Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Allgemeine Eigenerklärung zur Eignung
I. Erklärung des Bewerbers zum Teilnahmeantrag (Anlage Teil D - Bewerbungsformular für Teilnahmewettbewerb)
II. Angaben zum Bewerber / zur Bewerbergemeinschaft - Angaben zur juristischen Person, zu den Mitgliedern, Kontaktdaten, Rechtsform (Anlage Teil D - Bewerbungsformular für Teilnahmewettbewerb)
III. Allgemeine Eigenerklärung zur Eignung (Anlage Teil D - Bewerbungsformular für Teilnahmewettbewerb)
1) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt im Zusammenhang mit § 123 GWB, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
2) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt im Zusammenhang mit §§ 124 GWB zudem, dass
a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung began-gen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann,
f) keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger ein-schneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
g) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
h) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
i) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auf-traggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, und
j) sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Auf-enthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Liefer-kettensorgfaltspflichtengesetzes begangen hat.
3) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass er keinen Bezug zu Russland aufweist durch
a) die russische Staatsangehörigkeit oder der Niederlassung seines Unternehmens in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, an seinem Unternehmen über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen,
d) die Beteiligung von Unternehmen nach Buchstabe a) bis c) an dem Auftrag, die als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eig-nungsnachweises in Anspruch genommen werden, mehr als 10 Prozent des Auftragswerts entfällt,
e) die Sicherstellung, dass auch während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen nach Buchstabe a) bis c) eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt oder
f) durch die Erklärung auf einem Beiblatt, dass die Leistungen des Eignungsverleihers, Nachunternehmers oder Lieferanten weniger als 10 Prozent beträgt oder eine Ausnahme nach Artikel 5k Abs. 2 der Verordnung (EU) 2022/576 vorliegt oder der Vertrag vor dem 9. April 2022 geschlossen wurde und die Zusammenarbeit zum 10. Oktober 2022 beendet wird.
4) Erklärung des Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft), dass
a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt ODER durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),
d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist,
e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn er-kennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
f) er mit der Abfrage durch den Auftraggeber von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG für den Fall einer beabsichtigten Zuschlagserteilung einverstanden ist.
5) Vertraulichkeitserklärung MHH (Anlage 9)