Im Rahmen der Mittagsverpflegung werden den Schüler/Innen täglich ca. 280 Mittagessen in zwei Menüs (Hauptmahlzeiten) angeboten. Aus ethischen Gründen muss eines der Menüs stets aus vegetarischen Zutaten bestehen. Das Verpflegungsangebot richtet sich nach den Grundlagen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und damit nach dem „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ in seiner gültigen Fassung. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essensportionen ist ein auf Prognosen beruhender Schätzwert und veränderbar. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage. Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Mittagsverpflegung werden den Schüler/Innen täglich ca. 280 Mittagessen in zwei Menüs (Hauptmahlzeiten) angeboten. Aus ethischen Gründen muss eines der Menüs stets aus vegetarischen Zutaten bestehen.
Das Verpflegungsangebot richtet sich nach den Grundlagen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und damit nach dem „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ in seiner gültigen Fassung. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essensportionen ist ein auf Prognosen beruhender Schätzwert und veränderbar. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage.
Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind.
Im Rahmen der Mittagsverpflegung werden den Schüler/Innen täglich ca. 280 Mittagessen in zwei Menüs (Hauptmahlzeiten) angeboten. Aus ethischen Gründen muss eines der Menüs stets aus vegetarischen Zutaten bestehen.
Das Verpflegungsangebot richtet sich nach den Grundlagen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und damit nach dem „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ in seiner gültigen Fassung. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essensportionen ist ein auf Prognosen beruhender Schätzwert und veränderbar. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage.
Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schulmahlzeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbergischer Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberbergischer Kreis - Der Landrat - Amt 10 Hauptamt
Postanschrift: Moltkestr. 42
Postleitzahl: 51643
Postort: Gummersbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.obk.de🌏
E-Mail: alke.kaminetzki@obk.de📧
Telefon: +49 2261/88-1008📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E99737918🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E99737918🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-07 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 070-208297
ABl. S-Ausgabe: 70
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Mittagsverpflegung werden den Schüler/Innen täglich ca. 280 Mittagessen in zwei Menüs (Hauptmahlzeiten) angeboten. Aus ethischen Gründen muss eines der Menüs stets aus vegetarischen Zutaten bestehen.
Das Verpflegungsangebot richtet sich nach den Grundlagen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und damit nach dem „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ in seiner gültigen Fassung. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essensportionen ist ein auf Prognosen beruhender Schätzwert und veränderbar. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage.
Das Verpflegungsangebot richtet sich nach den Grundlagen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und damit nach dem „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ in seiner gültigen Fassung. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essensportionen ist ein auf Prognosen beruhender Schätzwert und veränderbar. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage.
Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind.
Im Rahmen der Mittagsverpflegung werden den Schüler/Innen täglich ca. 280 Mittagessen in zwei Menüs (Hauptmahlzeiten) angeboten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option auf dreimalige Vertragsverlängerung um jeweils ein Schuljahr, d.h. für die Schuljahre 2024/25, 2025/26, 2026/27. Die Verlängerung wird dem Unternehmer vom Kreis schriftlich bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres (31.01.2024; 31.01.2025; 31.01.2026) mitgeteilt. Ohne schriftliche Mitteilung des Kreises endet der Vertrag automatisch zum letztgenannten Zeitpunkt.
Es besteht die Option auf dreimalige Vertragsverlängerung um jeweils ein Schuljahr, d.h. für die Schuljahre 2024/25, 2025/26, 2026/27. Die Verlängerung wird dem Unternehmer vom Kreis schriftlich bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres (31.01.2024; 31.01.2025; 31.01.2026) mitgeteilt. Ohne schriftliche Mitteilung des Kreises endet der Vertrag automatisch zum letztgenannten Zeitpunkt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Helen-Keller-Schule und Hugo-Kükelhaus-Schule, Fritz-Rau-Str. 1, 51674 Wiehl
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Zulassung nach EU-Hygienerecht (Zulassung nach Verordnungen(EG) 852/2004 und 853/2004 oder aktueller)
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
3. - Bescheinigung(en) (Zertifizierungen) nach Art. 29 EG-ÖOK-BASIS-VERORDNUNG Nr. 834/2007, auch „EG-Öko-Verordnung“ genannt
- Bescheinigung (Zertifizierung) auf Basis des DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung
Die Bieter können als Nachweis auch gleichwertige Zertifikate einreichen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Dies bedeutet, dass der Bieter entsprechende Unterlagen einzureichen hat, aus welchen eine Gleichwertigkeit der Zertifikate zu den angeforderten Unterlagen nachvollziehbar ist.
Die Bieter können als Nachweis auch gleichwertige Zertifikate einreichen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Dies bedeutet, dass der Bieter entsprechende Unterlagen einzureichen hat, aus welchen eine Gleichwertigkeit der Zertifikate zu den angeforderten Unterlagen nachvollziehbar ist.
Die v.g. Bescheinigungen können bereits bei Angebotsabgabe eingereicht werden. Sollte der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsphase nicht über die geforderten Zertifikate verfügen, so können diese auch erst nach der Zuschlagserteilung vorgelegt werden, und zwar unter folgender Maßgabe:
Die v.g. Bescheinigungen können bereits bei Angebotsabgabe eingereicht werden. Sollte der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsphase nicht über die geforderten Zertifikate verfügen, so können diese auch erst nach der Zuschlagserteilung vorgelegt werden, und zwar unter folgender Maßgabe:
Die Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung (en) (Zertifizierung(en)) nach der EG-Öko-Verordnung/ auf Basis des „DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ unaufgefordert zu erbringen.
Die Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung (en) (Zertifizierung(en)) nach der EG-Öko-Verordnung/ auf Basis des „DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ unaufgefordert zu erbringen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Ausstellung der Bescheinigung (en) (Zertifizierung (en)) spätestens nach Ablauf von 3 Monaten ab Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen.
Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zum Nachweis über die Beantragung bzw. die erfolgreiche Zertifizierung nach, so kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
mind. 3.000.000,-€ Euro für Personen-/Sachschäden
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers – insbesondere im Bereich der Verpflegung geistig behinderter bzw. schwerst-mehrfach behinderter Kinder und Jugendlicher (soweit vorhanden)
1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers – insbesondere im Bereich der Verpflegung geistig behinderter bzw. schwerst-mehrfach behinderter Kinder und Jugendlicher (soweit vorhanden)
2. Erst- und Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
3. Nachweis einer Hygieneschulung
4. alle 2 Jahre Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:30
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Warmhaltezeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bioanteil
Menüzyklus des Speiseplans
Produkte aus fairem Handel
Eier und Eiprodukte
Preis (Gewichtung): 50 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 070-208297 (2023-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 744 320 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge