Die Stadt Brandis liegt im Landkreis Leipzig und dort etwa 20 km östlich von Leipzig in der Leipziger Tieflandsbucht. Die Stadt Brandis kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Die erste Erwähnung erfolgte im Jahr 1121. Im Jahr 2021 erfolgte mithin bereits die 900 Jahrfeier. Die Stadt Brandis ist eine in jeder Hinsicht aufstrebende Stadt. Insofern ist unter anderem zu nennen, dass die Stadt Brandis im Jahr 2014 als erste Kommune den Wettbewerb „Innovationskommune Sachsen“ gewonnen hat und seitdem viele Projekte zur Verwaltungsmodernisierung umsetzte. Die Nähe zur Stadt Leipzig und die sehr gute verkehrstechnische Erreichbarkeit führen zu einem weiteren Wachstum der Kernstadt und der Ortsteile aber auch des Umlandes. Dies gilt vor allem für Familien mit schulpflichtigen Kindern. Die Stadt verfügt über einen Schulstandort/Campus mit einer Grundschule, einer Oberschule und einem Gymnasium mit einem zentralen Mensabereich. Derzeit wird ein Anbau für den Hort der Grundschule und eine Erweiterung der Oberschule geplant. Für diesen Schulstandort wird hiermit die tägliche Versorgung mit Mittagessen an Gymnasium, Oberschule und Grundschule einschließlich Hort am Campusstandort in der zentralen Mensa in Brandis für den Zeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2027 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-29.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für Schulen
Referenznummer: 02/2023
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Brandis liegt im Landkreis Leipzig und dort etwa 20 km östlich von Leipzig in der Leipziger Tieflandsbucht. Die Stadt Brandis kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Die erste Erwähnung erfolgte im Jahr 1121. Im Jahr 2021 erfolgte mithin bereits die 900 Jahrfeier.
Die Stadt Brandis ist eine in jeder Hinsicht aufstrebende Stadt. Insofern ist unter anderem zu nennen, dass die Stadt Brandis im Jahr 2014 als erste Kommune den Wettbewerb „Innovationskommune Sachsen“ gewonnen hat und seitdem viele Projekte zur Verwaltungsmodernisierung umsetzte.
Die Nähe zur Stadt Leipzig und die sehr gute verkehrstechnische Erreichbarkeit führen zu einem weiteren Wachstum der Kernstadt und der Ortsteile aber auch des Umlandes. Dies gilt vor allem für Familien mit schulpflichtigen Kindern.
Die Stadt verfügt über einen Schulstandort/Campus mit einer Grundschule, einer Oberschule und einem Gymnasium mit einem zentralen Mensabereich. Derzeit wird ein Anbau für den Hort der Grundschule und eine Erweiterung der Oberschule geplant.
Für diesen Schulstandort wird hiermit die tägliche Versorgung mit Mittagessen an Gymnasium, Oberschule und Grundschule einschließlich Hort am Campusstandort in der zentralen Mensa in Brandis für den Zeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2027 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr ausgeschrieben.
Die Stadt Brandis liegt im Landkreis Leipzig und dort etwa 20 km östlich von Leipzig in der Leipziger Tieflandsbucht. Die Stadt Brandis kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Die erste Erwähnung erfolgte im Jahr 1121. Im Jahr 2021 erfolgte mithin bereits die 900 Jahrfeier.
Die Stadt Brandis ist eine in jeder Hinsicht aufstrebende Stadt. Insofern ist unter anderem zu nennen, dass die Stadt Brandis im Jahr 2014 als erste Kommune den Wettbewerb „Innovationskommune Sachsen“ gewonnen hat und seitdem viele Projekte zur Verwaltungsmodernisierung umsetzte.
Die Nähe zur Stadt Leipzig und die sehr gute verkehrstechnische Erreichbarkeit führen zu einem weiteren Wachstum der Kernstadt und der Ortsteile aber auch des Umlandes. Dies gilt vor allem für Familien mit schulpflichtigen Kindern.
Die Stadt verfügt über einen Schulstandort/Campus mit einer Grundschule, einer Oberschule und einem Gymnasium mit einem zentralen Mensabereich. Derzeit wird ein Anbau für den Hort der Grundschule und eine Erweiterung der Oberschule geplant.
Für diesen Schulstandort wird hiermit die tägliche Versorgung mit Mittagessen an Gymnasium, Oberschule und Grundschule einschließlich Hort am Campusstandort in der zentralen Mensa in Brandis für den Zeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2027 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für Schulen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-01 📅
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 168-526358
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Brandis liegt im Landkreis Leipzig und dort etwa 20 km östlich von Leipzig in der Leipziger Tieflandsbucht. Die Stadt Brandis kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Die erste Erwähnung erfolgte im Jahr 1121. Im Jahr 2021 erfolgte mithin bereits die 900 Jahrfeier.
Die Stadt Brandis liegt im Landkreis Leipzig und dort etwa 20 km östlich von Leipzig in der Leipziger Tieflandsbucht. Die Stadt Brandis kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Die erste Erwähnung erfolgte im Jahr 1121. Im Jahr 2021 erfolgte mithin bereits die 900 Jahrfeier.
Die Stadt Brandis ist eine in jeder Hinsicht aufstrebende Stadt. Insofern ist unter anderem zu nennen, dass die Stadt Brandis im Jahr 2014 als erste Kommune den Wettbewerb „Innovationskommune Sachsen“ gewonnen hat und seitdem viele Projekte zur Verwaltungsmodernisierung umsetzte.
Die Stadt Brandis ist eine in jeder Hinsicht aufstrebende Stadt. Insofern ist unter anderem zu nennen, dass die Stadt Brandis im Jahr 2014 als erste Kommune den Wettbewerb „Innovationskommune Sachsen“ gewonnen hat und seitdem viele Projekte zur Verwaltungsmodernisierung umsetzte.
Die Nähe zur Stadt Leipzig und die sehr gute verkehrstechnische Erreichbarkeit führen zu einem weiteren Wachstum der Kernstadt und der Ortsteile aber auch des Umlandes. Dies gilt vor allem für Familien mit schulpflichtigen Kindern.
Die Stadt verfügt über einen Schulstandort/Campus mit einer Grundschule, einer Oberschule und einem Gymnasium mit einem zentralen Mensabereich. Derzeit wird ein Anbau für den Hort der Grundschule und eine Erweiterung der Oberschule geplant.
Für diesen Schulstandort wird hiermit die tägliche Versorgung mit Mittagessen an Gymnasium, Oberschule und Grundschule einschließlich Hort am Campusstandort in der zentralen Mensa in Brandis für den Zeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2027 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr ausgeschrieben.
Für diesen Schulstandort wird hiermit die tägliche Versorgung mit Mittagessen an Gymnasium, Oberschule und Grundschule einschließlich Hort am Campusstandort in der zentralen Mensa in Brandis für den Zeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2027 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr ausgeschrieben.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Beschreibung der Optionen:
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Zusätzliche Informationen:
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brandis, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Mindeststandards:
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-10-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419970📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419971049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 168-526358 (2023-08-29)