Mauerarbeiten, Fassadensanierung

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)

Ausführung von Bauhauptleistungen:
- Abbruch- und Rückbauarbeiten
- Mauerwerksarbeiten
- Betonarbeiten
- Putz- und Stuckarbeiten
- Außenwandbekleidungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-06 Auftragsbekanntmachung
2024-01-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verblendmauerwerk
Referenznummer: N23046-82065000-001-330-02
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Bauhauptleistungen: - Abbruch- und Rückbauarbeiten - Mauerwerksarbeiten - Betonarbeiten - Putz- und Stuckarbeiten - Außenwandbekleidungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verblendmauerwerk 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
Postanschrift: Alexanderstraße 3
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de 📧
Telefon: +49 30901661621 📞
Fax: +49 30901661668 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173371 🌏
URL der Teilnahme: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173371 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-11 📅
Datum des Beginns: 2024-06-10 📅
Datum des Endes: 2025-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 174-545898
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Bauhauptleistungen:
- Abbruch- und Rückbauarbeiten
- Mauerwerksarbeiten
- Betonarbeiten
- Putz- und Stuckarbeiten
- Außenwandbekleidungen
- Abbruch Mauerwerk
- Dämmarbeiten 40 m2
- Fugensanierung 100 % (6.000 m2)
- Reparaturarbeiten Sichtmauerwerk 1.500 m2
- Putzarbeiten 150 m2
- Reinigung Fassadenfläche 6.000 m2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lehrter Str. 61, 10557 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK Industrie- und Handelskammer, soweit der Bieter/Bewerber eintragungspflichtig ist und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei fehlender Präqualifizierung. Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
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Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Mindeststandards:
1. Nachweis einer durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 10 gewerblichen Arbeitskräften.
2. Projektvergleichbare Referenzen:
- Referenz umfasst Verblendmauerwerksarbeiten und Fugensanierungsarbeiten mit gleichwertiger Komplexität bzgl. technischem Anforderungsgrad in einem denkmalgeschützten Objekt
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:50
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:50
Zusätzliche Informationen: Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Vermögen des Landes Berlin
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173371 🌏
Internetadresse: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173371 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3). Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über der Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
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Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 04.10.2023 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabe des Landes Berlin, Kontaktdaten wie unter VI. 4 1)
Quelle: OJS 2023/S 174-545898 (2023-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mauerarbeiten, Fassadensanierung
Referenznummer: N23046-82065000-001-330-02
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Bauhauptleistungen: - Abbruch- und Rückbauarbeiten - Mauerwerksarbeiten - Betonarbeiten - Putz- und Stuckarbeiten - Außenwandbekleidungen
Produkte/Dienstleistungen: Verblendmauerwerk 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 645992.50 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: N23046-82065000-001-330-02
Art des Vertrags: Bauleistung
Postanschrift: Lehrter Str. 61
Postleitzahl: 10557
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-10 📅
Datum des Endes: 2025-04-25 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: N23046-82065000-001-330-02
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-07 📅
Titel: Mauerarbeiten, Fassadensanierung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 19
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: KNS Klinker- & Natursteinsanierung GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KNS Klinker- & Natursteinsanierung GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE352611922
Postanschrift: Straße der Jugend 91
Postleitzahl: 15806
Postort: Zossen
Region: Teltow-Fläming 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mutschler@kns-klinker-natursteinsanierung.de 📧
Telefon: 000 📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 11-2000012000-10
Abteilung: Einkauf
Postanschrift: Alexanderstraße 3
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de 📧
Telefon: +4930901661478 📞
Fax: +4930901661668 📠
URL: https://www.bim-berlin.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 545898-2023
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Region: Berlin 🏙️
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Telefon: +493090138316 📞
Fax: +493090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 014-038532 (2024-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Bauleistung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 753547.19 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0

Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 11-2200011000-02
Telefon: +4930901661823 📞

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 134 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, jedoch bis spätestens 30 Kalendertage, nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-23+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Laufe der Sanierungsarbeiten der Fassade haben sich sowohl aus planerischer als auch aus denkmalpflegerischer Sicht unvorhersehbare Begebenheiten ergeben. Diese zusätzlichen Leistungen wurden aufgrund unvorhersehbarer Umstände notwendig.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Folgende Leistungen sind erforderlich: 1. Beschädigte Formsteine: Die Leistung umfasst Ausbau eines Mustersteins, Formenbau und Herstellung neuer Steine. 2. Zellengitter: Die Leistung umfasst Zerstörungsfreies Freilegen, Entrosten, Rostschutzgrundieren, Streichen und fachgerechtes Verschließen mit Steinersatzmasse. 3. Vergrößerung der Fensterflächen: Die Leistung umfasst Ausstemmen der Klinkersteine, Fugensäubern, Kürzen und Verlängern der Steine, Bearbeitung der Fugen und Aufmauern der Leibungen.
