Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind.
Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der
vorgegebenen Gliederung einzureichen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
www.vergabe24.de.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften
hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist,
der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner
Mitgliedereiner Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher
betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Anfragen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die
genannten Vergabeplattform, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten
auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung
auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so
werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der
Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese
freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen
oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne
Fristverlängerung)