Gegenstand der Vergabe sind die Bauleistungen der Gebäudeautomation für die Lüftungszentrale Mitte (LZ Mitte), die Lüftungszentrale Süd (LZ Süd) sowie die gebäudeautomationstechnischen Schnittstellen zwischen der Lüftungszentrale West (LZ West) und der LZ Mitte Zur Umsetzung des Projektes im Sinne einer bestmöglichen, aber gleichzeitig wirtschaftlich effizienten Losaufteilung wurden die Leistungen in zwei Haupt-Vergabepakete unterteilt: Das Los 1 umfasst die zu erbringenden Leistungen der Gebäudeautomation für die Lüftungszentrale Süd mit den Automationsschwerpunkten ISP 12 und 13 – Lüftungszentrale Süd und ISP 13.1 bis 13.4 – Entrauchung, während das Los 2 alle Leistungen der Gebäudeautomation für die Lüftungszentrale Süd enthält (Automationsschwerpunkte ISP 1 bis 4 – Lüftungszentrale Mitte und ISP 20 – Nebenräume Parkhaus (Bereich zwischen LZ Mitte und LZ West),
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-30.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Masterplan Hbf. FFM_Gebäudeautomation - Los 1 LZ-Süd, Los 2 LZ-Mitte,
Referenznummer: 26FEI85650
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe sind die Bauleistungen der Gebäudeautomation für die Lüftungszentrale Mitte (LZ Mitte), die Lüftungszentrale Süd (LZ Süd) sowie die gebäudeautomationstechnischen Schnittstellen zwischen der Lüftungszentrale West (LZ West) und der LZ Mitte
Zur Umsetzung des Projektes im Sinne einer bestmöglichen, aber gleichzeitig wirtschaftlich effizienten Losaufteilung wurden die Leistungen in zwei Haupt-Vergabepakete unterteilt:
Das Los 1 umfasst die zu erbringenden Leistungen der Gebäudeautomation für die Lüftungszentrale Süd mit den Automationsschwerpunkten ISP 12 und 13 – Lüftungszentrale Süd und ISP 13.1 bis 13.4 – Entrauchung, während das Los 2 alle Leistungen der Gebäudeautomation für die Lüftungszentrale Süd enthält (Automationsschwerpunkte ISP 1 bis 4 – Lüftungszentrale Mitte und ISP 20 – Nebenräume Parkhaus (Bereich zwischen LZ Mitte und LZ West),
Gegenstand der Vergabe sind die Bauleistungen der Gebäudeautomation für die Lüftungszentrale Mitte (LZ Mitte), die Lüftungszentrale Süd (LZ Süd) sowie die gebäudeautomationstechnischen Schnittstellen zwischen der Lüftungszentrale West (LZ West) und der LZ Mitte
Zur Umsetzung des Projektes im Sinne einer bestmöglichen, aber gleichzeitig wirtschaftlich effizienten Losaufteilung wurden die Leistungen in zwei Haupt-Vergabepakete unterteilt:
Das Los 1 umfasst die zu erbringenden Leistungen der Gebäudeautomation für die Lüftungszentrale Süd mit den Automationsschwerpunkten ISP 12 und 13 – Lüftungszentrale Süd und ISP 13.1 bis 13.4 – Entrauchung, während das Los 2 alle Leistungen der Gebäudeautomation für die Lüftungszentrale Süd enthält (Automationsschwerpunkte ISP 1 bis 4 – Lüftungszentrale Mitte und ISP 20 – Nebenräume Parkhaus (Bereich zwischen LZ Mitte und LZ West),
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: d457c110-20c9-4b87-ba98-1eed26d561df
Titel: Los 1 Erneuerung Gebäudeautomation LZ Süd
Beschreibung der Beschaffung:
Erneuerung Gebäudeautomation LZ Süd mit den ISP 12 und 13 – Lüftungszentrale Süd und ISP 13.1 bis 13.4 – Entrauchung.
Im Zuge der Maßnahme werden die Lüftungszentralen sowie die Heizungs- und Kältezentrale modernisiert und in eine einheitliche Gebäudeautomationsstruktur integriert.
