und Installation der Bühnenbeleuchtung im Rahmen der Sanierung des Otfried-Müller-Hauses -Junge Theater- Hospitalstraße 6 / 37073 Göttingen Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen am Otfried-Müller-Haus in Göttingen wird die Bühnenbeleuchtungsanlage des Jungen Theater svollständig erneuert, um einen flexiblen Proben- und Vorstellungsbetrieb sowie Gastspiele mit moderner Technik zu ermöglichen. Die Leistung umfasst eine Bühnenbeleuchtungsanlage mit Effektgeräten, dimmbarer LED-Saalbeleuchtung, Arbeits- und Blaulicht, ThruPower-Dimmermodulen für diverse Lasten sowie ein sternförmiges Lichtdatennetzwerk (DMX512 und Ethernet) mit Versatzkästen, Netzwerkknoten und Gateways. Ergänzt werden Haupt- und Unterverteilungen, neue Lichtsteuerkonsolen sowie ein Kabel- und Leitungsnetz aus halogenfreien Energiekabeln und Cat7-Datenleitungen auf bühnentauglichen Verlegesystemen. ##wesentliche Ausführungsarbeiten sind: #4 St. ELT-Verteiler; #1 St. Dimmeranlage mit 138 Dimmer- u. Schaltmodulen; #1 St. Lichtstellpult mit 2 St. Nebenpultsteuerungen; #2 St. Netzwerkschränke 42 HE mit aktiven u. passiven Komponenten; #59 St. Versatzkästen; #ca. 10000 m halogenfreie Kabel und Leitungen; #ca. 5500 m Datenkabel; #ca. 400 m Kabelrinne u. Kabelleiter; #ca. 280 m Stahlpanzerrohr; #39 St. Arbeits- u. Blaulichtleuchten; #34 St. Saallichtleuchten; #19 St. Bühnenscheinwerfer #div. Installationsmaterial, Bohrungen u. Brandschottungen ## Erstellung der Werk- und Montageplanungen ##Hinweis: Die Montagearbeiten auf der Baustelle sind -nach Freigabe der Werk- und Montageplanungen durch die AG- ab dem 18.12.2026 vorzusehen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Installation Bühnenbeleuchtung
Referenznummer: 68_2026
Kurze Beschreibung:
“##Lieferung und Installation der Bühnenbeleuchtung im Rahmen der Sanierung des Otfried-Müller-Hauses
-Junge Theater- Hospitalstraße 6 / 37073 Göttingen
Im...”
Kurze Beschreibung
##Lieferung und Installation der Bühnenbeleuchtung im Rahmen der Sanierung des Otfried-Müller-Hauses
-Junge Theater- Hospitalstraße 6 / 37073 Göttingen
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen am Otfried-Müller-Haus in Göttingen wird die Bühnenbeleuchtungsanlage des Jungen Theater svollständig erneuert, um einen flexiblen Proben- und Vorstellungsbetrieb sowie Gastspiele mit moderner Technik zu ermöglichen.
Die Leistung umfasst eine Bühnenbeleuchtungsanlage mit Effektgeräten, dimmbarer LED-Saalbeleuchtung, Arbeits- und Blaulicht, ThruPower-Dimmermodulen für diverse Lasten sowie ein sternförmiges Lichtdatennetzwerk (DMX512 und Ethernet) mit Versatzkästen, Netzwerkknoten und Gateways.
Ergänzt werden Haupt- und Unterverteilungen, neue Lichtsteuerkonsolen sowie ein Kabel- und Leitungsnetz aus halogenfreien Energiekabeln und Cat7-Datenleitungen auf bühnentauglichen Verlegesystemen.
##wesentliche Ausführungsarbeiten sind:
#4 St. ELT-Verteiler;
#1 St. Dimmeranlage mit 138 Dimmer- u. Schaltmodulen;
#1 St. Lichtstellpult mit 2 St. Nebenpultsteuerungen;
#2 St. Netzwerkschränke 42 HE mit aktiven u. passiven Komponenten;
#59 St. Versatzkästen;
#ca. 10000 m halogenfreie Kabel und Leitungen;
#ca. 5500 m Datenkabel;
#ca. 400 m Kabelrinne u. Kabelleiter;
#ca. 280 m Stahlpanzerrohr;
#39 St. Arbeits- u. Blaulichtleuchten;
#34 St. Saallichtleuchten;
#19 St. Bühnenscheinwerfer
#div. Installationsmaterial, Bohrungen u. Brandschottungen
## Erstellung der Werk- und Montageplanungen
##Hinweis:
Die Montagearbeiten auf der Baustelle sind -nach Freigabe der Werk- und Montageplanungen durch die AG- ab dem 18.12.2026 vorzusehen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bühnen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 778 168 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“##Lieferung und Installation der Bühnenbeleuchtung im Rahmen der Sanierung des Otfried-Müller-Hauses
-Junge Theater- Hospitalstraße 6 / 37073...”
