Errichtung der Schwachstromtechnischen Anlage (Inkl. Brandmeldeanlage) im Labor- und Bürogebäude. Kabelverlegesysteme, Kabel und Leitungen, Brandschutz an Leitungsanlagen, Türkommunikationsanlage, Fluchttürtechnik, Beh.-WC-Rufanlage, Brandmeldezentrale 16 Ringe, ca. 300 Melder, Feuerwehrperipherie, Gebäudefunkanlage, Übertragungsnetz LWL und Cu, 6 Serverracks mit aktiver Kühlung, 12 Datenverteilschränke, Datenverteilnetz Kat.7, Netzwerkdosen. Einzureichen ist mit dem Angebot ein Zertifikat N Errichterfirma Brandmeldeanlage nach DIN 14675. Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 05.08.2027 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 394 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist. (5 Arbeitstagen/ Woche Mo-Fr; Samstagsarbeiten sind gesondert mit der Objektüberwachung des AG zu vereinbaren). Übergabe W+M-Planung spätestens 6 Kalenderwochen vor Baubeginn. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Max-Planck-Forschungsstelle für die Wissenschaft der Pathogene, Neubau und Umbau: Fernmelde- und IT-Anlagen
Referenznummer: Z.WIPA.A.000001.417.2.VOB.3004
Kurze Beschreibung:
Errichtung der Schwachstromtechnischen Anlage (Inkl. Brandmeldeanlage) im Labor- und Bürogebäude. Kabelverlegesysteme, Kabel und Leitungen, Brandschutz an Leitungsanlagen, Türkommunikationsanlage, Fluchttürtechnik, Beh.-WC-Rufanlage, Brandmeldezentrale 16 Ringe, ca. 300 Melder, Feuerwehrperipherie, Gebäudefunkanlage, Übertragungsnetz LWL und Cu, 6 Serverracks mit aktiver Kühlung, 12 Datenverteilschränke, Datenverteilnetz Kat.7, Netzwerkdosen. Einzureichen ist mit dem Angebot ein Zertifikat N Errichterfirma Brandmeldeanlage nach DIN 14675.
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 05.08.2027 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 394 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist. (5 Arbeitstagen/ Woche Mo-Fr; Samstagsarbeiten sind gesondert mit der Objektüberwachung des AG zu vereinbaren). Übergabe W+M-Planung spätestens 6 Kalenderwochen vor Baubeginn.
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Errichtung der Schwachstromtechnischen Anlage (Inkl. Brandmeldeanlage) im Labor- und Bürogebäude. Kabelverlegesysteme, Kabel und Leitungen, Brandschutz an Leitungsanlagen, Türkommunikationsanlage, Fluchttürtechnik, Beh.-WC-Rufanlage, Brandmeldezentrale 16 Ringe, ca. 300 Melder, Feuerwehrperipherie, Gebäudefunkanlage, Übertragungsnetz LWL und Cu, 6 Serverracks mit aktiver Kühlung, 12 Datenverteilschränke, Datenverteilnetz Kat.7, Netzwerkdosen. Einzureichen ist mit dem Angebot ein Zertifikat N Errichterfirma Brandmeldeanlage nach DIN 14675.
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 05.08.2027 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 394 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist. (5 Arbeitstagen/ Woche Mo-Fr; Samstagsarbeiten sind gesondert mit der Objektüberwachung des AG zu vereinbaren). Übergabe W+M-Planung spätestens 6 Kalenderwochen vor Baubeginn.
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Fernmeldeanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: f768114d-d82a-462a-9775-ba7cc17aec67
Zusätzliche Informationen:
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt
unter ttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/870d8e28-1baf-4429-8da6-3f6960f433a3 abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung
erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang. Für die Angebotslegung ist ausschließlich
immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie,
dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen
zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch
abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert
betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden
ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die
daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der
Bieter. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich
der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf
der Plattform erforderlich.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform
nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim
Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür
vorgesehenen Feld an. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der
elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt
Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit
der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen
beiliegende Handbuch zu verwenden. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht
zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Bitte beachten Sie zum Datenschutz/Datenverarbeitung die Informationen unter nachfolgendem Link https://www.mpg.de/datenschutzinformation.
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B.
Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung
etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit
von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von
geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die
in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das
Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Der verbindliche Schlusstermin für den
Eingang der Angebote ist der unter 5.1.12) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die
nach dem unter 5.1.12) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt
unter ttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/870d8e28-1baf-4429-8da6-3f6960f433a3 abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung
erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang. Für die Angebotslegung ist ausschließlich
immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie,
dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen
zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch
abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert
betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden
ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die
daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der
Bieter. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich
der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf
der Plattform erforderlich.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform
nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim
Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür
vorgesehenen Feld an. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der
elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt
Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit
der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen
beiliegende Handbuch zu verwenden. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht
zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Bitte beachten Sie zum Datenschutz/Datenverarbeitung die Informationen unter nachfolgendem Link https://www.mpg.de/datenschutzinformation.
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B.
Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung
etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit
von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von
geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die
in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das
Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Der verbindliche Schlusstermin für den
Eingang der Angebote ist der unter 5.1.12) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die
nach dem unter 5.1.12) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Brandmeldeanlagen📦
Postleitzahl: 10177
Stadt: Berlin, Albrechtstraße 27, Max-Planck Forschungsstelle für die Wissenschaft der Pathogene
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 30 Tage Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Plattform deutsche eVergabe-elektronische Öffnung
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Submission nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-07-13 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Plattform deutsche eVergabe-elektronische Öffnung
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Submission nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-06 23:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kriterium: "Eignung zur Berufsausübung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister";
Kriterium " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische
und berufliche Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und geben hierzu die
PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an.
Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder
einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit
dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben. Wir weisen darauf hin das
die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente auf Aktualität und Vergleichbarkeit
mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden. Unterlagen und Referenzen die
nicht aktuell und vergleichbar sind führen zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten
Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen
vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art und Umfang
vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für präqualifizierte
Bieter). Das den Vergabeunterlagen beigefügte VHB-Formblatt 444 ist hierfür jeweils
verbindlich zu verwenden. Eine Bestätigung des Referenzgebers über die jeweils benannte
Referenz ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe
bestätigen, dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus dem PQ-Verzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag
/Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab.
Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung
über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/
Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von
den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt
124 genannten Nachweise und Belege
anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zureignungvhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer
Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“(Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kriterium: "Eignung zur Berufsausübung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister";
Kriterium " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische
und berufliche Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und geben hierzu die
PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an.
Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder
einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit
dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben. Wir weisen darauf hin das
die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente auf Aktualität und Vergleichbarkeit
mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden. Unterlagen und Referenzen die
nicht aktuell und vergleichbar sind führen zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten
Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen
vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art und Umfang
vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für präqualifizierte
Bieter). Das den Vergabeunterlagen beigefügte VHB-Formblatt 444 ist hierfür jeweils
verbindlich zu verwenden. Eine Bestätigung des Referenzgebers über die jeweils benannte
Referenz ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe
bestätigen, dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus dem PQ-Verzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag
/Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab.
Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung
über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/
Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von
den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt
124 genannten Nachweise und Belege
anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zureignungvhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer
Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“(Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt
eine adäquate Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicher
stellt. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
- 5 Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden)
- 250.000,00 € für Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis:
bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert), alternativ
den Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten
Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je Versicherungsjahr.
Das Bestehen einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung
zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung ist durch Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung –Betriebshaftpflichtversicherung“ (siehe Anlage zu
den WBVBs) mit Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf keiner gesonderten Unterschrift.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die verbindliche Bestätigung
eines Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung,
ist erst vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen jedoch noch
nicht mit dem Angebot.
Bitte beachten: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte
Versicherung von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung
abzugeben.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt
eine adäquate Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicher
stellt. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
- 5 Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden)
- 250.000,00 € für Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis:
bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert), alternativ
den Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten
Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je Versicherungsjahr.
Das Bestehen einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung
zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung ist durch Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung –Betriebshaftpflichtversicherung“ (siehe Anlage zu
den WBVBs) mit Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf keiner gesonderten Unterschrift.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die verbindliche Bestätigung
eines Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung,
ist erst vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen jedoch noch
nicht mit dem Angebot.
Bitte beachten: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte
Versicherung von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung
abzugeben.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Vergabeunterlagen VHB 214
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Bei der unter 5.1.3. geschätzten Dauer handelt es sich um Werktage (5 Arbeitstage/Woche). Bitte beachten Sie insbesondere die Anlage 1 der Besonderen Vertragsbedingungen VHB-FB 214.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: aa8b0828-c81b-4559-8d50-a3c97e41455c
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig,
wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den
Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder perFax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig,
wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den
Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder perFax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 113-406369 (2026-06-12)