Es ist geplant, in der Sporthalle einen Aufzug vom EG ins OG zu bauen. Dieser soll die Barrierefreiheit für Sportler und Besucher ermöglichen.
Wartungsverträge sind Bestandteil der Leistung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 08: Aufzug, Ersatzneubau Sporthalle Friedenshof I, Käthe-Kollwitz-Promenade 13 in Wismar
OV 12/2023”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen und Rolltreppen📦
Kurze Beschreibung:
“Es ist geplant, in der Sporthalle einen Aufzug vom EG ins OG zu bauen. Dieser soll die Barrierefreiheit für Sportler und Besucher...”
Kurze Beschreibung
Es ist geplant, in der Sporthalle einen Aufzug vom EG ins OG zu bauen. Dieser soll die Barrierefreiheit für Sportler und Besucher ermöglichen.
Wartungsverträge sind Bestandteil der Leistung
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 56 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen und Rolltreppen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Wismar, Rechtsamt Am Markt 1 23966 Wismar
Beschreibung der Beschaffung: Einbau Aufzug vom EG in das OG
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-14 📅
Datum des Endes: 2024-11-08 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eintragung Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen sind zur Angebotseröffnung vorzulegen:
- 213 Angebotsschreiben mit Leistungsverzeichnis
- 124 Eigenerklärung zur Eignung
- 221/222...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen sind zur Angebotseröffnung vorzulegen:
- 213 Angebotsschreiben mit Leistungsverzeichnis
- 124 Eigenerklärung zur Eignung
- 221/222 Angaben zur Preisermittlung
- 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
- Erklärungen zum vergaberechtlichen Mindestlohn
- 231 Vereinbarung Tariftreue
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-22
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYYC5
Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 142-453621 (2023-07-21)