Beschreibung der Beschaffung
##Lieferung und Installation der Bühnenbeleuchtung im Rahmen der Sanierung des Otfried-Müller-Hauses
-Junge Theater- Hospitalstraße 6 / 37073 Göttingen
##Das Bauvorhaben sieht die Sanierung des in Teilen denkmalgeschützten Otfried-Müller-Hauses und des ebenfalls in Teilen denkmalgeschützten Saalbaus vor. Der neuere, nicht geschützte Anbau wird abgerissen und durch einen neuen Anbau ersetzt. Das Gebäude steht seit Sommer 2019 leer, es ist nicht mehr in Betrieb und weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Der Bauteil Villa Otfried-Müller-Haus wurde in einer Mischung aus Mauerwerksbauweise (Keller- und Erdgeschoss) und Fachwerkbauweise (Ober- und Dachgeschoss) erstellt und weist eine Dachkonstruktion aus in der Mehrzahl bauzeitlichen Holzbalken auf. Die Decken über dem Kellergeschoss sind gemauerte Gewölbedecken und in kleinen Bereichen Holzbalkendecken. Der Saalbau besteht aus massiven Außenmauern mit einer Holzbalkendecke zum Dachraum. Die Dachkonstruktion ist eine Sprengwerkkonstruktion aus bauzeitlichen Holzbalken. Das Kellergeschoss unter dem Saal hat eine gemauerte Gewölbedecke. Die Villa besteht aus 2 Geschossen über dem Kellergeschoss und wird in der Mitte mit einem über die Geschosse durchgehenden Treppenhaus erschlossen. Der Saalbau besteht aus einem hohen Geschoss über dem Kellergeschoss, welches ungefähr die Höhe von 2 Geschossen der Villa aufweist.
#Anbau: Der neue Anbau wird als Massivbau, hauptsächlich mit Spannbetonhohldielen als Deckenkonstruktion und mit einem üblichen Holzdachstuhl neu erstellt. Dieser Anbau wird aus einem Kellergeschoss und 2 Obergeschossen bestehen, erschlossen durch ein Treppenhaus, welches vom Keller bis in das 2. Obergeschoss reicht. Die Geschosshöhen in den Räumen des Gebäudes sind unterschiedlich. Die Höhen des Gebäudes sind den Vermesserplänen aus dem 3D-Laseraufmaß in der Anlage zu entnehmen. Die Beleuchtungs- und Heizungsanlagen des Gebäudes sind nicht mehr funktionsfähig.
##Das Gebäude liegt in Ortskernlage der Stadt Göttingen, Hospitalstrasse 6, 37073 Göttingen. Vorgelagert zu dem Gebäude in östlicher und nördlicher Richtung befindet sich ein großer L-förmiger asphaltierter Platz „Am Wochenmarkt“.
##Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen:
#Das Halten auf dem Baustellengelände ist nur zum Aus- und Einladen zulässig. Parkplätze auf der Baustelle werden nicht gestellt. Es ist Sache jedes Unternehmers, für seine Parkplätze zu sorgen. Der Platz „Am Wochenmarkt“ darf ebenfalls nicht als Parkplatz genutzt werden, über den Platz „Am Wochenmarkt“ führt eine Feuerwehrzufahrt, die immer offengehalten werden muss.
#Der Wochenmarkt ist in einer Belastungsklasse BK 1,0 gebaut worden. Dieses entspricht einer maximalen Achslast von 10to bei maximal 40to zulässigem Gesamtgewicht. Diese Grenzen sind in jedem Fall einzuhalten.
##wichtiger Hinweis:
#Die Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen in den Innenräumen des zu sanierenden Objekts sind eingeschränkt; diesbezüglich wird betreffend Art, Lage, Maße und auf die Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnis verwiesen.
#Während des Ausführungszeitraums ist mit gewerkeübergreifenden Arbeiten im Gebäude zu rechnen
##wesentliche Ausführungsarbeiten sind:
#4 St. ELT-Verteiler;
#1 St. Dimmeranlage mit 138 Dimmer- u. Schaltmodulen;
#1 St. Lichtstellpult mit 2 St. Nebenpultsteuerungen;
#2 St. Netzwerkschränke 42 HE mit aktiven u. passiven Komponenten;
#59 St. Versatzkästen;
#ca. 10000 m halogenfreie Kabel und Leitungen;
#ca. 5500 m Datenkabel;
#ca. 400 m Kabelrinne u. Kabelleiter;
#ca. 280 m Stahlpanzerrohr;
#39 St. Arbeits- u. Blaulichtleuchten;
#34 St. Saallichtleuchten;
#19 St. Bühnenscheinwerfer
#div. Installationsmaterial, Bohrungen u. Brandschottungen
## Erstellung der Werk- und Montageplanungen
Hinweis:
Die Montagearbeiten auf der Bestelle sind nach Freigabe der Werk- und Montageplanungen durch die AG ab dem 18.12.2026 vorzusehen.
