Löschgruppenfahrzeug LF 10

Stadt Ilmenau

Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Feuerwehrwache im Ortsteil Stützerbach.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Feuerwehrwache im Ortsteil Stützerbach.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ilm-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ilmenau
Postanschrift: Am Markt 7
Postleitzahl: 98693
Postort: Ilmenau
Kontakt
Internetadresse: http://www.ilmenau.de 🌏
E-Mail: zvs@ilmenau.de 📧
Telefon: +49 3677600150 📞
Fax: +49 3677600510 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=280623 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe-suche.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-24 📅
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 205-643483
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
nicht öffentliche Sitzung

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ilmenau beabsichtigt entsprechend den örtlichen Erfordernissen den Kauf eines Löschruppenfahrzeug LF 10. Das Fahrzeug ist für die Feuerwache Stützerbach vorgesehen.
Das Löschruppenfahrzeug LF 10 ist ein Löschfahrzeug mit einer fest eingebauten, vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe (FPN), einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, das zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen einfacher Technischer Hilfeleistungen dient.
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Das angebotene Fahrzeug hat dem neusten Stand der Technik, denn genannten Normen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entsprechen.
Der Bieter hat durch entsprechende Beschreibungen, Nachweise oder Berechnungen zu belegen, dass er die grundlegenden technischen
Anforderungen gemäß der Leistungsbeschreibung einhalten kann.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 98693 Ilmenau, Ilm-Kreis, Thüringen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280623
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280623
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280623
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280623

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-02-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-12-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Ilmenau
Zi. 151
Am Markt 7
98693 Ilmenau
Zusätzliche Informationen: nicht öffentliche Sitzung

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.ilmenau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=280623 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe-suche.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361573321059 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Abschnit I.1
Postort: Ilmenau
Quelle: OJS 2023/S 205-643483 (2023-10-19)