Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Landkreises Uckermark - hier: JobAktiv Geschäftsstelle Prenzlau
Leistungsgegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung eines modularen Angebots zur Unterstützung der bildungs- oder arbeitsmarktorientierten Eingliederung.
Es werden folgende Leistungselemente ausgeführt:
- Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III),
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III),
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III).
Mit diesem Angebot verfolgt das Jobcenter Uckermark das Ziel erwerbsfähige Leistungsberechtigte des Rechtskreises SGB II aktiv und nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Landkreises Uckermark - hier: JobAktiv Geschäftsstelle...”
Titel
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Landkreises Uckermark - hier: JobAktiv Geschäftsstelle Prenzlau
521-EU-1-23-5-VgV
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Produkte/Dienstleistungen: Berufliche Wiedereingliederung📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung eines modularen Angebots zur Unterstützung der bildungs- oder arbeitsmarktorientierten...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung eines modularen Angebots zur Unterstützung der bildungs- oder arbeitsmarktorientierten Eingliederung.
Es werden folgende Leistungselemente ausgeführt:
- Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III),
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III),
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III).
Mit diesem Angebot verfolgt das Jobcenter Uckermark das Ziel erwerbsfähige Leistungsberechtigte des Rechtskreises SGB II aktiv und nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Berufliche Wiedereingliederung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Ort der Leistung: Uckermark🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Das Angebot ist am Geschäftsstellenstandort Prenzlau des Jobcenters Uckermark durchzuführen., 17291 Prenzlau”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für den Geschäftsstellenbereich Prenzlau sind insgesamt 15 Teilnehmerplätze vorzuhalten.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teilnehmerakquise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführung der Aktivierungsmodule
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): psychologische Begleitung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eingliederungsstrategie und Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz und Umsetzungsmodell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20%
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Bei einer erfolgreichen Durchführung des Angebots ist eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 31.12.2027...”
Beschreibung der Verlängerungen
Bei einer erfolgreichen Durchführung des Angebots ist eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 31.12.2027 endet.
Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, wenn der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 30.09.) oder der Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 30.06.) erklärt, von der Möglichkeit der Vertragsverlängerung keinen Gebrauch zu machen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Im Bedarfsfall ist eine Aufstockung um 5 weitere Teilnehmerplätze vorgesehen, so dass sich hieraus eine Maximalbesetzung des Angebots mit insgesamt 20...”
Beschreibung der Optionen
Im Bedarfsfall ist eine Aufstockung um 5 weitere Teilnehmerplätze vorgesehen, so dass sich hieraus eine Maximalbesetzung des Angebots mit insgesamt 20 Teilnehmern ergibt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zu Angaben zur Einholung des Gewerbezentralregister-Auszuges und zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zu Angaben zur Einholung des Gewerbezentralregister-Auszuges und zur Abfrage des Wettbewerbsregisters,
- fachbereichsbezogener Nachweis als zugelassener Träger, z.B. Nachweis Trägerzulassung nach § 176 SGB III i.V.m. § 443 Abs. 3 S. 3 SGB III
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Referenzen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Referenzen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Eigenerklärung Bezug zu Russland,
- Einreichen Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung,
- siehe Auftragsunterlagen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-21
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-21
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1692U
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWE)”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 155-494027 (2023-08-10)