Bei der Zuordnung der Schaltschränke ist zwischen Anlagenzuständigkeiten verschiedener Betreiber zu unterscheiden (DB InfraGo, DB Energie, VGF). Zusätzlich erfolgt eine Differenzierung der Einspeisung in Allgemeinversorgung (AV) und Sicherheitsversorgung (SV).
In größeren Technikzentralen wird jeweils ein AV- sowie ein SV-Informationsschwerpunkt (ISP) in Form eines Schalt- und Steuerschrankes vorgesehen. Die Struktur der ISP-Schaltschränke gliedert sich grundsätzlich in:
• Einspeisefeld (AV oder SV)
• Leistungsfelder
• DDC-Felder
Die DDC-Stationen bestehen aus:
• einem oder mehreren DDC-Controllern (BACnet)
• einem Bediengerät mit Touch-Display (≥ 10″)
• I/O-Modulen entsprechend Datenpunktumfang
• lokaler Vorrangbedienebene zur Notbedienung
• erforderlichem Zubehör (USV, Relais, Schutzgeräte etc.)
Eine Ausnahme bilden die Schaltschränke der Treppenraumdruckbelüftungen. Diese werden dezentral in unmittelbarer Nähe der Anlagen installiert, grundsätzlich aus Sicherheitsversorgung gespeist und über die Brandmeldezentrale angesteuert.
Die Einspeisung größerer Anlagenteile, etwa Wärmerückgewinnungsanlagen, Pumpensysteme, Kälteanlagen oder Kühltürme, erfolgt direkt über die geplanten ISP-Stationen in den zentralen Technikbereichen.
Vorgesehen ist ein offenes DDC-System, das fabrikatsneutral in die übergeordnete Gebäudeleittechnik integriert werden kann. Sämtliche Automationsstationen müssen untereinander sowie mit der Managementebene ausschließlich über BACnet kommunizieren.
LZ Süd (Los 1)
ca. 1.650 Automationsdatenpunkte insgesamt
ca. 3.203 GLT-Datenpunkte gemäß VDI 3817 Blatt 7
davon ca. 1.742 Datenpunkte prüf- und funktionsrelevant
Erneuerung Gebäudeautomation LZ Süd mit den ISP 12 und 13 – Lüftungszentrale Süd und ISP 13.1 bis 13.4 – Entrauchung.
Im Zuge der Maßnahme werden die Lüftungszentralen sowie die Heizungs- und Kältezentrale modernisiert und in eine einheitliche Gebäudeautomationsstruktur integriert.
Bei der Zuordnung der Schaltschränke ist zwischen Anlagenzuständigkeiten verschiedener Betreiber zu unterscheiden (DB InfraGo, DB Energie, VGF). Zusätzlich erfolgt eine Differenzierung der Einspeisung in Allgemeinversorgung (AV) und Sicherheitsversorgung (SV).
In größeren Technikzentralen wird jeweils ein AV- sowie ein SV-Informationsschwerpunkt (ISP) in Form eines Schalt- und Steuerschrankes vorgesehen. Die Struktur der ISP-Schaltschränke gliedert sich grundsätzlich in:
• Einspeisefeld (AV oder SV)
• Leistungsfelder
• DDC-Felder
Die DDC-Stationen bestehen aus:
• einem oder mehreren DDC-Controllern (BACnet)
• einem Bediengerät mit Touch-Display (≥ 10″)
• I/O-Modulen entsprechend Datenpunktumfang
• lokaler Vorrangbedienebene zur Notbedienung
• erforderlichem Zubehör (USV, Relais, Schutzgeräte etc.)
Eine Ausnahme bilden die Schaltschränke der Treppenraumdruckbelüftungen. Diese werden dezentral in unmittelbarer Nähe der Anlagen installiert, grundsätzlich aus Sicherheitsversorgung gespeist und über die Brandmeldezentrale angesteuert.
Die Einspeisung größerer Anlagenteile, etwa Wärmerückgewinnungsanlagen, Pumpensysteme, Kälteanlagen oder Kühltürme, erfolgt direkt über die geplanten ISP-Stationen in den zentralen Technikbereichen.
