Die BARMER nutzt für die Distribution ihrer Online-Stellenanzeigen auf Portalen wie z. B. Stepstone eine Mediaagentur, die über eine Schnittstelle an das E-Recruiting-System der BARMER angebunden ist. Die Mediaagentur dient darüber hinaus als portalunabhängiger Broker für den Einkauf von Online-Stellenanzeigen und komplementären Produkten, zur Qualitätssicherung und zur Beratung hinsichtlich Medienstrategie und Wirtschaftlichkeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Mediaagentur für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen in Online-Medien
0060-MedAgentur-2023”
Produkte/Dienstleistungen: Personaleinstellung📦
Kurze Beschreibung:
“Die BARMER nutzt für die Distribution ihrer Online-Stellenanzeigen auf Portalen wie z. B. Stepstone eine Mediaagentur, die über eine Schnittstelle an das...”
Kurze Beschreibung
Die BARMER nutzt für die Distribution ihrer Online-Stellenanzeigen auf Portalen wie z. B. Stepstone eine Mediaagentur, die über eine Schnittstelle an das E-Recruiting-System der BARMER angebunden ist. Die Mediaagentur dient darüber hinaus als portalunabhängiger Broker für den Einkauf von Online-Stellenanzeigen und komplementären Produkten, zur Qualitätssicherung und zur Beratung hinsichtlich Medienstrategie und Wirtschaftlichkeit.
1️⃣
Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BARMER
Lichtscheider Straße 89
42285 Wuppertal
Beschreibung der Beschaffung:
“Bedienung von Jobportalen für jährlich ca. 300 Vakanzen sowie 250 Ausbildungsplätze
Vertragslaufzeit 4 Jahre
keine Losaufteilung
Maximal kann der...”
Beschreibung der Beschaffung
Bedienung von Jobportalen für jährlich ca. 300 Vakanzen sowie 250 Ausbildungsplätze
Vertragslaufzeit 4 Jahre
keine Losaufteilung
Maximal kann der Auftraggeber Leistungen in Höhe von 3,2 Mio. EUR (netto) abrufen. Der Auftraggeber ist berechtigt (nicht aber verpflichtet), das maximale Abrufvolumen in den Grenzen des § 132 Abs. 2 und Abs. 3 GWB zu überschreiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diesen Mehrabruf bei entsprechendem Abruf durch den Auftraggeber zu erfüllen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Soweit untenstehend, neben dem immer einzureichenden Angebotsschreiben und dem Leistungsverzeichnis, nicht zwingend die Vorlage von Unterlagen mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Soweit untenstehend, neben dem immer einzureichenden Angebotsschreiben und dem Leistungsverzeichnis, nicht zwingend die Vorlage von Unterlagen mit Angebotsabgabe vorgeschrieben ist, gilt: Fehlen Unterlagen bei Angebotsabgabe, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Unterlagen bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, nicht ausreichend oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Fehlen hingegen die zwingend mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen, findet eine Nachforderung nicht statt. Das Angebot wird sofort insgesamt von der Wertung ausgeschlossen.
1.
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Zusicherung, eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe pauschal pro Vertragsjahr abzuschließen: Die Höhe der Haftpflichtversicherungsdeckung pro Vertragsjahr beträgt pauschal für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden mindestens € 500.000,00.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2.
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E2) über mindestens drei Referenzkunden deren Aufträge nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2.
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E2) über mindestens drei Referenzkunden deren Aufträge nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, und Benennung von Ansprechpartnern seitens der Referenzkunden für diese Aufträge.
3.
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3) zur Zuverlässigkeit
4.
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E4) zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Bietergemeinschaftserklärung zwingend mit dem Angebot abgeben. Eine Nachreichung ist nicht möglich.
“5.
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) zu Russland-Bezug im Sinne von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung...”
5.
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) zu Russland-Bezug im Sinne von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6.
Hinweis:
Zur Bewertung der Qualität ist zwingend mit dem Angebot exemplarisch eine Case-Study als Mediaempfehlung mit Begründung einzureichen. Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6.
Hinweis:
Zur Bewertung der Qualität ist zwingend mit dem Angebot exemplarisch eine Case-Study als Mediaempfehlung mit Begründung einzureichen. Die Case-Study ist integraler und somit zwingender Bestandteil des Angebotes. Wird sie nicht eingereicht, wird das Angebot insgesamt von der Wertung ausgeschlossen. Eine Nachreichung ist nicht möglich.
7.
Die Bewerber werden gebeten, mit Angebotsabgabe eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzureichen, die bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist bzw. die vervollständigte Anlage "Gewerbezentralregister" (Anlage 5).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-13
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine...”
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Zum Erhalt von aktuellen Bewerberinformationen anlässlich Bewerberfragen und zur Abgabe eines Angebotes ist die vorherige Registrierung über vorbenannten Link erforderlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 201-630227 (2023-10-13)