Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1)Der Bieter und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über eine Trägerzulassung gemäß §§ 176ff. SGB III i. V. m. der Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV) verfügen.
2) Folgende Eigenerklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben:
a. Angaben zu dem auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogenen Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (getrennt nach Geschäftsjahr)
b. Angaben zu mindestens einer vergleichbaren Referenz in den letzten 3 Jahren: Genaue Bezeichnung / Gegenstand des Auftrags, Auftragswert, Leistungszeitraum/-zeitpunkt, Name des privaten oder öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
c. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister: Registernummer und das zuständige Registergericht und eine Erklärung, dass im Bedarfsfall (Angebot gelangt in engere Wahl) entsprechender Nachweis vorgelegt wird.
d. Angaben zu Insolvenvefahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
e. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 vorliegen.
f. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung, dass Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden und im Bedarfsfall (Angebot gelangt in die engere Wahl) ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt wird.