Vorgesehen ist ein offenes DDC-System, das fabrikatsneutral in die übergeordnete Gebäudeleittechnik integriert werden kann. Sämtliche Automationsstationen müssen untereinander sowie mit der Managementebene ausschließlich über BACnet kommunizieren.
LZ Süd (Los 1)
ca. 1.650 Automationsdatenpunkte insgesamt
ca. 3.203 GLT-Datenpunkte gemäß VDI 3817 Blatt 7
davon ca. 1.742 Datenpunkte prüf- und funktionsrelevant
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Postanschrift: Frankfurt HBF
Im Hauptbahnhof
Postleitzahl: 60329
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-29 📅
Datum des Endes: 2029-11-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: d0a8b0ac-63ec-47da-90ec-6e0bed3b1fb8
Titel: Los 2 Erneuerung Gebäudeautomation LZ Mitte, Nebenräume Parkhaus
Beschreibung der Beschaffung:
Erneuerung Gebäudeautomation LZ Mitte, Nebenräume Parkhaus mit den ISP 1 bis 4 – Lüftungszentrale Mitte, Vorabmaßnahmen (Provisorium einschließlich sämtlicher Nebenleistungen) und ISP 20 – Nebenräume Parkhaus (Bereich zwischen LZ Mitte und LZ West)
Im Zuge der Maßnahme werden die Lüftungszentralen sowie die Heizungs- und Kältezentrale modernisiert und in eine einheitliche Gebäudeautomationsstruktur integriert.
Bei der Zuordnung der Schaltschränke ist zwischen Anlagenzuständigkeiten verschiedener Betreiber zu unterscheiden (DB InfraGo, DB Energie, VGF). Zusätzlich erfolgt eine Differenzierung der Einspeisung in Allgemeinversorgung (AV) und Sicherheitsversorgung (SV).
In größeren Technikzentralen wird jeweils ein AV- sowie ein SV-Informationsschwerpunkt (ISP) in Form eines Schalt- und Steuerschrankes vorgesehen. Die Struktur der ISP-Schaltschränke gliedert sich grundsätzlich in:
• Einspeisefeld (AV oder SV)
• Leistungsfelder
• DDC-Felder
Die DDC-Stationen bestehen aus:
• einem oder mehreren DDC-Controllern (BACnet)
• einem Bediengerät mit Touch-Display (≥ 10″)
• I/O-Modulen entsprechend Datenpunktumfang
• lokaler Vorrangbedienebene zur Notbedienung
• erforderlichem Zubehör (USV, Relais, Schutzgeräte etc.)
Eine Ausnahme bilden die Schaltschränke der Treppenraumdruckbelüftungen. Diese werden dezentral in unmittelbarer Nähe der Anlagen installiert, grundsätzlich aus Sicherheitsversorgung gespeist und über die Brandmeldezentrale angesteuert.
Die Einspeisung größerer Anlagenteile, etwa Wärmerückgewinnungsanlagen, Pumpensysteme, Kälteanlagen oder Kühltürme, erfolgt direkt über die geplanten ISP-Stationen in den zentralen Technikbereichen.
Vorgesehen ist ein offenes DDC-System, das fabrikatsneutral in die übergeordnete Gebäudeleittechnik integriert werden kann. Sämtliche Automationsstationen müssen untereinander sowie mit der Managementebene ausschließlich über BACnet kommunizieren.
LZ Mitte inkl. ISP 20 (Los 2)
ca. 1.815 Automationsdatenpunkte gemäß LV
ca. 4.653 GLT-Datenpunkte gemäß VDI 3817 Blatt 7
Erneuerung Gebäudeautomation LZ Mitte, Nebenräume Parkhaus mit den ISP 1 bis 4 – Lüftungszentrale Mitte, Vorabmaßnahmen (Provisorium einschließlich sämtlicher Nebenleistungen) und ISP 20 – Nebenräume Parkhaus (Bereich zwischen LZ Mitte und LZ West)
Im Zuge der Maßnahme werden die Lüftungszentralen sowie die Heizungs- und Kältezentrale modernisiert und in eine einheitliche Gebäudeautomationsstruktur integriert.
