Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird für LOS 1 die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Gründungjahr, Niederlassungen, Kommunikationsdaten)
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR)
- Erklärung über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (VHB 124 LD)
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat;
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird für LOS 2 die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Gründungjahr, Niederlassungen, Kommunikationsdaten)
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.