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Zusätzliche Informationen:
“##Die Preise für die meisten Bauprodukte haben sich wieder stabilisiert, so dass die Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und...”
Zusätzliche Informationen
##Die Preise für die meisten Bauprodukte haben sich wieder stabilisiert, so dass die Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zum 30. Juni 2023 ausgelaufen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Stabilisierung in den nächsten Monaten trotz der derzeit bestehenden Spannungen und der Sicherheitslage im Nahen Osten weiter anhalten dürfte. Die Rückkehr zum Regelverfahren (Einheitspreisvertrag) ist daher auch bei diesem Ausschreibungsverfahren derzeit noch gerechtfertigt.
##Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-11 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-11 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Göttingen Zentrale Vergabestelle Zimmer 102 #Hiroshimaplatz 14 #37083 Göttingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsabgabe erfolgt nach Maßgabe des § 11 Abs. 4, Abs. 6 VOB/AEU. # Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a Satz 1 Nr. 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a Satz 1 Nr. 2 VOB/AEU abzugeben:
#a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022,2023,2024, ggfls. 2025), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei Bieter/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bieter/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bieter/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
#b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
#c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
#d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
#e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. #Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt
124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache
beizubringen.
#Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
#a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen;
#b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
#c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen(soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
#d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt das bietende Unternehmen im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, behält sich die Auftraggeberin vor, zu verlangen, dass bietendes Unternehmen und diese Unternehmen (Eignungsleihende) gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d Abs. 2 VOB/AEU). Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“##Geforderte Mindeststandards: Das bietende Unternehmen hat folgende Angaben zu machen:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
##Geforderte Mindeststandards: Das bietende Unternehmen hat folgende Angaben zu machen:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung): — mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden, 1,0 Mio. EUR für Sach-und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist spätestens vor Auftragserteilung durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung
zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorliegt, kann der Nachweis vorläufig durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den
Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 6a Satz 1 Nr. 1 VOB/AEU abzugeben:
#1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 6a Satz 1 Nr. 1 VOB/AEU abzugeben:
#1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
#Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
##Ferner:
#1.2.0) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen:
#1.2.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB/VOB/A-EU (Formblatt 124a)
#1.2.2) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a Satz 1 Nr. 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a Satz 1 Nr. 3 VOB/A_EU beizufügen:
#a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren (§ 6a Satz 2 Nr. 1a) Satz 2 VOB/A_EU) Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
#b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
#c) Bei Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233).
#Ferner:
Spätestens vor Auftragserteilung ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
##Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
#a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bau- bzw. Dienstleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch in diesem Fall einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die mehr als 5 Jahre zurückliegen.
#b) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
#c) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann;
#d) Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“#Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung = 5% der Auftragssumme.
#Sicherheitsleistung für etwaige Mängelansprüche = 3% der Auftragssumme
##Ergänzung...”
Geforderte Kautionen und Garantien
#Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung = 5% der Auftragssumme.
#Sicherheitsleistung für etwaige Mängelansprüche = 3% der Auftragssumme
##Ergänzung zu Ziff. 5 der Besonderen Vertragsbedingungen: Als Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B) wird der Ablauf der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche vereinbart.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Werden Rechnungen elektronisch gestellt (eRechnung), sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
##Die elektronische Rechnung ist in einem...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Werden Rechnungen elektronisch gestellt (eRechnung), sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
##Die elektronische Rechnung ist in einem Datenaustauschstandard auszustellen, das der europäischen Norm EN 16931-1:2017 und einer der in dem Anhang zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1870 genannten Syntaxen entspricht, und
#a) ein durch den Rechnungsempfänger vorgegebenes Identifikationskennzeichen (Leitweg-ID),
#b) die Zahlungsbedingungen,
#c) die Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
#d) eine E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
#e) die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthält.
##Elektronische Rechnungen, bei denen die Voraussetzungen, insbesondere nach §§ 14, 14 a des
Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht erfüllt sind, können unverzüglich zurückgewiesen werden.
#Sie gelten im Falle der Zurückweisung als nicht zugegangen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Tariftreueverpflichtung nach § 4 NTVergG”
“#1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. 5.1.12 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist...”
#1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. 5.1.12 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient avasign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/ava_arbeitsschritte-avasign.html .
#2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/ Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16).
#3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
#4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet.
#5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/ Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Bietende Unternehmen verpflichten sich mit der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals ( https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/nachrichten_tender.html ) für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen zu nutzen; etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 03.06.2026 - 12:00 Uhr über das Vergabeportal
(https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html) gestellt werden.
Später eingehende Fragen werden unbeschadet des § 12a Abs.3 VOB/AEU grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
#6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 16 Nr. 2 VOB/A_EU).
#7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
#8) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. #(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. #(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. #(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. #§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 084-298800 (2026-04-28)