Bei der Zuordnung der Schaltschränke ist zwischen Anlagenzuständigkeiten verschiedener Betreiber zu unterscheiden (DB InfraGo, DB Energie, VGF). Zusätzlich erfolgt eine Differenzierung der Einspeisung in Allgemeinversorgung (AV) und Sicherheitsversorgung (SV).
In größeren Technikzentralen wird jeweils ein AV- sowie ein SV-Informationsschwerpunkt (ISP) in Form eines Schalt- und Steuerschrankes vorgesehen. Die Struktur der ISP-Schaltschränke gliedert sich grundsätzlich in:
• Einspeisefeld (AV oder SV)
• Leistungsfelder
• DDC-Felder
Die DDC-Stationen bestehen aus:
• einem oder mehreren DDC-Controllern (BACnet)
• einem Bediengerät mit Touch-Display (≥ 10″)
• I/O-Modulen entsprechend Datenpunktumfang
• lokaler Vorrangbedienebene zur Notbedienung
• erforderlichem Zubehör (USV, Relais, Schutzgeräte etc.)
Eine Ausnahme bilden die Schaltschränke der Treppenraumdruckbelüftungen. Diese werden dezentral in unmittelbarer Nähe der Anlagen installiert, grundsätzlich aus Sicherheitsversorgung gespeist und über die Brandmeldezentrale angesteuert.
Die Einspeisung größerer Anlagenteile, etwa Wärmerückgewinnungsanlagen, Pumpensysteme, Kälteanlagen oder Kühltürme, erfolgt direkt über die geplanten ISP-Stationen in den zentralen Technikbereichen.
Vorgesehen ist ein offenes DDC-System, das fabrikatsneutral in die übergeordnete Gebäudeleittechnik integriert werden kann. Sämtliche Automationsstationen müssen untereinander sowie mit der Managementebene ausschließlich über BACnet kommunizieren.
LZ Mitte inkl. ISP 20 (Los 2)
ca. 1.815 Automationsdatenpunkte gemäß LV
ca. 4.653 GLT-Datenpunkte gemäß VDI 3817 Blatt 7
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-11 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-05 16:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen
sind nicht erwünscht:
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz
in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft
bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das
Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen
gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§
124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftragsbei der Deutsche Bahn
AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche
Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der
Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt
hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung,
dass der Bewerber/Bieter den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (
https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/initiativen/compliance/bmecompliance-initiative/
) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien
verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht
zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung),
sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz (AentG),
§ 98cAufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder § 22Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften. - Erklärung,
dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§123
f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und
auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage
war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis124 GWB zu übermitteln.
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter verbindlich:
⦁ Verfügbarkeit BACnet/SC-fähiger Systemkomponenten
⦁ Erfahrung mit Integration in bestehende BACnet-Systemlandschaften
⦁ Verfügbarkeit geschulter Fachkräfte für sichere Systemintegration
⦁ Zugriff auf erforderliche Engineering- und Diagnosetools
⦁ Fähigkeit zur Inbetriebnahme unter Live-Betriebsbedingungen
⦁ Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen
sind nicht erwünscht:
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz
in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft
bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das
Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen
gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§
124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftragsbei der Deutsche Bahn
AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche
Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der
Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt
hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung,
dass der Bewerber/Bieter den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (
https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/initiativen/compliance/bmecompliance-initiative/
) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien
verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht
zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung),
sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz (AentG),
§ 98cAufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder § 22Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften. - Erklärung,
dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§123
f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und
auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage
war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis124 GWB zu übermitteln.
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter verbindlich:
⦁ Verfügbarkeit BACnet/SC-fähiger Systemkomponenten
⦁ Erfahrung mit Integration in bestehende BACnet-Systemlandschaften
⦁ Verfügbarkeit geschulter Fachkräfte für sichere Systemintegration
⦁ Zugriff auf erforderliche Engineering- und Diagnosetools
⦁ Fähigkeit zur Inbetriebnahme unter Live-Betriebsbedingungen
⦁ Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
- Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 3 v.H. der Auftragssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
- Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 3 v.H. der Auftragssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 063-221196 (2026-03-30)