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Quelle: OJS 2025/S 119-410184 (2025-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-15)

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
In der straßenseitig an das Gerichtsgebäude grenzenden Gebäudeecke des Musikhauses wurde im 3. Obergeschoss ein nicht mehr tragfähiger Teil der Fassade festgestellt. Auf Basis der statischen Untersuchung hat der Statiker Maßnahmen empfohlen, um die Sicherheit und Stabilität des Gebäudes zu gewährleisten. Diese Maßnahmen umfassen das Abfangen der Decke mittels Bausteifen und U-Profilen, den Abbruch der gesamten Innenwand sowie von Teilen der Außenwand in diesem Bereich, und das anschließende Wiederaufmauern der betroffenen Bereiche. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen war zum Zeitpunkt der Vergabe des Hauptauftrages nicht erkennbar und konnte somit nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs sein. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistungen vom Hauptauftrag würde erhebliche technische und wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen, da die Arbeiten in engem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen des Hauptauftrages stehen und nur durch eine koordinierte Ausführung durch den bisherigen Auftragnehmer sichergestellt werden können.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
In der straßenseitig an das Gerichtsgebäude grenzenden Gebäudeecke des Musikhauses wurde im 3. Obergeschoss ein nicht mehr tragfähiger Teil der Fassade festgestellt. Auf Basis der statischen Untersuchung hat der Statiker Maßnahmen empfohlen, um die Sicherheit und Stabilität des Gebäudes zu gewährleisten. Diese Maßnahmen umfassen das Abfangen der Decke mittels Bausteifen und U-Profilen, den Abbruch der gesamten Innenwand sowie von Teilen der Außenwand in diesem Bereich, und das anschließende Wiederaufmauern der betroffenen Bereiche. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen war zum Zeitpunkt der Vergabe des Hauptauftrages nicht erkennbar und konnte somit nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs sein. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistungen vom Hauptauftrag würde erhebliche technische und wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen, da die Arbeiten in engem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen des Hauptauftrages stehen und nur durch eine koordinierte Ausführung durch den bisherigen Auftragnehmer sichergestellt werden können.
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Quelle: OJS 2025/S 178-605622 (2025-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-15)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Bauausführung kam es aufgrund erheblicher Verzögerungen und mangelhafter Personaleinsatzplanung der beauftragten Schadstoffsanierungsfirma zu einer Verschiebung des Bauzeitenplans, die letztlich zur Kündigung des Unternehmens führte. Dadurch wurden die stark staubintensiven Abbrucharbeiten der Bauhauptfirma deutlich später als geplant ausgeführt. Die zwischenzeitlich bereits durch den AN erbrachten Fassadenreinigungsarbeiten konnten somit nicht – wie vorgesehen – im unmittelbaren Anschluss an die staubverursachenden Tätigkeiten erfolgen. Da eine abschließende Reinigung zu diesem Zeitpunkt bauablaufbedingt nicht möglich war, ist nun eine zusätzliche Reinigung der Fassadenflächen erforderlich, um den vertraglich geschuldeten Soll-Zustand herzustellen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Zuge der Bauausführung kam es aufgrund erheblicher Verzögerungen und mangelhafter Personaleinsatzplanung der beauftragten Schadstoffsanierungsfirma zu einer Verschiebung des Bauzeitenplans, die letztlich zur Kündigung des Unternehmens führte. Dadurch wurden die stark staubintensiven Abbrucharbeiten der Bauhauptfirma deutlich später als geplant ausgeführt. Die zwischenzeitlich bereits durch den AN erbrachten Fassadenreinigungsarbeiten konnten somit nicht – wie vorgesehen – im unmittelbaren Anschluss an die staubverursachenden Tätigkeiten erfolgen. Da eine abschließende Reinigung zu diesem Zeitpunkt bauablaufbedingt nicht möglich war, ist nun eine zusätzliche Reinigung der Fassadenflächen erforderlich, um den vertraglich geschuldeten Soll-Zustand herzustellen.
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Quelle: OJS 2025/S 178-606378 (2025-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-15)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Beauftragung der Fassadensanierung umfasste eine Schadenskartierung mit entsprechendem Aufmaß des Schadensbildes, welche vor Beginn der Arbeiten durch die Firma KNS erstellt wurde. Die Fassadensanierung sollte in folgenden Schritten erfolgen: Schneiden der Fugen, Reinigung der Fassade, Austausch bzw. Ausbesserung beschädigter Steine u abschließende Neuverfugung. Nach der Reinigung der straßenseitigen Fassaden des Musikhauses und des Atelierhauses stellte sich heraus, dass das tatsächliche Schadensbild erheblich umfangreicher war als zunächst durch die Kartierung erfasst. Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: •Ein geringes Mörtelbett der Vorsatzschale, •Unsachgemäße u. provisorische Ausbesserungsarbeiten während der Nutzungsperiode, •Rostschäden an den Stahleinbauten. Diese Schäden wurden erst nach dem Schneiden der Fugen und der anschließenden Reinigung der Fassade sichtbar, da die alten Fugen zuvor lockere Steine in Position hielten und durch die Reinigung bestehende Ausbesserungen ausgespült wurden. Um eine zielgerichtete Sanierung der Fassadenschäden zu gewährleisten und unkontrollierte Kostensteigerungen zu vermeiden, wurde gemeinsam mit der Bauherrenschaft und der Unteren Denkmalbehörde ein abgestimmtes Vorgehen entwickelt. Dabei wurden die Schäden hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Notwendigkeit und ihres denkmalpflegerischen Wertes kategorisiert. Auf dieser Grundlage wurde ein neues, detailliertes Aufmaß der Schäden erstellt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die Beauftragung der Fassadensanierung umfasste eine Schadenskartierung mit entsprechendem Aufmaß des Schadensbildes, welche vor Beginn der Arbeiten durch die Firma KNS erstellt wurde. Die Fassadensanierung sollte in folgenden Schritten erfolgen: Schneiden der Fugen, Reinigung der Fassade, Austausch bzw. Ausbesserung beschädigter Steine u abschließende Neuverfugung. Nach der Reinigung der straßenseitigen Fassaden des Musikhauses und des Atelierhauses stellte sich heraus, dass das tatsächliche Schadensbild erheblich umfangreicher war als zunächst durch die Kartierung erfasst. Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: •Ein geringes Mörtelbett der Vorsatzschale, •Unsachgemäße u. provisorische Ausbesserungsarbeiten während der Nutzungsperiode, •Rostschäden an den Stahleinbauten. Diese Schäden wurden erst nach dem Schneiden der Fugen und der anschließenden Reinigung der Fassade sichtbar, da die alten Fugen zuvor lockere Steine in Position hielten und durch die Reinigung bestehende Ausbesserungen ausgespült wurden. Um eine zielgerichtete Sanierung der Fassadenschäden zu gewährleisten und unkontrollierte Kostensteigerungen zu vermeiden, wurde gemeinsam mit der Bauherrenschaft und der Unteren Denkmalbehörde ein abgestimmtes Vorgehen entwickelt. Dabei wurden die Schäden hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Notwendigkeit und ihres denkmalpflegerischen Wertes kategorisiert. Auf dieser Grundlage wurde ein neues, detailliertes Aufmaß der Schäden erstellt.
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Quelle: OJS 2025/S 178-606455 (2025-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-15)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Bemusterung der Holzfenster des Musikhauses als Teil der Tischlerarbeiten wurden durch die Untere Denkmalbehörde erhöhte Anforderungen an die Fensteranschlussfuge gestellt. Die ursprünglich geplante Anschlussfuge mittels Kompribandes wurde als nicht genehmigungsfähig eingestuft, da sie den Gesamtcharakter des Denkmals erheblich stören würde. Stattdessen wurde seitens der Denkmalbehörde die Ausführung der Fuge als Hartverfugung entsprechend der bestehenden Klinkerfuge gefordert. Die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen wurden von der Firma KNS im 5. Nachtragsangebot dargelegt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Zuge der Bemusterung der Holzfenster des Musikhauses als Teil der Tischlerarbeiten wurden durch die Untere Denkmalbehörde erhöhte Anforderungen an die Fensteranschlussfuge gestellt. Die ursprünglich geplante Anschlussfuge mittels Kompribandes wurde als nicht genehmigungsfähig eingestuft, da sie den Gesamtcharakter des Denkmals erheblich stören würde. Stattdessen wurde seitens der Denkmalbehörde die Ausführung der Fuge als Hartverfugung entsprechend der bestehenden Klinkerfuge gefordert. Die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen wurden von der Firma KNS im 5. Nachtragsangebot dargelegt.
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Quelle: OJS 2025/S 178-607278 (2025-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-15)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: N23046-8206500-001-330-02

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Demontage der außenliegenden Fenstergitter an der Straßenfassade des Musikhauses wurde bei einem Fenster im 1. Obergeschoss festgestellt, dass zwei Sandsteinstützen fehlen. Der darüberliegende Sandsteinkämpfer, der ursprünglich von diesen Stützen getragen wurde, hält derzeit lediglich durch die Verkeilung seiner Einzelteile und ist statisch nicht mehr tragfähig. Diese unvorhergesehene Bausituation erfordert eine Nachtragsleistung zur Wiederherstellung der ursprünglichen Tragstruktur und zur Sicherstellung der Standsicherheit.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Zuge der Demontage der außenliegenden Fenstergitter an der Straßenfassade des Musikhauses wurde bei einem Fenster im 1. Obergeschoss festgestellt, dass zwei Sandsteinstützen fehlen. Der darüberliegende Sandsteinkämpfer, der ursprünglich von diesen Stützen getragen wurde, hält derzeit lediglich durch die Verkeilung seiner Einzelteile und ist statisch nicht mehr tragfähig. Diese unvorhergesehene Bausituation erfordert eine Nachtragsleistung zur Wiederherstellung der ursprünglichen Tragstruktur und zur Sicherstellung der Standsicherheit.
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Quelle: OJS 2025/S 178-608208 (2025-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-15)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Schadenskartierung und der detaillierten Inaugenscheinnahme der Klinkerfassade durch die Firma KNS wurden an der Fassade neben dem ausgeschriebenen Neuen Reichsformat auch Ziegel im Alten Reichsformat vorgefunden. Zur fachgerechten Sanierung der Fassade ist das Alte Reichsformat zwingend erforderlich. Die Formate unterscheiden sich geringfügig und es konnte im Vorfeld nicht von zwei unterschiedlichen Formaten an einem Bauwerk ausgegangen werden. In diesem Fall ist die Verwendung des Alten Reichsformats notwendig, um die Fassade fachgerecht zu sanieren und das ursprüngliche Erscheinungsbild zu erhalten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Zuge der Schadenskartierung und der detaillierten Inaugenscheinnahme der Klinkerfassade durch die Firma KNS wurden an der Fassade neben dem ausgeschriebenen Neuen Reichsformat auch Ziegel im Alten Reichsformat vorgefunden. Zur fachgerechten Sanierung der Fassade ist das Alte Reichsformat zwingend erforderlich. Die Formate unterscheiden sich geringfügig und es konnte im Vorfeld nicht von zwei unterschiedlichen Formaten an einem Bauwerk ausgegangen werden. In diesem Fall ist die Verwendung des Alten Reichsformats notwendig, um die Fassade fachgerecht zu sanieren und das ursprüngliche Erscheinungsbild zu erhalten.
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Quelle: OJS 2025/S 178-608317 (2025-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-15)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Reinigungsarbeiten an der Fassade stellte sich heraus, dass vermeintlich als Sandstein ausgeführte Stürze und Gesimse tatsächlich lediglich gestrichene Putzflächen sind, die optisch an Naturstein angeglichen wurden. Diese Erkenntnis wurde erst im Verlauf der Reinigungsarbeiten gewonnen und war in den Planungsunterlagen sowie bei der Ortsbesichtigung nicht erkennbar. In Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde wurde festgelegt, dass diese Bauteile in einer der Bauzeit entsprechenden Profilierung denkmalgerecht wiederhergestellt werden müssen, um den historischen Bestand zu wahren.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Zuge der Reinigungsarbeiten an der Fassade stellte sich heraus, dass vermeintlich als Sandstein ausgeführte Stürze und Gesimse tatsächlich lediglich gestrichene Putzflächen sind, die optisch an Naturstein angeglichen wurden. Diese Erkenntnis wurde erst im Verlauf der Reinigungsarbeiten gewonnen und war in den Planungsunterlagen sowie bei der Ortsbesichtigung nicht erkennbar. In Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde wurde festgelegt, dass diese Bauteile in einer der Bauzeit entsprechenden Profilierung denkmalgerecht wiederhergestellt werden müssen, um den historischen Bestand zu wahren.
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Quelle: OJS 2025/S 178-608886 (2025-09-15)